Betreff
Übertragung von Aufgaben an die Schulleitungen i.S. § 101 (3) i.V.m. § 112 SchulG M-V zum Schuljahr 2017/18
Vorlage
01-BV 2017-048
Art
Beschlussvorlage • StV Wolgast

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Übertragung von Aufgaben an die Schulleitungen der Regionalen Schule mit Grundschule „W.B. Heberlein“, der Grundschule Wolgast und der Regionalen Schule „G.L.Th. Kosegarten“  i.S. §§ 39a (1); 101 (3)  i.V.m.  § 112 SchulG M-V mit Schuljahr 2017/18.

Begründung:

 

Im Zuge der Neustrukturierung der Verwaltung soll das Anliegen des § 39a SchulG M-V ebenfalls umgesetzt werden. Darin regelt der Gesetzgeber, dass Schulen zu Selbständigen Schulen entwickelt werden sollen. Schulbehörden und Schulträger sollen diese Entwicklung fördern und unterstützen.

Beschlüsse der Schulgremien mit finanziellen Auswirkungen sind mit dem Schulträger vorher abzustimmen. Um eine flexible Schul- und Unterrichtsorganisation zu ermöglichen, werden den Schulleitungen nachfolgende Aufgaben übertragen, die sie eigenverantwortlich ausüben.

 

Übertragung von Aufgaben an die Schulleitungen i.S. § 101 (3)  i.V.m.  § 112

 

-     Beschaffung von Lehr- und Unterrichtsmitteln, Lernmitteln, Schulausstattungen, Inventargegenständen des täglichen Bedarfs,

-     Überlassung von Schulräumen an Dritte bzw. Abschluss von Nutzungsverträgen ausgenommen für den Breitensport,

-     Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Schulräumen durch Dritte gemäß erlassener Richtlinien,

-     Einwerbung von Fördermitteln für Schulprojekte, Schulveranstaltungen, Schulaustausche und Schulpartnerstädten u.ä.,

-     Organisation und Abwicklung von Schulaustauschen  und Schulpartnerschaften,

-     Vergabe des Schulessens im engen Zusammenwirken mit den Elternvertretungen,

-     Überwachung und Controlling des jährlich vorgegebenen Haushaltsbudgets.

 

Die einschlägigen Rechtsvorschriften und haushaltsrechtlichen Belange sind bei Beschaffungen und Auftragsvergaben zu beachten. 

 

Zur Umsetzung der Übertragung von Aufgaben an die Schulleitung sind die Schulsekretärinnen entsprechend einzuweisen und fortzubilden.

Finanzielle Auswirkungen:  Ja /  Nein

Finanzierung

Insgesamt:

     

Jährlich in Folge:

     

Zuschüsse/ Beiträge:

     

Eigenanteil:

     

Veranschlagung im

Ergebnishaushalt:

 Ertrag              /

 Aufwand

 

Finanzhaushalt:

 Einzahlung      /

 Auszahlung

Betrag im Jahr 2017:

     

Produkt.

     .

Konto

     

Betrag im Jahr 2018:

     

Betrag im Jahr 2019:

     

Betrag im Jahr 2020: