Betreff
Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Einleitung des Vergabeverfahrens Bauausschreibung Ländlicher Wegebau – Ausbau B-Reihe von Krummin nach Bannemin 1. BA
Vorlage
05-BV 2024-026
Aktenzeichen
Gen.Eilentsch.Eileitg.Verg,verfahren
Art
Beschlussvorlage • Gemeindevertretung

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters über die Einleitung des Vergabeverfahrens der Straßenbauausschreibung für den Ländlicher Wegebau – Ausbau B-Reihe von Krummin nach Bannemin 1. BA.

 

Begründung:

Durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald wurden der Gemeinde Krummin und der Gemeinde Mölschow Fördermittel (FM) für den Ausbau des Landweges von Krummin nach Bannemin in Aussicht gestellt.

Durch das Ingenieurbüro Denecke aus Greifswald wurden für beide Gemeinden bereits Konzepte für den Ausbau des Landweges zur Beantragung der Fördermittel erarbeitet.

Die für die Gemeinden zuständigen Ämter haben in Abstimmung mit den jeweiligen Gemeinde­bürgermeistern entschieden, sowohl die Planungsleistung als auch die Bauausführung gemeinsam auszuschreiben.

 

Gemäß der derzeit geltenden Hauptsatzung ist bislang nur die Übertragung auf den Hauptausschuss bzw. an den Bürgermeister gemäß § 22 Abs. 4 KV M-V geregelt. Gemäß dem neuen Absatz 4a des § 22 der neuen Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt. Sie kann diese Befugnisse ganz oder teilweise auf den Hauptausschuss oder die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister übertragen. Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlages ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 38 Absatz 3 Satz 3 KV M-V.

 

Eine Übertragung der Befugnis zur Einleitung von Vergabeverfahren ist wertgrenzenmäßig derzeit in der Hauptsatzung noch nicht geregelt. Dadurch ist nach Inkrafttreten der neuen Kommunalverfassung erst einmal vor der Einleitung aller Vergabeverfahren ein Beschluss der GV notwendig.

Die Bauarbeiten zur Einhaltung des Förderzeitraumes mussten zeitnah ausgeschrieben werden, damit der Förderzeitraum eingehalten wird, hat der Bürgermeister am 30.07.2024 eine Eilentscheidung zur Einleitung des Vergabeverfahrens getroffen.

 

Die Finanzierung erfolgt durch eine Kombination aus den akquirierten Zuwendungen und einem Eigenanteil der Gemeinde.

Die Durchführung der Maßnahme war Bestandteil des Haushaltes.

Anlagen: