Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt aufgrund § 22 Abs. 4a KV M-V (neu) in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Nr. 3h der Hauptsatzung der Gemeinde Sauzin analog, dass der Bürgermeister der Gemeinde Sauzin sowie seine gesetzlichen Vertreter das Vergabeverfahren für die geplante Maßnahme für die Ergänzung der Klarstellungssatzung für den im Zusammenhang bebauten OT Sauzin und den daraus resultierenden Zuschlag für die Auftragsvergaben erteilen soll.
Begründung:
Das seit der Errichtung 1999 in der bestehenden Bausubstanz genutzte Feuerwehrhaus in Sauzin, mit den angrenzenden Verkehrsflächen, weist seit Jahren bauliche, funktionale und teilweise auch sicherheitsrelevante Unzugänglichkeiten auf. Bei einer Überprüfung und örtlichen Besichtigung der Feuerwehr-Unfallkasse des Gebäudes, auf Grundlage normativer und technischer Richtlinien, wurden die bestehenden betrieblichen Mängel in einem Bericht dokumentiert.
Neben den Unzugänglichkeiten bei den Verkehrsflächen, bezüglich der Anbindung der Verkehrswege und Kennzeichnung von Parkflächen für die Einsatzkräfte, sind umfangreiche bauliche Mängel am Gebäude hinsichtlich der Eingangstür, Fahrzeughalle und Umkleideräume vorhanden. Um den Standort der freiwilligen Feuerwehr Sauzin dauerhaft zu erhalten und in Zukunft einen gefahrlosen und effizienten Feuereinsatz möglich zu machen, ist ein Neu- und Umbau des Gebäudes dringend erforderlich.
Die sogenannten Zielfindungsphase („Leistungsphase 0“) beinhaltete eine Planungsgrundlage zur Ermittlung dieser Ziele zu erarbeiten. Hierfür wurde am 18.02.2020 das Ingenieurbüro D. Neuhaus & Partner GmbH beauftragt. Dabei wurden die aktuellen Vorgaben der Feuerwehrbedarfsplanung und der Feuerwehr-Unfallkasse (gem. DIN 14092-1) sowie ggf. künftige Aufgaben im Zusammenhang mit einer neuen Querung des Peenestroms innerhalb des Gemeindegebiets angesprochen. In diesem Rahmen wurden mehrere Um- und Ausbauvarianten umrissen.
Die Gemeinde Sauzin erörterte in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.10.2020 diese Varianten und sprach sich für einen Neubau des Feuerwehrgebäudes an anderer Stelle aus.
In der Sitzung wurde hierfür das Flurstück Gemarkung Sauzin, Flur 1, Flurstück 156/11 angeführt. Dieses wurde durch die Gemeinde Sauzin bereits angekauft. Um bauplanungsrechtlich die Voraussetzungen für den Bau zu schaffen ist die Ergänzung der bestehenden Klarstellungssatzung notwendig, da das Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 2 BauGB genehmigungsfähig ist.
Im Rahmen eines Vergabeverfahrens sollen für die notwendigen Planungsleistungen nach geeigneten Firmen gesucht werden. Mit der heutigen Beschlussvorlage sollen der Bürgermeister sowie seine gesetzlichen Vertreter durch die Gemeindevertretung ermächtigt werden das Vergabeverfahren durchzuführen und den Zuschlag für die Auftragsvergabe erteilen zu können. ingo1Aufgrund der Neuregelungen der Kommunalverfassung M-V im § 22 Abs. 4a ist eine weitere Beschlussfassung zur Auftragsvergabe (nach Durchführung der Ausschreibung) dann nicht mehr notwendig.
Die benötigten Haushaltsmittel sind eingestellt.
Finanzielle
Auswirkungen: Ja / Nein |
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Insgesamt: 5.000,00
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Produkt. 51100. |
Konto 5625 |
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5.000,00 € |
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