Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die beiliegende Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Krummin.
Begründung:
Die Hauptsatzung regelt grundlegende Themen der Gemeinde, insbesondere zu Bekanntmachungen, Ausschüssen und Entschädigungen. Vorschriften dazu finden sich u.a. in § 5 der Kommunalverfassung MV.
Mit der Änderung der Kommunalverfassung ab dem Tag nach der Kommunalwahl sind auch Änderungen im Ortsrecht notwendig, u.a. bei der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung; dies wird zurzeit vorbereitet.
Zwischenzeitlich gilt weiterhin die bisherige Hauptsatzung der Gemeinde Krummin. Es sollen jedoch Anpassungen hinsichtlich der Entschädigungen erfolgen. Diese sind in der beiliegenden Änderung eingearbeitet.
Änderungen der Hauptsatzung bedürfen der Prüfung durch die Rechtsaufsicht.
Die Erhöhung der Entschädigungen sind möglich durch eine kürzlich erfolgte Anpassung der Entschädigungsverordnung. Aufgrund der kurzfristigen Anpassung sind für die Erhöhung keine Haushaltsmittel geplant. Die Mehrausgaben für das laufende Jahr betragen 1.900 Euro.
Die monatliche
Entschädigung für den ehrenamtlichen Bürgermeister soll
von derzeit 610 auf 840 Euro angepasst werden.
Die monatlichen
Entschädigungen für die Stellvertreter des Bürgermeisters sollen
für den 1. Rang von derzeit 60 auf 160,
für den 2. Rang von derzeit 30 auf 80 Euro angepasst werden.
Der monatliche
Sockelbetrag für Gemeindevertreter ohne besondere Funktionen
liegt bereits beim Höchstbetrag von 10 Euro.
Das Sitzungsgeld liegt bereits beim Höchstbetrag von 40 Euro.
Um Beschlussfassung wird gebeten.
Anlagen:
Änderungssatzung