Beschlussvorschlag:
Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V i.V.m. Abschnitt 7 der GemHVO-Doppik beschließt die Gemeindevertretung Krummin den als Anlage beigefügten Jahresabschluss zum 31.12.2022.
Begründung:
Gemäß § 3a KPG hat das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss der Gemeinde Krummin zum 31. Dezember 2022 in der Zeit von 25.04.2024 bis 22.05.2024 geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Am Peenestrom hat in seiner Sitzung am 13.06.2024 der Gemeindevertretung Krummin empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2022 zu beschließen.
Die Bilanzsumme beträgt 1.722.161,32 EUR
Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2022 beträgt 31.247,22 EUR
Das Jahresergebnis 2022 beträgt nach Veränderung der Rücklagen 31.247,22 EUR
Die Finanzrechnung weist für 2022 einen Finanzmittelüberschuss /
-fehlbetrag aus von 134.886,27 EUR
Anlagen:
• Jahresabschluss der Gemeinde Krummin zum 31.12.2022 inkl. Anlagen
• Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Wolgast