Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Wolgast beschließt die beiliegende Wahlordnung zur Wahl der Ortsvorsteher.
Als Termine für die Einwohnerversammlungen zur Wahl der Ortsvorsteher werden festgelegt:
Für den Ortsteil Hohendorf:
Für den Ortsteil Buddenhagen:
Begründung:
Gemäß Hauptsatzung der Stadt Wolgast (§ 12 Abs. 2) werden zwei Ortsvorsteher gewählt, einer für die Ortsteile der vormaligen Gemeinde Hohendorf insgesamt und einer für den Ortsteil Buddenhagen.
Die Wahl hat gemäß Kommunalverfassung MV (§ 42a) in einer Einwohnerversammlung zu erfolgen.
Nach Vorabsprachen sollen die Wahlen im Herbst erfolgen (u.a. wegen der Sommerferienzeit).
Vorgeschlagen werden seitens der Verwaltung folgende Termine ab dem 2. September 2024:
Hohendorf: 4., 11. oder 18. September
Buddenhagen: 5., 12. oder 19. September
Weiterhin wird die Wahlordnung zur Wahl der Ortsvorsteher angepasst, insbesondere hinsichtlich der Fristen nach Kommunalwahlen. Weiterhin werden Konkretisierungen und redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Es wird um Beschluss zu den Wahlterminen und zur Verabschiedung der Wahlordnung gebeten.