Betreff
2. Projektaufruf EFRE-Förderperiode 2014-2020 - Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung
Vorlage
01-IV 2017-082
Art
InfoVorlage • StV Wolgast

Begründung:

Im Rahmen der EFRE-Förderperiode 2014-2020 stehen dem Land Mecklenburg-Vorpommern EU-Mittel für die Förderung der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung zur Verfügung. Ziel des EFRE-Förderprogramms „Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung“ ist es, infrastrukturelle Maßnahmen zu unterstützen zur

a) Verbesserung der Dauerhaften Nutzung des Kulturerbes,

b) Verbesserung der städtischen Umweltqualität   sowie die

c) Verbesserung der Möglichkeiten zur Integration in Bildung, Arbeit und Gesellschaft.

in Mittel- und Oberzentren des Landes. Die Zuwendung beträgt in der Regel 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Gemeinde kann die Zuwendung an Dritte weiterleiten.  

Nunmehr erfolgte der zweite Projektaufruf.

Die Ober- und Mittelzentren des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die eine Vereinbarung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Auswahl von Projekten im Rahmen integrierter Stadtentwicklungskonzepte geschlossen haben und über geeignete Projekte verfügen, sind aufgerufen, bis zum 30.  September 2017 Projektvorschläge zu unterbreiten. Diese Voraussetzung ist für Wolgast erfüllt.

Von den Projekten, die seitens der Gemeinde für die Einreichung ausgewählt werden, muss im Laufe der Förderperiode 2014 bis 2020 mindestens eine Investition zur Verbesserung der Möglichkeiten zur Integration in Bildung, Arbeit und Gesellschaft und mindestens eines eine Verbesserung der dauerhaften Nutzung des Kulturerbes oder der Verbesserung der städtischen Umweltqualität zum Gegenstand haben.

Auf der Grundlage des 1. Aufrufes erhielt die Stadt bereits einen Zuwendungsbescheid für die Außensanierung Turnhalle Baustraße, 1. BA. In der Bearbeitung ist ein Antrag auf den ersten Bauabschnitt zur Sanierung des Sportforums. Der Bescheid wird im Herbst erwartet.

 

 Was wird gefördert?

1.       Städtebauliche Projekte zur Verbesserung der dauerhaften Nutzung des kulturellen Erbes, soweit es sich um kleine Infrastruktur-Projekte handelt, bei denen die Gesamtkosten die Schwelle von fünf Millionen Euro (im Falle von UNESCO-Weltkulturerbe zehn Millionen Euro) nicht überschreiten,

2.       Investitionen in Kindertageseinrichtungen, die insbesondere der Verbesserung der Rand-zeitenförderung und Erweiterung der Hortkapazitäten dienen,

3.       Städtebauliche Projekte zur Erschließung und Entwicklung stadtnaher und innerstädtischer Brachflächen, Wohnumfeldgestaltung und Grünvernetzung,

4.       Umweltrelevante Verkehrsinfrastrukturprojekte, mit Ausnahme der Maßnahmen des ÖPNV, die signifikant zur Reduzierung der Emissionen von Luftschadstoffen und/oder Lärm und zum Schutz der menschlichen Gesundheit durch Verringerung der Unfallgefahren beitragen,

5.       Projekte zur Verbesserung städtischer Infrastrukturen (einschließlich der Verbesserung ihrer Barrierefreiheit), mit Ausnahme der Maßnahmen des ÖPNV, die für spezifische Bevölkerungsgruppen eine leichtere Integration in Bildung, Arbeit und Gesellschaft ermöglichen

Die Stadt kann sich mit einem oder mehreren Projekten bewerben. Die Reihenfolge wird mittels einer Prioritätenliste bestimmt. Die Gemeinde soll sich dabei auf besonders bedeutsame / dringliche Vorhaben konzentrieren, mit einer zeitnahen Umsetzung im Förderzeitraum bis 2023. Dabei sind erforderliche Eigenmittel und Folgekosten aufzubringen. Die Gemeinde hat eine transparente und diskriminierungsfreie Auswahl zu treffen. Die festgelegten Projekte müssen Bestandteil des jeweiligen Integrierten Stadt-Entwicklungs-Konzeptes (ISEK) sein.

Die Projekte sind formgebunden auf einem Antragsformular einzeln einzureichen. Über eine mögliche Zuwendung entscheidet das jeweils zuständige Energie- oder Wirtschaftsministerium.

Folgende Projekte werden von der Verwaltung vorgeschlagen. Eine Reihenfolge nach Priorität ist durch die StV zu treffen und ist insoweit wichtig, dass sie ein Auswahlkriterium auf Landesebene ist und in die Bewertung einfließt.

Ersatzneubau KITA „Fröbel“ Kita + Horterweiterung                Kostenschätzung

geplant: Mittelweitergabe und Bau durch Dritte                                    4 Mio.

Gebäudesanierung Schule am Kirchplatz                             

Mittelweitergabe an Dritte möglich                                                  ca. 4,5 Mio.

Beräumung Gewerbebrachen Poppelberg                                      ca. 3,6 Mio.

Parkplatz am ehem. Speicher für 200 Parkplätze                            ca. 1,2 Mio.

( in Verbindung mit Ausbau der Straße am ehem.

Speicher = Voraussetzung für bessere Anbindung UBB

Parkplatz Wilhelmstraße –Aufstockung für 300 Stellplätze              ca. 2,3 Mio.

Sanierung Sportforum / 2. BA / Außenanlagen                                ca. 2,2 Mio.

Umfeldgestaltung St. Gertrud und Alter Friedhof                             ca. 0,5 Mio.

(zur Nachnutzung hist. baulicher Anlagen Funktionsgebäude

mit Toiletten, Wege, Umzäunung, Stellplätze,)

KITA „Arche“ Erweiterungsbau                              Kostenschätzung  0,49 Mio.

(zusätzl. Hort mit Mehrfachnutzung)

Geplant: Mittelweitergabe an Dritte

Tierpark 2. BA                                                                                 ca. 2,5 Mio.

Wiederaufbau Turm (Aufsatz) St. Petri                                             ca. 1,8 Mio.

 

Die Vorhaben sind Bestandteil der 2. Fortschreibung des ISEK, das nach Öffentlichkeitsbeteiligung von der Stadtvertretung beschlossen wurde.

Die Stadtvertretung wird gebeten, eine Empfehlung für die Reihenfolge der Projekte zu geben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die formgebundenen Anträge für die nächste StV am 11.09.2017 vorzubereiten.

In der Zwischenzeit wird die Öffentlichkeit beteiligt durch Information über vorgesehene Projekte (Internet, Amtsbote, Presse). Parallel erfolgt die Ausschreibung des Grundstücks neben der Heberleinschule für den Bau einer Kita mit Hort mit dem Hinweis auf die Beantragung und mögliche Weitergabe von Fördermitteln an Dritte.

 

Zur nächsten Stadtvertretung wird durch die Verwaltung eine Beschlussvorlage erarbeitet, die den Anforderungen der Dokumentation der Projektauswahl zur EFRE-Förderung folgt. Die Vorlage wird im öffentlichen Teil behandelt. Der Beschluss mit der endgültigen Prioritätenliste für die Vorhaben wird durch die Stadtvertretung gefasst.