Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt gemäß des § 22 Abs. 4a KV
M-V (neu), die Einleitung der Vergabeverfahren der Planungsleistungen für den
Anbau an der Regionalen Schule Kosegarten Wolgast als europaweite Ausschreibung
für die Leistungsphasen 1 – 4 (bis Genehmigungsplanung) mit optionaler
stufenweiser Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 5 – 9.
Der Stufenabruf der Leistungsphasen 5 – 9 steht in
Abhängigkeit von zugesagten Fördermitteln und benötigt einen gesonderten
Beschluss der Stadtvertretung.
Begründung:
Die Stadt Wolgast
beabsichtigt die Erweiterung der bestehende
Regionalschule Kosegarten durch Anbau eines zusätzlichen Schulgebäudes, um
akute Raumkapazitätsprobleme zu lösen und die Inklusionsanforderungen des
Landes Mecklenburg-Vorpommern zu erfüllen.
Verhandlungen zum bisher geplanten „Schulcampus“ wurden mit
dem Landkreis und dem Berufsbildungswerk durch die Verwaltungsleitung geführt
und führten bislang zu keinen umsetzbaren Ergebnissen. Stadtortfragen in der
Schulplanung als auch die Finanzierungsfrage konnten bislang nicht abschließend
geklärt werden. Die Schulen in Wolgast,
insbesondere die Grundschule Baustraße und die Regionalschule Kosegarten, sind
derzeit überlastet, weshalb ein Neubau dringend notwendig ist. Provisorische
Lösungen wie Containerklassenzimmer und externe Standorte Am Paschenberg sind
nicht nachhaltig und verdeutlichen den dringenden Bedarf an einer dauerhaften
Erweiterung der räumlichen Kapazitäten, um die Lernumgebung zu verbessern.
Da eine zeitnahe Lösung der anstehenden Aufgaben somit
notwendig ist, kann die Stadt auf die Partner in der Sache
"Schulcampus" nicht warten und muss vorab durch eine Schulerweiterung
Abhilfe schaffen. Das Gesamtprojekt "Schulcampus" wird jedoch weiter
verfolgt.
Bei den Vorabüberlegungen für den Neubau
wurde besonderes Augenmerk auf die zukünftige Herausforderung der Umsetzung der
Inklusionsstrategie gelegt, die ab Sommer 2027 in Kraft tritt. Der neue
Schulanbau wird so konzipiert, dass er die Anforderungen an barrierefreie
Zugänglichkeit und entsprechende Lernumgebungen erfüllt. Die Planung
berücksichtigt die Notwendigkeit spezialisierter Räumlichkeiten und flexible
Gebäudestrukturen, die sich an zukünftige Veränderungen anpassen lassen. Ferner
würden die Schulen ohne zusätzliche Räumlichkeiten weiterhin überbelegt sein,
was zu überfüllten Klassenräumen, verschlechterten Lernbedingungen und erhöhtem
Stress für Schüler und Lehrkräfte führt und signifikante Auswirkungen auf die
Bildungsqualität der Schulen hat.
Das Bauvorhaben leistet einen Beitrag zum
Ausbau eines Ganztagsangebots und zur langfristigen Entwicklung eines
Schulcampus, die Zentralisierung der Beschulung von Grund- und Regionalschülern
sowie der Hortbetreuung am Standort Baustraße.
Zur Nachhaltigkeit werden Maßnahmen
umgesetzt, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und keine
wesentlichen Mehrkosten verursachen. Dazu gehört die Nutzung nachhaltiger
Materialien und Technologien sowie flexible Raumkonzepte, die eine langfristige
Nutzung ermöglichen.
Für den Anbau sollen Fördermittel
gemäß der nachhaltigen und integrierten
Stadtentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern gemäß der Förderrichtlinie
Stadtentwicklung (StadtentwFöRL M-V in der geltenden Fassung) in Verbindung mit
Mitteln aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) beantragt
werden. Die Antragsstichtage sind
der 30. Juni und der 31. Dezember eines jeden Jahres.
Aufgrund der vorgenannten
bevorstehenden Problematik und einer geschätzten Bauzeit von 1,5 Jahren müssen
zeitnah die europaweiten Ausschreibungen der einzelnen Planungslose wie unter
anderem Objekt-, Tragwerks- und Fachplanung TGA erfolgen, sodass die Beantragung
der Fördermittel zum 30.06.2025
stattfinden kann.
Gemäß der derzeit geltenden Hauptsatzung ist bislang nur die Übertragung
auf den Hauptausschuss bzw. an den Bürgermeister gemäß § 22 Abs. 4 KV M-V
geregelt. Gemäß dem neuen Absatz 4a
des § 22 der neuen Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über
die Einleitung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit
der laufenden Verwaltung handelt. Sie kann diese Befugnisse ganz oder teilweise
auf den Hauptausschuss oder die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister
übertragen. Die Entscheidung
über die Erteilung des Zuschlages ist in der Regel ein Geschäft der laufenden
Verwaltung im Sinne des § 38 Absatz 3 Satz 3 KV M-V.“
Eine Übertragung der Befugnis zur Einleitung von Vergabeverfahren ist
wertgrenzenmäßig derzeit in der Hauptsatzung noch nicht geregelt. Dadurch ist
nach Inkrafttreten der neuen Kommunalverfassung erst einmal vor der Einleitung
aller Vergabeverfahren ein Beschluss der StV notwendig.
Die Stadt Wolgast
als Schulträger plant im ersten Schritt den Anbau an die Regionalschule,
anstatt sofort den gesamten Campuskomplex anzugehen, aus klaren zeitlichen und
finanziellen Überlegungen. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, die
Inklusionsanforderungen zu erfüllen und den akuten Raumkapazitätsproblemen
entgegenzuwirken, ist eine schnelle Lösung erforderlich. Ein umfassender
Campuskomplex würde eine längere Planungs- und Bauzeit in Anspruch nehmen, was
die unmittelbaren Bedürfnisse der Schüler und Lehrkräfte unberücksichtigt
lassen würde.
Finanziell betrachtet, müsste die Stadt Wolgast für die
Realisierung eines großen Campusprojekts auf diverse Fördermöglichkeiten
zurückgreifen, um den Eigenanteil der Stadt so gering wie möglich zu halten. Da
jedoch im Zuge der Inklusionsstrategie dringend gehandelt werden muss und
mehrere Förderprogramme in den kommenden Jahren auslaufen, ist abzusehen, dass
ein solches umfangreiches Projekt innerhalb der verfügbaren Fristen nicht
realisierbar ist. Die zeitlichen Anforderungen der Plan- und Prüfungsverfahren
für ein Großprojekt würden zusätzlich die begrenzten Ressourcen der Stadt
überstrapazieren.
Durch die Entscheidung, zunächst den Anbau an die
Regionalschule zu realisieren, kann die Stadt Wolgast den akuten Bedarf an
zusätzlichen Räumen und spezialisierten Lernumgebungen schnell und effizient
decken. Diese Vorgehensweise ermöglicht es zudem, die finanziellen Belastungen
über mehrere Haushaltsperioden zu verteilen und gleichzeitig schrittweise
weitere Fördermittel zu sichern. So wird eine nachhaltige und realistische
Umsetzung der gesamten Bildungsstrategie ermöglicht, ohne die aktuelle Bildungsqualität
und den Unterrichtsbetrieb zu gefährden.
Die Campusplanung wird dennoch weiter forciert. Der Anbau
an die Regionalschule sowie die Instandhaltung des bestehenden Hauptgebäudes
stellen wichtige Schritte in der Campusgestaltung dar. Diese Maßnahmen legen
den Grundstein für die langfristige Entwicklung eines integrierten und modernen
Schulcampus in Wolgast. Durch die schrittweise Erweiterung und Modernisierung
der Schulinfrastruktur wird eine flexible und zukunftsorientierte
Bildungslandschaft geschaffen, die auf die Bedürfnisse der Schüler und die
Anforderungen moderner Bildungskonzepte eingeht.
Falls der geplante Neubau der Regionalschule Kosegarten
in Wolgast nicht realisiert würde, hätte dies signifikante Auswirkungen auf die
Aufnahmekapazitäten und die Bildungsqualität der Schulen vor Ort. Ohne
zusätzliche Räumlichkeiten würden die Schulen weiterhin an oder über ihre
Kapazitätsgrenzen operieren. Die Notwendigkeit, spezielle Lernformen und
individuelle Förderprogramme anzubieten, insbesondere für Schüler mit
besonderen pädagogischen Bedürfnissen, kann ohne zusätzliche Räumlichkeiten
nicht erfüllt werden. Ohne den Erweiterungsbau können sonderpädagogische
Konzepte nicht umgesetzt werden. Dies hätte Folgen, die nicht nur die aktuelle
Schülergeneration betreffen, sondern auch langfristig Auswirkungen auf die
Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Bildungsstandorts Wolgast haben.
Die Anforderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur
Inklusion können ohne den Neubau nicht erfüllt werden. Spezialisierte Räume und
Einrichtungen, die für die inklusive Bildung notwendig sind, fehlen. Insgesamt
würde das Ausbleiben des Neubaus die Schulen in Wolgast vor nicht zu
bewältigende Herausforderungen stellen, um den Bedarf an Räumlichkeiten und
einem inklusiven Bildungsangebot zu decken. Dies würde zu einer
Verschlechterung der Bildungsqualität und zu Einschränkungen in der
pädagogischen Arbeit führen. Das Bauvorhaben in Wolgast, das den Anbau eines
neuen Schulgebäudes umfasst, beinhaltet auch wesentliche Maßnahmen zur
Modernisierung und Verbesserung der Infrastruktur des bestehenden Gebäudes. Der
neue Fahrstuhl wird durch Trakte eine direkte und nahtlose Verbindung zwischen
dem bestehenden Gebäude und dem neuen Anbau herstellen, wodurch auch die
vollständige Barrierefreiheit innerhalb des Bestandsgebäudes endlich
gewährleistet wird.
Finanzielle
Auswirkungen: Ja / Nein |
Finanzierung |
||
Insgesamt: |
Jährlich in Folge: |
Zuschüsse/ Beiträge: |
Eigenanteil: |
Veranschlagung im |
Ergebnishaushalt: |
Ertrag / |
Aufwand |
|
Finanzhaushalt: |
Einzahlung / |
Auszahlung |
|
Produkt. 21501. |
Konto 78522 |
|
Betrag im Jahr 2024: |
|
||
Betrag im Jahr 2025: |
|
||
Betrag im Jahr 2026: |
|
215012024002 |