Betreff
Berichtspflicht des Bürgermeisters über den Haushaltsvollzug 2026 - § 20 GemHVO-Doppik - M-V -
Vorlage
07-IV 2026-006
Art
InfoVorlage • Gemeindevertretung

Beschlussvorschlag:


Begründung:

 Auszug aus der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik)

„§ 20 GemHVO-Doppik – Berichtspflicht:

Der Bürgermeister hat die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss spätestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.“

Aufbauend auf § 19 GemHVO-Doppik, der die laufende (verwaltungsinterne) Überwachung des Haushalts­vollzuges regelt, bestimmt § 20 GemHVO-Doppik eine Unterrichtungspflicht gegenüber der Stadt-/ Gemeinde­vertretung. Ziel ist es, die Stadt-/ Gemeindevertreter/innen über die Umsetzung des in der Haushaltssatzung zum Ausdruck kommenden politischen Willens zu unterrichten und die zukünftige Entscheidungsfindung zu unterstützen als auch über/- und außerplanmäßige Ausgaben möglichst zu vermeiden und den beschlossenen und rechtskräftigen Haushaltsplan (ggf. den genehmigungspflichtigen Rahmen) einzuhalten.

Die Berichterstattung hat bis zum 30. Juni des Jahres zu erfolgen. D.h. die Unterrichtung ist demzufolge in der Sitzung des zuständigen Ausschusses bzw. der Stadt-/ Gemeindevertretung bis zum 30.06. eines Jahres vorzunehmen.

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Mit der Haushaltssatzung 2025 / 2026 wurden nachfolgende Ansätze für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen (bzw. abweichend seitens der unteren Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt), welche mit Stand vom 08.05.2026 bisher wie folgt umgesetzt und ggf. Kreditermächtigungen in Anspruch genommen wurden:

Ansatz 2026

(lt. Plan)

vorl. Ist-Wert 2026

(08.05.2026)

Gesamtfehlbetrag   > ohne Kreditaufnahme:

-274.190,00 €

-39.351,93 €

Gesamtfehlbetrag   > einschl. Kreditaufnahm:          

-274.190,00 €

davon:

Saldo laufende Ein- u. Auszahlungen (lfd. Bereich):                               

-323.300,00 €

-8.193,77 €

Saldo investive Ein- u. Auszahlungen (inv. Bereich):

49.110,00 €

-15.106,71 €

Saldo durchlaufende Gelder:                                                         

0,00 €

-16.051,45 €

Kassenkredite (abweichende Genehmigung):

922.960,00 €

531.952,71 €

Investitionskredite (keine):

-*

-*

Verpflichtungsermächtigungen (keine):

-

-

* Bedingt des positiven investiven Überschusses (Übertrag 31.12.2025: 393.270,26 €) musste die Gemeinde mit dem Haushaltsplan 2025 / 2026 keinen Investitionskredit veranschlagen, als auch bisher nicht in Anspruch nehmen.

Mit Beginn des Haushaltsjahres bezifferte die Gemeinde bereits einen negativen Bankbestand i. H. v. -46.198,72 € (Stand 31.12.2025), welcher sich gegenwärtig auf -85.550,65 € (Stand 08.05.2026) verschlechtert.

Dieser setzt sich aus laufenden Mitteln i. H. v. -531.952,71 € als auch 378.163,55 € investiven Mitteln sowie aus 68.238,51 € durchlaufenden Geldern zusammen.

Als erklärende Anlagen sind beigefügt:      

·         Vorläufige Ergebnisrechnung (Muster 12 bzw. 12 a kurz u. ausführlich)

·         Vorläufige Finanzrechnung (Muster 13 kurz u. ausführlich)    

·         Vorläufige Investitionsrechnung

·         Vorläufige Instandhaltungsrechnung - gesonderte Maßnahmen außerhalb der KLR

 Diese Anlagen stellen die Plan-Werte gem. Haushaltsplanung (Haushaltssatzung) als auch die   vorläufigen Ist-Werte, einschließlich der Abweichungen pro Produktkonto, dar.

Die Ist-Werte beziehen sich auf die vorläufigen Werte aus der Jahresrechnung mit Stand per  08.05.2026

Weitere Informationen z.B. den Umsetzungsstand einzelner Maßnahmen (Auftragsvergabe, Rechnungslegung, zu erwartende Abrechnungen, Verzug etc.) können beim zuständigen Sachbearbeiter erfragt werden.

Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung Zemitz, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.


Anlagen:

Muster zur Berichtspflicht

è  Ergebnisrechnung/ Muster 12 bzw. 12 a – Gemeinde Zemitz - per 08.05.2026 (kurz u. ausführlich)

è  Finanzrechnung/ Muster 13 – Gemeinde Zemitz - per 08.05.2026 (kurz u. ausführlich)

è  Investitionsrechnung – Gemeinde Zemitz - per 08.05.2026

è  Instandhaltungsrechnung – Gemeinde Zemitz – per 08.05.2026


Finanzielle Auswirkungen:  Ja /  Nein

Finanzierung

Insgesamt:

     

Jährlich in Folge:

     

Zuschüsse/ Beiträge:

     

Eigenanteil:

     

Veranschlagung im

Ergebnishaushalt:

 Ertrag                     /

 Aufwand

Finanzhaushalt:

 Einzahlung /

 Auszahlung

Betrag im Jahr 2026:

     

Produkt.

     .

Konto

     

Betrag im Jahr 2027:

     

Betrag im Jahr 2028:

     

Betrag im Jahr 2029: