Betreff
Ermächtigung des Bürgermeisters zur Durchführung der Vergabeverfahren von Planungsleistungen für den Anbau der Regionalen Schule Kosegarten - gemäß § 22 Abs.4a Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)
Vorlage
01-BV 2024-121
Art
Beschlussvorlage • StV Wolgast

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt gemäß des § 22 Abs. 4a KV M-V (neu), die Einleitung der Vergabeverfahren der Planungsleistungen für den Anbau an der Regionalen Schule Kosegarten Wolgast als europaweite Ausschreibung für die Leistungsphasen 1 – 4 (bis Genehmigungsplanung) mit optionaler stufenweiser Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 5 – 9.

Der Stufenabruf der Leistungsphasen 5 – 9 steht in Abhängigkeit von zugesagten Fördermitteln und benötigt einen gesonderten Beschluss der Stadtvertretung.

 

Begründung:

 

Die Stadt Wolgast beabsichtigt die Erweiterung der bestehende Regionalschule Kosegarten durch Anbau eines zusätzlichen Schulgebäudes, um akute Raumkapazitätsprobleme zu lösen und die Inklusionsanforderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu erfüllen.

 

Verhandlungen zum bisher geplanten „Schulcampus“ wurden mit dem Landkreis und dem Berufsbildungswerk durch die Verwaltungsleitung geführt und führten bislang zu keinen umsetzbaren Ergebnissen. Stadtortfragen in der Schulplanung als auch die Finanzierungsfrage konnten bislang nicht abschließend geklärt werden. Die Schulen in Wolgast, insbesondere die Grundschule Baustraße und die Regionalschule Kosegarten, sind derzeit überlastet, weshalb ein Neubau dringend notwendig ist. Provisorische Lösungen wie Containerklassenzimmer und externe Standorte Am Paschenberg sind nicht nachhaltig und verdeutlichen den dringenden Bedarf an einer dauerhaften Erweiterung der räumlichen Kapazitäten, um die Lernumgebung zu verbessern.

 

Da eine zeitnahe Lösung der anstehenden Aufgaben somit notwendig ist, kann die Stadt auf die Partner in der Sache "Schulcampus" nicht warten und muss vorab durch eine Schulerweiterung Abhilfe schaffen. Das Gesamtprojekt "Schulcampus" wird jedoch weiter verfolgt.

 

Bei den Vorabüberlegungen für den Neubau wurde besonderes Augenmerk auf die zukünftige Herausforderung der Umsetzung der Inklusionsstrategie gelegt, die ab Sommer 2027 in Kraft tritt. Der neue Schulanbau wird so konzipiert, dass er die Anforderungen an barrierefreie Zugänglichkeit und entsprechende Lernumgebungen erfüllt. Die Planung berücksichtigt die Notwendigkeit spezialisierter Räumlichkeiten und flexible Gebäudestrukturen, die sich an zukünftige Veränderungen anpassen lassen. Ferner würden die Schulen ohne zusätzliche Räumlichkeiten weiterhin überbelegt sein, was zu überfüllten Klassenräumen, verschlechterten Lernbedingungen und erhöhtem Stress für Schüler und Lehrkräfte führt und signifikante Auswirkungen auf die Bildungsqualität der Schulen hat.

 

Das Bauvorhaben leistet einen Beitrag zum Ausbau eines Ganztagsangebots und zur langfristigen Entwicklung eines Schulcampus, die Zentralisierung der Beschulung von Grund- und Regionalschülern sowie der Hortbetreuung am Standort Baustraße.

 

Zur Nachhaltigkeit werden Maßnahmen umgesetzt, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und keine wesentlichen Mehrkosten verursachen. Dazu gehört die Nutzung nachhaltiger Materialien und Technologien sowie flexible Raumkonzepte, die eine langfristige Nutzung ermöglichen.

 

Für den Anbau sollen Fördermittel gemäß der nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern gemäß der Förderrichtlinie Stadtentwicklung (StadtentwFöRL M-V in der geltenden Fassung) in Verbindung mit Mitteln aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) beantragt werden. Die Antragsstichtage sind der 30. Juni und der 31. Dezember eines jeden Jahres.

 

Aufgrund der vorgenannten bevorstehenden Problematik und einer geschätzten Bauzeit von 1,5 Jahren müssen zeitnah die europaweiten Ausschreibungen der einzelnen Planungslose wie unter anderem Objekt-, Tragwerks- und Fachplanung TGA erfolgen, sodass die Beantragung der Fördermittel zum 30.06.2025 stattfinden kann.

 

Gemäß der derzeit geltenden Hauptsatzung ist bislang nur die Übertragung auf den Hauptausschuss bzw. an den Bürgermeister gemäß § 22 Abs. 4 KV M-V geregelt. Gemäß dem neuen Absatz 4a des § 22 der neuen Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt. Sie kann diese Befugnisse ganz oder teilweise auf den Hauptausschuss oder die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister übertragen. Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlages ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 38 Absatz 3 Satz 3 KV M-V.“

 

Eine Übertragung der Befugnis zur Einleitung von Vergabeverfahren ist wertgrenzenmäßig derzeit in der Hauptsatzung noch nicht geregelt. Dadurch ist nach Inkrafttreten der neuen Kommunalverfassung erst einmal vor der Einleitung aller Vergabeverfahren ein Beschluss der StV notwendig.

 

Die Stadt Wolgast als Schulträger plant im ersten Schritt den Anbau an die Regionalschule, anstatt sofort den gesamten Campuskomplex anzugehen, aus klaren zeitlichen und finanziellen Überlegungen. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, die Inklusionsanforderungen zu erfüllen und den akuten Raumkapazitätsproblemen entgegenzuwirken, ist eine schnelle Lösung erforderlich. Ein umfassender Campuskomplex würde eine längere Planungs- und Bauzeit in Anspruch nehmen, was die unmittelbaren Bedürfnisse der Schüler und Lehrkräfte unberücksichtigt lassen würde.

Finanziell betrachtet, müsste die Stadt Wolgast für die Realisierung eines großen Campusprojekts auf diverse Fördermöglichkeiten zurückgreifen, um den Eigenanteil der Stadt so gering wie möglich zu halten. Da jedoch im Zuge der Inklusionsstrategie dringend gehandelt werden muss und mehrere Förderprogramme in den kommenden Jahren auslaufen, ist abzusehen, dass ein solches umfangreiches Projekt innerhalb der verfügbaren Fristen nicht realisierbar ist. Die zeitlichen Anforderungen der Plan- und Prüfungsverfahren für ein Großprojekt würden zusätzlich die begrenzten Ressourcen der Stadt überstrapazieren.

Durch die Entscheidung, zunächst den Anbau an die Regionalschule zu realisieren, kann die Stadt Wolgast den akuten Bedarf an zusätzlichen Räumen und spezialisierten Lernumgebungen schnell und effizient decken. Diese Vorgehensweise ermöglicht es zudem, die finanziellen Belastungen über mehrere Haushaltsperioden zu verteilen und gleichzeitig schrittweise weitere Fördermittel zu sichern. So wird eine nachhaltige und realistische Umsetzung der gesamten Bildungsstrategie ermöglicht, ohne die aktuelle Bildungsqualität und den Unterrichtsbetrieb zu gefährden.

Die Campusplanung wird dennoch weiter forciert. Der Anbau an die Regionalschule sowie die Instandhaltung des bestehenden Hauptgebäudes stellen wichtige Schritte in der Campusgestaltung dar. Diese Maßnahmen legen den Grundstein für die langfristige Entwicklung eines integrierten und modernen Schulcampus in Wolgast. Durch die schrittweise Erweiterung und Modernisierung der Schulinfrastruktur wird eine flexible und zukunftsorientierte Bildungslandschaft geschaffen, die auf die Bedürfnisse der Schüler und die Anforderungen moderner Bildungskonzepte eingeht.

Falls der geplante Neubau der Regionalschule Kosegarten in Wolgast nicht realisiert würde, hätte dies signifikante Auswirkungen auf die Aufnahmekapazitäten und die Bildungsqualität der Schulen vor Ort. Ohne zusätzliche Räumlichkeiten würden die Schulen weiterhin an oder über ihre Kapazitätsgrenzen operieren. Die Notwendigkeit, spezielle Lernformen und individuelle Förderprogramme anzubieten, insbesondere für Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen, kann ohne zusätzliche Räumlichkeiten nicht erfüllt werden. Ohne den Erweiterungsbau können sonderpädagogische Konzepte nicht umgesetzt werden. Dies hätte Folgen, die nicht nur die aktuelle Schülergeneration betreffen, sondern auch langfristig Auswirkungen auf die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Bildungsstandorts Wolgast haben.

Die Anforderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Inklusion können ohne den Neubau nicht erfüllt werden. Spezialisierte Räume und Einrichtungen, die für die inklusive Bildung notwendig sind, fehlen. Insgesamt würde das Ausbleiben des Neubaus die Schulen in Wolgast vor nicht zu bewältigende Herausforderungen stellen, um den Bedarf an Räumlichkeiten und einem inklusiven Bildungsangebot zu decken. Dies würde zu einer Verschlechterung der Bildungsqualität und zu Einschränkungen in der pädagogischen Arbeit führen. Das Bauvorhaben in Wolgast, das den Anbau eines neuen Schulgebäudes umfasst, beinhaltet auch wesentliche Maßnahmen zur Modernisierung und Verbesserung der Infrastruktur des bestehenden Gebäudes. Der neue Fahrstuhl wird durch Trakte eine direkte und nahtlose Verbindung zwischen dem bestehenden Gebäude und dem neuen Anbau herstellen, wodurch auch die vollständige Barrierefreiheit innerhalb des Bestandsgebäudes endlich gewährleistet wird.

 

Finanzielle Auswirkungen:  Ja /  Nein

Finanzierung

Insgesamt:

     

Jährlich in Folge:

     

Zuschüsse/ Beiträge:

     

Eigenanteil:

     

Veranschlagung im

Ergebnishaushalt:

 Ertrag              /

 Aufwand

 

Finanzhaushalt:

 Einzahlung      /

 Auszahlung

Betrag im Jahr 2023:

     

Produkt.

21501.

Konto

78522

Betrag im Jahr 2024:

     

Betrag im Jahr 2025:

     

Betrag im Jahr 2026:

     

215012024002