Sitzung: 11.03.2024 Stadtvertretung Wolgast
Beschluss: abgelehnt
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 7, Enthaltungen: 7
Vorlage: 01-BV 2023-193/1
Der Vorsitzende verliest auszugsweise aus der Begründung zur Vorlage. Insbesondere verweist er auf die Punkte 1 und 2. Weiterhin geht er auf das Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald ein.
Der Bürgermeister gibt zu bedenken, dass es hier um die Handlungsfähigkeit der Stadt geht. Der Haushalt weist ein Defizit von 8,15 Mio. € aus, davon sind 2,6 Mio. € für freiwillige Leistungen eingeplant. Die Gewerbesteuer ist in den letzten 12 Jahren nicht erhöht worden und die jetzige Erhöhung beträgt 2,6 %. Es ist damit zu rechnen, dass die Rechtsaufsichtsbehörde, um den Haushalt genehmigen zu können, vor allem im freiwilligen Bereich Auflagen (Streichung von Maßnahmen) erteilen wird. Momentan befindet sich die Stadt in der Interimswirtschaft. Somit besteht keine Planungssicherheit für die Vereine.
Herr Fischer teilt auf eine Anfrage aus dem Hauptausschuss mit, dass die aufgeführten 10 Punkte erreicht werden müssen. Ansonsten erfüllt die Stadt nicht die Voraussetzungen für eine Antragstellung auf Hilfen zum Erreichen des Haushaltsausgleiches nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG).
An der Diskussion beteiligen sich die Stadtvertreter Bergemann, Koplin, Köppen, Eigbrecht, Kammel und Wendtland sowie der Vorsitzende und der Bürgermeister. Allgemein wird kritisiert, dass aufgrund des Orientierungsdatenerlasses des Landes M-V die Steuern immer weiter erhöht werden müssen, um antragsberechtigt für Hilfen nach dem FAG zu sein. Im Hinblick auf die im Haushalt geplanten Projekte (bspw. Stadthalle) und die Zuschüsse für Vereine wird auf die Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten verwiesen.
Andererseits wird auf die derzeitige kritische Situation für Gewerbetreibende bspw. in der Baubranche hingewiesen. Vorgeschlagen wird, andere Einsparpotentiale (bspw. bei Personalkosten) zu finden. Ebenso wird auf die Kostenbeteiligungen der Stadt im Zusammenhang mit Maßnahmen des Bundes (bspw. Anbindung der Bahnhofstraße an die Ortsumfahrung u. a.) verwiesen.
Stadtvertreter Eigbrecht beantragt für die BFW-Fraktion namentliche Abstimmung.
Die Stadtvertreter werden durch Frau Meng (Sitzungsdienst) in alphabetischer Reihenfolge um die Abgabe ihrer Stimme gebeten. Der Vorsitzende gibt als letzter seine Stimme ab.
- Mit JA stimmen die Stadtvertreter: Bergemann, Gabriel, Heß, Köppen, Lada, Wendtland,
- mit NEIN stimmen die Stadtvertreter: Eigbrecht, Friszewski, Janeck, Kammel, Lange, Schneider, Zorr,
- Enthaltungen - Stadtvertreter: Knuth, Koplin, Kruse, Mante, Neubauer, Wodtke, Pens.
Nach Auszählung wird dem Vorsitzenden das zahlenmäßige Ergebnis mitgeteilt.
Der Vorsitzende stellt das Abstimmungsergebnis fest.
Beschluss-Nr.: 01-B 2024-016
Die Stadtvertretung der Stadt Wolgast beschließt anliegende Satzung der Stadt Wolgast über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern für das Haushaltsjahr 2024. (Hebesatzsatzung)