Betreff
Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters
Vorlage
07-BV 2024-023
Art
Beschlussvorlage • Gemeindevertretung

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Zemitz stimmt der am 22.06.2024 vorgenommen Wahl des Kameraden Sven Bruhnke zum Gemeindewehrführer und des Kameraden Tom Breuhahn zu seinem Stellvertreter zu.


Begründung:

Gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutz – und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG) in der Fassung vom 31.12.2015 wählen die aktiven Mitglieder der Gemeindefeuerwehr für 6 Jahre ein Mitglied aus ihrer Mitte als Gemeindewehrführer und ein Mitglied als seinen Stellvertreter.

Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Zemitz hat nach ordnungs- und fristgemäßer Einberufung am 22.06.2024 den Kameraden Sven Bruhnke, Jahrgang 1987, mit der erforderlichen Stimmen­mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zum Wehrführer gewählt. Mit der erforderlichen Stimmenmehrheit wurde Herr Tom Breuhahn, Jahrgang 1999, zum Stellvertretender des  Wehrführers gewählt.

Die Aufwandsentschädigungen sind in folgender Höhe zu zahlen:

Gemeindewehrführer: 250,00 € / Monat, 3.000,00 € / Jahr

Stellvertreter: 125,00 € / Monat, 1.500,00 € / Jahr

Gemäß § 12 Abs. 1 S. 3 BrSchG M-V bedarf die Ernennung des gewählten Wehrführers und seines Stellvertreters zum Ehrenbeamten die Zustimmung durch die Gemeindevertretung.

Verwaltungsseitig wird empfohlen, dass die Gemeindevertretung diese Zustimmung erteilt.


Finanzielle Auswirkungen:  Ja /  Nein

Finanzierung

Insgesamt:

4.500,00 €

Jährlich in Folge:

4.500,00 €

Zuschüsse/ Beiträge:

     

Eigenanteil:

4500

Veranschlagung im

Ergebnishaushalt:

 Ertrag              /

 Aufwand

Finanzhaushalt:

 Einzahlung      /

 Auszahlung

Betrag im Jahr 2023:

3.060,00 €

Produkt.

12600.

Konto

5019

Betrag im Jahr 2024:

4.500,00 €

Betrag im Jahr 2025:

4.500,00 €

Betrag im Jahr 2026:

4.500,00 €