Beschluss: zur Beschlussfassung empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Nach kurzer Erläuterung folgt ohne Diskussion die Abstimmung über den Beschlussvorschlag.


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt:

 

1.   die Billigung des Entwurfes der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet am Poppelberg“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) und des Entwurfes der Begründung in der Fassung von 05-2023.

 

2.   Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet am Poppelberg“ von 05-2023 und der dazugehörigen Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3.   Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

4.   Der Beschluss ist gemäß § 3 Abs.2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.