Nachtrag: 29.05.2024 Nummer 1
Sitzung: 03.06.2024 Stadtvertretung Wolgast
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 01-BV 2024-101
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
Die Nachfrage von Stadtvertreter Kammel bzgl. der Haushaltsmittel wird durch Frau Egleder-Mattern beantwortet. Im Haushalt sind 60.000 € Planungskosten für die Maßnahme verblieben.
Es folgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag.
Beschluss-Nr.: 01-B 2024-076
Die Stadtvertretung beschließt mit Inkrafttreten des § 22 Abs. 4a KV M-V (neu) in Verbindung mit § 5 Abs. 3 Nr. 3 j der Hauptsatzung der Stadt Wolgast analog, dass der Bürgermeister der Stadt Wolgast die Vergabeverfahren für die Planungsleistungen zur Errichtung eines neuen Toilettenhauses und einer Mitarbeiterunterkunft auf dem Gelände/Grundstück der St. Gertrud-Kapelle einleiten und die daraus resultierenden Zuschläge für die Auftragsvergaben erteilen soll.