Begründung:
Im Rahmen der EFRE-Förderperiode 2014-2020 stehen dem Land
Mecklenburg-Vorpommern EU-Mittel für die Förderung der integrierten
nachhaltigen Stadtentwicklung zur Verfügung. Ziel des EFRE-Förderprogramms
„Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung“ ist es, infrastrukturelle Maßnahmen
zu unterstützen zur
a) Verbesserung der Dauerhaften Nutzung des
Kulturerbes,
b) Verbesserung der städtischen
Umweltqualität sowie die
c) Verbesserung der Möglichkeiten zur
Integration in Bildung, Arbeit und Gesellschaft.
in Mittel- und Oberzentren des Landes. Die Zuwendung beträgt
in der Regel 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Gemeinde kann die Zuwendung an Dritte
weiterleiten.
Nunmehr erfolgte der zweite Projektaufruf.
Die Ober- und Mittelzentren des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die eine
Vereinbarung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Auswahl von Projekten
im Rahmen integrierter Stadtentwicklungskonzepte geschlossen haben und über
geeignete Projekte verfügen, sind aufgerufen, bis zum 30. September
2017 Projektvorschläge zu unterbreiten. Diese Voraussetzung ist für Wolgast
erfüllt.
Von den Projekten, die seitens der Gemeinde für die Einreichung
ausgewählt werden, muss im Laufe der Förderperiode 2014 bis 2020 mindestens
eine Investition zur Verbesserung der Möglichkeiten zur Integration in Bildung,
Arbeit und Gesellschaft und mindestens eines eine Verbesserung der dauerhaften
Nutzung des Kulturerbes oder der Verbesserung der städtischen Umweltqualität
zum Gegenstand haben.
Auf der Grundlage des 1. Aufrufes erhielt die Stadt bereits einen
Zuwendungsbescheid für die Außensanierung Turnhalle Baustraße, 1. BA. In der
Bearbeitung ist ein Antrag auf den ersten Bauabschnitt zur Sanierung des
Sportforums. Der Bescheid wird im Herbst erwartet.
Was wird gefördert?
1. Städtebauliche Projekte zur Verbesserung der
dauerhaften Nutzung des kulturellen Erbes, soweit es sich um kleine
Infrastruktur-Projekte handelt, bei denen die Gesamtkosten die Schwelle von
fünf Millionen Euro (im Falle von UNESCO-Weltkulturerbe zehn Millionen Euro)
nicht überschreiten,
2. Investitionen in Kindertageseinrichtungen, die
insbesondere der Verbesserung der Rand-zeitenförderung und Erweiterung der
Hortkapazitäten dienen,
3. Städtebauliche Projekte zur Erschließung und
Entwicklung stadtnaher und innerstädtischer Brachflächen, Wohnumfeldgestaltung
und Grünvernetzung,
4. Umweltrelevante Verkehrsinfrastrukturprojekte, mit
Ausnahme der Maßnahmen des ÖPNV, die signifikant zur Reduzierung der Emissionen
von Luftschadstoffen und/oder Lärm und zum Schutz der menschlichen Gesundheit
durch Verringerung der Unfallgefahren beitragen,
5. Projekte zur Verbesserung städtischer
Infrastrukturen (einschließlich der Verbesserung ihrer Barrierefreiheit), mit
Ausnahme der Maßnahmen des ÖPNV, die für spezifische Bevölkerungsgruppen eine
leichtere Integration in Bildung, Arbeit und Gesellschaft ermöglichen
Die Stadt kann sich mit einem oder mehreren
Projekten bewerben. Die Reihenfolge wird mittels einer Prioritätenliste
bestimmt. Die Gemeinde soll sich dabei auf besonders bedeutsame / dringliche
Vorhaben konzentrieren, mit einer zeitnahen Umsetzung im Förderzeitraum bis
2023. Dabei sind erforderliche Eigenmittel und Folgekosten aufzubringen. Die
Gemeinde hat eine transparente und diskriminierungsfreie Auswahl zu treffen.
Die festgelegten Projekte müssen Bestandteil des jeweiligen Integrierten
Stadt-Entwicklungs-Konzeptes (ISEK) sein.
Die Projekte sind formgebunden auf einem Antragsformular einzeln
einzureichen. Über eine mögliche Zuwendung entscheidet das jeweils zuständige
Energie- oder Wirtschaftsministerium.
Folgende
Projekte werden von der Verwaltung vorgeschlagen. Eine Reihenfolge nach
Priorität ist durch die StV zu treffen und ist insoweit wichtig, dass sie ein
Auswahlkriterium auf Landesebene ist und in die Bewertung einfließt.
Ersatzneubau KITA „Fröbel“ Kita + Horterweiterung
Kostenschätzung
geplant:
Mittelweitergabe und Bau durch Dritte 4
Mio.
Gebäudesanierung Schule am Kirchplatz
Mittelweitergabe
an Dritte möglich ca.
4,5 Mio.
Beräumung
Gewerbebrachen Poppelberg ca.
3,6 Mio.
Parkplatz am ehem. Speicher für 200 Parkplätze ca. 1,2 Mio.
( in Verbindung mit Ausbau der Straße am ehem.
Speicher
= Voraussetzung für bessere Anbindung UBB
Parkplatz
Wilhelmstraße –Aufstockung für 300 Stellplätze ca.
2,3 Mio.
Sanierung
Sportforum / 2. BA / Außenanlagen ca.
2,2 Mio.
Umfeldgestaltung St. Gertrud und Alter Friedhof ca. 0,5 Mio.
(zur Nachnutzung hist. baulicher Anlagen
Funktionsgebäude
mit
Toiletten, Wege, Umzäunung, Stellplätze,)
KITA „Arche“ Erweiterungsbau Kostenschätzung 0,49 Mio.
(zusätzl. Hort mit Mehrfachnutzung)
Geplant:
Mittelweitergabe an Dritte
Tierpark
2. BA ca.
2,5 Mio.
Wiederaufbau Turm
(Aufsatz) St. Petri ca.
1,8 Mio.
Die Vorhaben sind Bestandteil der 2. Fortschreibung des ISEK, das nach
Öffentlichkeitsbeteiligung von der Stadtvertretung beschlossen wurde.
Die Stadtvertretung wird gebeten, eine Empfehlung für die Reihenfolge
der Projekte zu geben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die formgebundenen Anträge für die
nächste StV am 11.09.2017 vorzubereiten.
In der Zwischenzeit wird die Öffentlichkeit beteiligt durch Information
über vorgesehene Projekte (Internet, Amtsbote, Presse). Parallel erfolgt die
Ausschreibung des Grundstücks neben der Heberleinschule für den Bau einer Kita
mit Hort mit dem Hinweis auf die Beantragung und mögliche Weitergabe von
Fördermitteln an Dritte.
Zur nächsten Stadtvertretung wird durch die Verwaltung eine Beschlussvorlage
erarbeitet, die den Anforderungen der Dokumentation der Projektauswahl zur
EFRE-Förderung folgt. Die Vorlage wird im öffentlichen Teil behandelt. Der
Beschluss mit der endgültigen Prioritätenliste für die Vorhaben wird durch die
Stadtvertretung gefasst.