Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Neufassung der Hauptsatzung in der beiliegenden Fassung.
Begründung:
Durch die Verwaltung wurde in der laufenden Legislaturperiode festgestellt, dass verschiedene Regelungen in der Hauptsatzung in Gestalt der 2. Änderungssatzung überarbeitungswürdig sind.
In der anliegenden synoptischen Darstellung wurden eine Vielzahl von Regelungen überarbeitet und Änderungsvorschläge unterbreitet. Inhaltlich wird auf die synoptische Darstellung und die dortige Begründung verwiesen.
Im Hinblick auf die Genehmigungsbedürftigkeit der Hauptsatzung bittet die Verwaltung, dass die Stadtvertretung eine abschließende Entscheidung über die Änderung der Hauptsatzung trifft, damit diese noch vor den Kommunalwahlen in Kraft treten kann.
Anlagen:
Synopse Novelle der Hauptsatzung
Neufassung Hauptsatzung