Beschlussvorschlag:
Haushaltssatzung der Gemeinde Lütow für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des § 45 i.V.m.
§ 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
vom 29.07.2024 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2024 wird
1.
im Ergebnishaushalt auf |
|
|
|
einen Gesamtbetrag der Erträge von |
614.160 EUR |
|
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
1.167.260 EUR |
|
ein Jahresergebnis nach Veränderung der
Rücklagen von |
-475.530 EUR |
|
|
|
|
||
2. im Finanzhaushalt auf |
||
a) |
einen Gesamtbetrag der laufenden
Einzahlungen von |
590.300 EUR |
|
einen Gesamtbetrag der laufenden
Auszahlungen[1]
von |
1.090.880 EUR |
|
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden
Ein- und Auszahlungen von |
-500.580 EUR |
|
|
|
|
|
|
b) |
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit von |
34.390 EUR |
|
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit von |
48.300 EUR |
|
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus der Investitionstätigkeit von |
-13.910 EUR |
|
|
|
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht
veranschlagt.
§
3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§
4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
59.030 EUR.
§
5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden
wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer |
|
a)
für die land- und
forstwirtschaftlichen Flächen |
|
(Grundsteuer A) auf |
310 v. H. |
b)
für die Grundstücke |
|
(Grundsteuer B) auf |
400 v. H. |
|
|
2.
Gewerbesteuer auf |
380 v. H. |
§
6
Stellen
gemäß Stellenplan
Die
Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,7692 Vollzeitäquivalente
(VzÄ).
§
7
Regelungen
zur Deckungsfähigkeit
1. Innerhalb eines
Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
entsprechend § 14 Abs. 3
GemHVO-Doppik für gegenseitig
deckungsfähig erklärt.
2.
Innerhalb eines Teilhaushaltes werden gem. § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik Ansätze
für ordentliche Auszahlungen zu
Gunsten
von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für
einseitig deckungsfähig erklärt.
§
8
Regelungen
zur Übertragbarkeit
1. Gem. § 15 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden Ansätze für
ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines
Teilhaushaltes für
ganz oder teilweise übertragbar erklärt, sofern der Haushaltsausgleich im
Haushaltsfolgejahr erreicht
werden kann.
2. Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen werden gem. § 15 Abs. 1
GemHVO-Doppik für ganz oder teilweise übertragbar
erklärt, auch wenn
der Haushalt im Haushaltsjahr nicht ausgeglichen ist oder der
Haushaltsausgleich im Haushaltsfolgejahr
nicht erreicht werden
kann.
3. Gem. § 15 Abs. 4 GemHVO-Doppik gilt Abs. 1 und 2
entsprechend für Ermächtigungen zu überplanmäßigen und außerplan-
mäßigen Aufwendungen
und Auszahlungen.
§
9
Festlegung
der Wertgrenze zur Darstellung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
Gem. § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik sind die nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr.
25 bis 27 GemHVO-Doppik genannten Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen ab einer Wertgrenze von 5.000 € einzeln im
Teilfinanzhaushalt in einer Investitionsübersicht darzustellen.
Nachrichtliche
Angaben:
1. |
Zum Ergebnishaushalt |
|
|
Das Ergebnis zum 31. Dezember des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
-1.024.681,20 EUR. |
|
|
|
2. |
Zum Finanzhaushalt |
|
|
Der Saldo der laufenden Ein- und
Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
286.571,88 EUR. |
|
|
|
3. |
Zum Eigenkapital |
|
|
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.
Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
2.771.698,42 EUR. |
|
|
|
Lütow, den |
|
|
|
|
Ort, Datum |
|
Siegel |
Heiko Dahms (Bürgermeister) |
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Begründung:
1. Ergebnishaushalt
Der
Ergebnishaushalt der Gemeinde Lütow weist für das Haushaltsjahr 2024 ein
Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen in Höhe von ‑553.100,00 €
aus, welches auch nach Veränderung der Rücklagen nicht ausgeglichen werden
kann. Durch die geplanten Rücklagenentnahmen in Höhe von 77.570,00 € kann das
zuvor genannte Defizit lediglich auf ‑475.530,00 € reduziert werden.
Auch unter Berücksichtigung der Vorträge aus den Vorjahren (d.h. die
kumulierten Jahresergebnisse der Haushaltsvorjahre) gelingt der Gemeinde kein
Ausgleich ihres Defizites, da sich alle Ergebnisse (kumuliert betrachtet)
bereits im negativen Bereich befinden. Demzufolge gelingt der Gemeinde Lütow
weder zum Ende des Haushaltsjahres 2024, noch zum Ende der mittelfristigen
Finanzplanung (bis Ende 2027) ein Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt (siehe
hierzu auch Punkt 2.1. im Vorbericht - Ergebnisausgleich).
2. Finanzhaushalt
Ähnlich verhält es sich in diesem Jahr auch im
Finanzhaushalt. Auch hier weist die Gemeinde bereits hinsichtlich des Saldos
der laufenden Ein- und Auszahlungen ein negatives Ergebnis in Höhe von
-493.050,00 € aus, welches an dieser Stelle nicht mehr zur Deckung der
planmäßigen Tilgung ausreicht. Unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgung
in Höhe von 7.530,00 € erhöht sich der zuvor genannte Fehlbetrag somit weiter
auf -500.580,00 €. Lediglich die kumulierten Finanzmittelüberschüsse aus den
Haushaltsvorjahren sorgen für den Ausgleich des ermittelten Defizites in 2024
(siehe hierzu Punkt 2.2. im Vorbericht - Finanzausgleich), was wiederum
bedeutet, dass der Gemeinde Lütow der gewünschte Haushaltsausgleich im
Finanzhaushalt gelingt. Im Hinblick auf die Haushaltsfolgejahre bleibt es
allerdings abzuwarten, wie die zukünftigen Haushaltsplanzahlen tatsächlich
aussehen. Aus heutiger Sicht werden die Überschüsse aus den Haushaltsvorjahren
nicht mehr zur Deckung der zu erwartenden Fehlbeträge in den Haushaltsfolgejahren
2025 - 2027 ausreichen. Genaueres lässt sich jedoch erst mit dem Vorliegen der
endgültigen Planzahlen für die kommenden Haushaltsjahre feststellen.
-> Saldo der laufenden Ein-
und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung: ‑493.050,00 €
-> Auszahlungen für planmäßige
Tilgung von Investitionskrediten: -7.530,00 €
-> Saldo der Ein- und
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit: ‑13.910,00 €
--------------------------------------------------------------------------------------------------- ------------------------
Überschuss/ Fehlbetrag:
-514.490,00 €
Insgesamt betrachtet (siehe obere Darstellung),
ergibt sich im Finanzhaushalt 2024 der Gemeinde Lütow jedoch ein Fehlbetrag in
Höhe von -514.490,00 €. Aufgrund ihres sehr guten Bankbestandes zum 31.12.2023
in Höhe von 1.194.120,17 € ist die Gemeinde Lütow in der Lage ihr planerisches
Defizit vollständig auszugleichen, so dass die Aufnahme eines zusätzlichen
Kassenkredites bzw. Investitionskredites für 2024 nicht notwendig ist (siehe
hierzu Analyse - Teil I).
3. Verpflichtungsermächtigungen
Als
Verpflichtungsermächtigung bezeichnet man eine im Haushaltsplan veranschlagte
Ermächtigung, welche es der Verwaltung ermöglicht, Verpflichtungen für die
Tätigung von Investitionen oder zur Förderung von Investitionsmaßnahmen
einzugehen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu Auszahlungen führen.
Für die
Umsetzung der geplanten Investitionsmaßnahmen in 2024 benötigt die Gemeinde
Lütow in diesem Jahr hingegen keine Verpflichtungsermächtigungen.
4. Kassenkredit
Da die Gemeinde Lütow noch über genügend eigene
liquide Mittel verfügt, bedarf es in diesem Jahr keiner zusätzlichen Ausnahme
eines Kassenkredites. Um jedoch etwaige Liquiditätsschwankungen bzw.
unvorhersehbare Finanzspitzen abdecken zu können, wurden vorsichtshalber die
genehmigungsfreien 10 % der laufenden Einzahlungen als Höchstbetrag der
Kassenkredite in die Haushaltssatzung 2024 mit aufgenommen (59.030,00 €).
5. Hebesätze
Bezüglich der Hebesätze gibt es im Vergleich
zum Vorjahr keinerlei Veränderungen.
6. Stellenplan
Auch der
Stellenplan hat sich gegenüber dem Vorjahr hinsichtlich der ausgewiesenen
Vollzeitäquivalente nicht verändert.
Die Verwaltung empfiehlt, dem
Beschlussvorschlag über die Haushaltssatzung der Gemeinde Lütow für das
Haushaltsjahr 2024 zuzustimmen.
Anlagen:
· Haushaltssatzung
einschl. Haushaltsplan der Gemeinde Lütow für das Haushaltsjahr 2024