Beschlussvorschlag:
Begründung:
Auszug aus der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik)
„§ 20 GemHVO-Doppik –
Berichtspflicht:
Der Bürgermeister hat die Gemeindevertretung oder einen von ihr
bestimmten Ausschuss spätestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den
Haushaltsvollzug einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele
zu unterrichten.“
Aufbauend auf § 19 GemHVO-Doppik, der die laufende (verwaltungsinterne) Überwachung des Haushaltsvollzuges regelt, bestimmt § 20 GemHVO-Doppik eine Unterrichtungspflicht gegenüber der Stadt-/ Gemeindevertretung. Ziel ist es, die Stadt-/ Gemeindevertreter/innen über die Umsetzung des in der Haushaltssatzung zum Ausdruck kommenden politischen Willens zu unterrichten und die zukünftige Entscheidungsfindung zu unterstützen als auch über/- und außerplanmäßige Ausgaben möglichst zu vermeiden und den beschlossenen und rechtskräftigen Haushaltsplan (ggf. den genehmigungspflichtigen Rahmen) einzuhalten.
Die Berichterstattung hat bis zum 30. Juni des Jahres zu erfolgen. D.h. die Unterrichtung ist demzufolge in der Sitzung des zuständigen Ausschusses bzw. der Stadt-/ Gemeindevertretung bis zum 30.06. eines Jahres vorzunehmen.
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Mit der Haushaltssatzung 2025 / 2026 wurden nachfolgende Ansätze für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen (bzw. abweichend seitens der unteren Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt), welche mit Stand vom 08.05.2026 bisher wie folgt umgesetzt und ggf. Kreditermächtigungen in Anspruch genommen wurden:
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Ansatz 2026 (lt. Plan) |
vorl. Ist-Wert
2026 (08.05.2026) |
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Gesamtfehlbetrag > ohne Kreditaufnahme: |
-274.190,00 € |
-39.351,93 € |
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Gesamtfehlbetrag > einschl. Kreditaufnahm: |
-274.190,00 € |
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davon: |
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Saldo laufende Ein- u. Auszahlungen (lfd. Bereich): |
-323.300,00 € |
-8.193,77 € |
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Saldo investive Ein- u. Auszahlungen (inv. Bereich): |
49.110,00 € |
-15.106,71 € |
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Saldo durchlaufende Gelder:
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0,00 € |
-16.051,45 € |
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Kassenkredite (abweichende Genehmigung): |
922.960,00 € |
531.952,71 € |
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Investitionskredite (keine): |
-* |
-* |
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Verpflichtungsermächtigungen
(keine): |
- |
- |
* Bedingt des positiven investiven Überschusses (Übertrag 31.12.2025:
393.270,26 €) musste die Gemeinde mit dem Haushaltsplan 2025 / 2026
keinen Investitionskredit veranschlagen, als auch bisher nicht in Anspruch
nehmen.
Mit Beginn des Haushaltsjahres bezifferte die Gemeinde bereits einen negativen Bankbestand i. H. v. -46.198,72 € (Stand 31.12.2025), welcher sich gegenwärtig auf -85.550,65 € (Stand 08.05.2026) verschlechtert.
Dieser setzt sich aus laufenden Mitteln i. H. v. -531.952,71 € als auch 378.163,55 € investiven Mitteln sowie aus 68.238,51 € durchlaufenden Geldern zusammen.
Als erklärende Anlagen sind
beigefügt:
·
Vorläufige
Ergebnisrechnung (Muster 12 bzw. 12 a kurz u.
ausführlich)
·
Vorläufige
Finanzrechnung (Muster 13 kurz u.
ausführlich)
·
Vorläufige
Investitionsrechnung
·
Vorläufige
Instandhaltungsrechnung - gesonderte
Maßnahmen außerhalb der KLR
Die
Ist-Werte beziehen sich auf die vorläufigen Werte aus der Jahresrechnung mit
Stand per 08.05.2026
Weitere
Informationen z.B. den Umsetzungsstand einzelner Maßnahmen (Auftragsvergabe,
Rechnungslegung, zu erwartende Abrechnungen, Verzug etc.) können beim
zuständigen Sachbearbeiter erfragt werden.
Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung Zemitz, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Anlagen:
Muster zur Berichtspflicht
è
Ergebnisrechnung/ Muster 12 bzw. 12 a – Gemeinde
Zemitz - per 08.05.2026 (kurz u. ausführlich)
è
Finanzrechnung/ Muster 13 – Gemeinde Zemitz - per
08.05.2026 (kurz u. ausführlich)
è Investitionsrechnung – Gemeinde Zemitz - per 08.05.2026
è Instandhaltungsrechnung – Gemeinde Zemitz – per 08.05.2026
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Finanzielle
Auswirkungen: Ja / Nein |
Finanzierung |
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Insgesamt: |
Jährlich in Folge: |
Zuschüsse/ Beiträge: |
Eigenanteil: |
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Veranschlagung im |
Ergebnishaushalt: |
Ertrag / |
Aufwand |
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Finanzhaushalt: |
Einzahlung / |
Auszahlung |
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Produkt. . |
Konto |
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Betrag im Jahr 2027: |
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Betrag im Jahr 2028: |
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Betrag im Jahr 2029: |
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