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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt

 

1. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch ( BauGB) in der vor dem 13.05.2017 geltenden Fassung i.V. m. §§ 233 und 245 c BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl I S. 3634)

die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 „Am Stadthafen“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A ) und dem Text (Teil B).

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich zwischen den Werftflächen im Südwesten und der Schlossinsel im  Nordosten und umfasst landseitig im Wesentlichen die Kai- und Lagerflächen südlich des Stadthafens sowie wasserseitig die Fläche des Stadthafens bis zu einer mittleren Entfernung von ca. 50 m von der Kaikante.

Das Plangebiet umfasst folgende Flurstücke ganz oder teilweise:

62/5; 63/5; 64/11; 64/12; 65/2; 73/3; 73/4 der Flur 21, sowie Flurstücke 1/4; 1/6; 10/3; 10/4 und 14/1 der Flur 22 Gemarkung Wolgast.

Die Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 29 ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

 

1. Die Begründung wird gebilligt.

 

2. Der Beschluss ist ortsüblich und zusätzlich im Internet bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Der Satzungsbeschluss wird nur wirksam, wenn der städtebauliche Vertrag abgeschlossen ist.