Betreff
Haushaltssatzung einschl. Haushaltsplan der Gemeinde Lütow für das Haushaltsjahr 2024
Vorlage
08-BV 2024-019
Art
Beschlussvorlage • Gemeindevertretung

Beschlussvorschlag:

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Lütow für das Haushaltsjahr 2024

 

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.07.2024 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

 

1.        im Ergebnishaushalt auf

 

 

 

einen Gesamtbetrag der Erträge von

614.160  EUR

 

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

1.167.260  EUR

 

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

-475.530  EUR

 

 

 

 

2.        im Finanzhaushalt auf

 

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

590.300  EUR

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

1.090.880  EUR

 

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

-500.580  EUR

 

 

 

 

 

 

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

34.390  EUR

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

48.300  EUR

 

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

-13.910  EUR

 

 

 

           festgesetzt.

 

 

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

 

 

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

Kassenkredite

 

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                                                                                   59.030 EUR.

 

 

§ 5

Hebesätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

 

 

a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen

 

              (Grundsteuer A) auf

310 v. H.

b)  für die Grundstücke

 

     (Grundsteuer B) auf

400 v. H.

 

 

2. Gewerbesteuer auf

380 v. H.

 

 

 

 

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

         Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,7692 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

 

 

§ 7

Regelungen zur Deckungsfähigkeit

 

 1. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3

             GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

         2. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden gem. § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu

             Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.

 

 

§ 8

Regelungen zur Übertragbarkeit

 

1. Gem. § 15 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines  

    Teilhaushaltes für ganz oder teilweise übertragbar erklärt, sofern der Haushaltsausgleich im Haushaltsfolgejahr erreicht

    werden kann.

2. Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen werden gem. § 15 Abs. 1 GemHVO-Doppik für ganz oder teilweise übertragbar  

    erklärt, auch wenn der Haushalt im Haushaltsjahr nicht ausgeglichen ist oder der Haushaltsausgleich im Haushaltsfolgejahr

    nicht erreicht werden kann.

3. Gem. § 15 Abs. 4 GemHVO-Doppik gilt Abs. 1 und 2 entsprechend für Ermächtigungen zu überplanmäßigen und außerplan-

    mäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.

 

 

§ 9

Festlegung der Wertgrenze zur Darstellung von Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen

 

 

Gem. § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik sind die nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 25 bis 27 GemHVO-Doppik genannten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ab einer Wertgrenze von 5.000 € einzeln im Teilfinanzhaushalt in einer Investitionsübersicht darzustellen.

 

Nachrichtliche Angaben:

 

1.

Zum Ergebnishaushalt

 

 

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

-1.024.681,20  EUR.

 

 

 

2.

Zum Finanzhaushalt

 

 

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

286.571,88  EUR.

 

 

 

3.

Zum Eigenkapital

 

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.771.698,42  EUR.

 

 

 

 

 

 

 

Lütow, den

 

 

 

 

Ort, Datum

 

 

 

 

 

 

 

 

Siegel

Heiko Dahms

(Bürgermeister)

 



[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Begründung:

 

1. Ergebnishaushalt

 

Der Ergebnishaushalt der Gemeinde Lütow weist für das Haushaltsjahr 2024 ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen in Höhe von ‑553.100,00 € aus, welches auch nach Veränderung der Rücklagen nicht ausgeglichen werden kann. Durch die geplanten Rücklagenentnahmen in Höhe von 77.570,00 € kann das zuvor genannte Defizit lediglich auf ‑475.530,00 € reduziert werden. Auch unter Berücksichtigung der Vorträge aus den Vorjahren (d.h. die kumulierten Jahresergebnisse der Haushaltsvorjahre) gelingt der Gemeinde kein Ausgleich ihres Defizites, da sich alle Ergebnisse (kumuliert betrachtet) bereits im negativen Bereich befinden. Demzufolge gelingt der Gemeinde Lütow weder zum Ende des Haushaltsjahres 2024, noch zum Ende der mittelfristigen Finanzplanung (bis Ende 2027) ein Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt (siehe hierzu auch Punkt 2.1. im Vorbericht - Ergebnisausgleich).

 

2. Finanzhaushalt

 

Ähnlich verhält es sich in diesem Jahr auch im Finanzhaushalt. Auch hier weist die Gemeinde bereits hinsichtlich des Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen ein negatives Ergebnis in Höhe von -493.050,00 € aus, welches an dieser Stelle nicht mehr zur Deckung der planmäßigen Tilgung ausreicht. Unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgung in Höhe von 7.530,00 € erhöht sich der zuvor genannte Fehlbetrag somit weiter auf -500.580,00 €. Lediglich die kumulierten Finanzmittelüberschüsse aus den Haushaltsvorjahren sorgen für den Ausgleich des ermittelten Defizites in 2024 (siehe hierzu Punkt 2.2. im Vorbericht - Finanzausgleich), was wiederum bedeutet, dass der Gemeinde Lütow der gewünschte Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt gelingt. Im Hinblick auf die Haushaltsfolgejahre bleibt es allerdings abzuwarten, wie die zukünftigen Haushaltsplanzahlen tatsächlich aussehen. Aus heutiger Sicht werden die Überschüsse aus den Haushaltsvorjahren nicht mehr zur Deckung der zu erwartenden Fehlbeträge in den Haushaltsfolgejahren 2025 - 2027 ausreichen. Genaueres lässt sich jedoch erst mit dem Vorliegen der endgültigen Planzahlen für die kommenden Haushaltsjahre feststellen.

 

-> Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung:                                           ‑493.050,00 €

-> Auszahlungen für planmäßige Tilgung von Investitionskrediten:                                                         -7.530,00 €

-> Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit:                                                              ‑13.910,00 €

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Überschuss/ Fehlbetrag:                                                                                                                                                -514.490,00 €

 

Insgesamt betrachtet (siehe obere Darstellung), ergibt sich im Finanzhaushalt 2024 der Gemeinde Lütow jedoch ein Fehlbetrag in Höhe von -514.490,00 €. Aufgrund ihres sehr guten Bankbestandes zum 31.12.2023 in Höhe von 1.194.120,17 € ist die Gemeinde Lütow in der Lage ihr planerisches Defizit vollständig auszugleichen, so dass die Aufnahme eines zusätzlichen Kassenkredites bzw. Investitionskredites für 2024 nicht notwendig ist (siehe hierzu Analyse - Teil I).

 

3. Verpflichtungsermächtigungen

 

Als Verpflichtungsermächtigung bezeichnet man eine im Haushaltsplan veranschlagte Ermächtigung, welche es der Verwaltung ermöglicht, Verpflichtungen für die Tätigung von Investitionen oder zur Förderung von Investitionsmaßnahmen einzugehen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu Auszahlungen führen.

Für die Umsetzung der geplanten Investitionsmaßnahmen in 2024 benötigt die Gemeinde Lütow in diesem Jahr hingegen keine Verpflichtungsermächtigungen.

 

4. Kassenkredit

 

Da die Gemeinde Lütow noch über genügend eigene liquide Mittel verfügt, bedarf es in diesem Jahr keiner zusätzlichen Ausnahme eines Kassenkredites. Um jedoch etwaige Liquiditätsschwankungen bzw. unvorhersehbare Finanzspitzen abdecken zu können, wurden vorsichtshalber die genehmigungsfreien 10 % der laufenden Einzahlungen als Höchstbetrag der Kassenkredite in die Haushaltssatzung 2024 mit aufgenommen (59.030,00 €).

 

5. Hebesätze

 

Bezüglich der Hebesätze gibt es im Vergleich zum Vorjahr keinerlei Veränderungen.

 

6. Stellenplan

 

Auch der Stellenplan hat sich gegenüber dem Vorjahr hinsichtlich der ausgewiesenen Vollzeitäquivalente nicht verändert.

 

 

Die Verwaltung empfiehlt, dem Beschlussvorschlag über die Haushaltssatzung der Gemeinde Lütow für das Haushaltsjahr 2024 zuzustimmen.

 

 

Anlagen:

 

·   Haushaltssatzung einschl. Haushaltsplan der Gemeinde Lütow für das Haushaltsjahr 2024