Betreff
Wahl der/des Vorsitzenden der Stadtvertretung
Vorlage
01-BV 2024-114
Art
Beschlussvorlage • StV Wolgast

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung wählt

 

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zur/ zum  Vorsitzenden der Stadtvertretung.

Begründung:

Gemäß § 28 Abs. 2 KV M-V wird in hauptamtlich verwalteten Gemeinden unter der Leitung des ältesten Mitglieds aus der Mitte der Gemeindevertretung die oder der Vorsitzende gewählt. Das älteste Mitglied verpflichtet die gewählte Person auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer/ seiner Pflichten und übergibt ihr/ ihm die Leitung der Sitzung. Die oder der Vorsitzende verpflichtet die Gemeindevertreter auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

Abstimmungsverfahren:

§ 32 Abs. 1 KV M-V

Abstimmungen über Personalangelegenheiten, die durch ein Gesetz als Wahlen bezeichnet sind, erfolgen geheim, sofern ein Mitglied der Gemeindevertretung dies beantragt.

Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das durch das älteste Mitglied zu ziehen ist. Soweit nur eine Person zur Wahl steht, ist diese gewählt, wenn sie mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.

 

Liegt ein Antrag auf geheime Wahl vor, erfolgt der Aufruf aller Stadtvertreter/innen zur Stimmabgabe in alphabetischer Reihenfolge durch das älteste Mitglied der Stadtvertretung.