Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Zemitz stimmt der am 22.06.2024 vorgenommen Wahl
des Kameraden Sven Bruhnke zum Gemeindewehrführer und des Kameraden Tom
Breuhahn zu seinem Stellvertreter zu.
Begründung:
Gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutz – und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG) in
der Fassung vom 31.12.2015 wählen die aktiven Mitglieder der Gemeindefeuerwehr
für 6 Jahre ein Mitglied aus ihrer Mitte als Gemeindewehrführer und ein
Mitglied als seinen Stellvertreter.
Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Zemitz hat nach
ordnungs- und fristgemäßer Einberufung am 22.06.2024 den Kameraden Sven
Bruhnke, Jahrgang 1987, mit der erforderlichen Stimmenmehrheit von zwei
Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zum Wehrführer gewählt.
Mit der erforderlichen Stimmenmehrheit wurde Herr Tom Breuhahn, Jahrgang 1999,
zum Stellvertretender des Wehrführers
gewählt.
Die Aufwandsentschädigungen sind in folgender Höhe zu zahlen:
Gemeindewehrführer: 250,00 € / Monat, 3.000,00 € / Jahr
Stellvertreter: 125,00 € / Monat, 1.500,00 € / Jahr
Gemäß § 12 Abs. 1 S. 3 BrSchG M-V bedarf die Ernennung des gewählten
Wehrführers und seines Stellvertreters zum Ehrenbeamten die Zustimmung durch
die Gemeindevertretung.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, dass die Gemeindevertretung diese
Zustimmung erteilt.
Finanzielle
Auswirkungen: Ja / Nein |
Finanzierung |
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Insgesamt: 4.500,00
€ |
Jährlich in Folge: 4.500,00
€ |
Zuschüsse/ Beiträge: |
Eigenanteil: 4500 |
Veranschlagung im |
Ergebnishaushalt: |
Ertrag / |
Aufwand |
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Finanzhaushalt: |
Einzahlung / |
Auszahlung |
3.060,00 € |
Produkt. 12600. |
Konto 5019 |
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Betrag im Jahr 2024: |
4.500,00 € |
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Betrag im Jahr 2025: |
4.500,00 € |
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Betrag im Jahr 2026: |
4.500,00 € |
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