Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Wolgast beschließt anliegende Satzung der Stadt Wolgast über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern für das Haushaltsjahr 2025. (Hebesatzsatzung)
Begründung:
Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der
grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es
gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt und so gegen das im
Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs.
1) verstößt.
Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf Jahrzehnte
alten Grundstückswerten (den sogenannten Einheitswerten). In den alten
Bundesländern werden die Grundstücke bisher nach ihrem Wert im Jahr 1964
berücksichtigt. In den neuen Bundesländern sind die zugrunde gelegten Werte
sogar noch älter, sie beruhen auf Werten aus dem Jahr 1935. Neu gebaute
Immobilien werden hingegen nach aktuellen Werten bemessen, die wesentlich höher
liegen. Das hat zu Folge, dass gegenwärtig für vergleichbare Immobilien in benachbarter
Lage erheblich unterschiedliche Grundsteuerzahlungen fällig werden.
Bereits seit Mitte 2022 waren bundesweit alle
Grundstückseigentümer dazu aufgefordert, eine Erklärung zur Feststellung des
Grundsteuerwertes beim Finanzamt einzureichen. Auf Grundlage dieser
Grundsteuererklärung erfolgte dann die Neufestsetzung der Grundsteuermessbeträge.
Das neue Grundsteuerrecht findet erstmals im Haushaltsjahr 2025
Anwendung. Um den öffentlichen Widerstand gegen die Grundsteuerreform zu
begrenzen, gaben Bund und Länder das Versprechen ab, die Grundsteuerreform
aufkommensneutrag umzusetzen.
Aufkommensneutralität bedeutet, dass
die Kommunen nur wegen der Reform nicht mehr oder weniger Grundsteuer einnehmen
sollen als bisher. Das Aufkommen der Grundsteuer im Ganzen bleibt für eine
Kommune insgesamt gleich.
Die
Grundsteuer berechnet sich wie folgt:
Grundsteuermessbetrag
X Hebesatz = Grundsteueraufkommen
2024
Da sich durch die Grundsteuerreform die
Grundsteuermessbeträge geändert haben und das Grundsteueraufkommen gegenüber
dem Vorjahr gleich bleiben soll, ist es für jede Kommune erforderlich, den
Hebesatz neu festzusetzen, um die Aufkommensneutralität zu gewährleisten.
Berechnung aufkommensneutraler
Hebesatz Grundsteuer A für die Stadt Wolgast:
Grundsteuermessbetrag
X Hebesatz =
Grundsteueraufkommen 2024
Bisher: 7.881,49 X
340 % = 26.797,07 €
NEU:
12.598,20 X 213 % = 26.797,07
€
Berechnung aufkommensneutraler
Hebesatz Grundsteuer B für die Stadt Wolgast:
Grundsteuermessbetrag
X Hebesatz =
Grundsteueraufkommen 2024
Bisher: 317.168,95 X
450 % = 1.427.260,30 €
NEU:
266.557,96 X 535 % = 1.427.260,30
€
Die aufkommensneutralen Hebesätze aufgrund der Umsetzung
der Grundsteuerreform belaufen sich somit bei der Grundsteuer A auf 213 v.H. und bei der Grundsteuer B auf 535 v.H.
Der Hebesatz bei der Gewerbesteuer
beträgt derzeit 390 v. H.
Hinweis zu §
27 FAG MV - Hilfe zum Erreichen des Haushaltsausgleichs, Sonderzuweisungen
§ 27 FAG MV regelt die Voraussetzungen, unter denen eine
defizitäre Kommune finanzielle Hilfen zum Haushaltsausgleich erhalten kann.
Da die Stadt Wolgast in den Jahren 2023, 2024 und 2025
jeweils einen jahresbezogenen negativen Saldo der laufenden Ein- und
Auszahlungen ausweisen wird und auch zum Ende dieser Haushaltsjahre insgesamt
ein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung
besteht, erfüllt die Stadt Wolgast die Voraussetzungen, um im Jahr 2026 einen
Antrag auf Sonderzuweisung gemäß § 27 Absatz 2 Nr. 1 FAG MV stellen zu können.
Die Sonderzuweisung wird in Höhe des negativen
jahresbezogenen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen im Haushaltsvorjahr
(2025) gewährt. Laut Haushaltsplanentwurf 2025 ist derzeit davon auszugehen,
dass sich der negative jahresbezogene Saldo für das Jahr 2025 auf -8.390.510 € belaufen wird.
Die Gewährung der Sonderzuweisung erfolgt nur dann, wenn
eine Gemeinde die Hebesätze für die Realsteuern im Haushaltsvorjahr (2025) so
festsetzt, dass sie mindestens 20 Hebesatzpunkte über dem gewogenen
Durchschnittshebesatz nach Absatz 4 Satz 4 liegen; Mindereinzahlungen bei einer
Realsteuerart können dabei durch Mehreinzahlungen bei einer anderen
Realsteuerart ausgeglichen werden.
Wie nachfolgender Übersicht zu entnehmen ist, erfüllt die
Stadt Wolgast diese Voraussetzungen aktuell nicht.
Anlagen:
Hebesatzsatzung 2025
Finanzielle
Auswirkungen: Ja / Nein |
Finanzierung |
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Insgesamt: |
Jährlich in Folge: |
Zuschüsse/ Beiträge: |
Eigenanteil: |
Veranschlagung im |
Ergebnishaushalt: |
Ertrag / |
Aufwand |
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Finanzhaushalt: |
Einzahlung / |
Auszahlung |
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Produkt. . |
Konto |
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Betrag im Jahr 2024: |
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Betrag im Jahr 2025: |
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Betrag im Jahr 2026: |
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