Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung meldet zur zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern im Rahmen der 5. Beteiligung zu raumbedeutsamen Abwägungsergebnissen gemäß Entwurf 2020 folgende Bedenken an:
1. Das Gebiet N6/2017 Wolgast berücksichtigt nicht die im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Wolgast ausgewiesenen Wohnbauflächen W 18 und 19. Die Wohnbauflächen befinden sich innerhalb der 1.000 m Schutzabstandszone zum ausgewiesenen Eignungsgebiet für Windenergieanlagen.
Die Stadt Wolgast benötigt diese Wohnbauentwicklungsflächen.
2. Teilweise könnte die nordwestliche Bebauung des Rosenweges innerhalb der 1.000 m Schutzabstandszone liegen. Der Maßstab der Karte auf Seite 8 der Auslegungsunterlagen lässt eine grundstücksbezogene Prüfung des Sachverhaltes nicht zu.
3. Die im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Grünflächen mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten nördlich der Wohnbaufläche W 19 und nördlich der Schulstraße liegen innerhalb bzw. teilweise in der 1.000 m Schutzabstandszone zum ausgewiesenen Eignungsgebiet für Windenergieanlagen.
4. Die konkrete Lage des Eignungsgebietes für Windenergieanlagen N6/2017 ist mit Bezug auf die im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Wolgast ausgewiesenen Wohnbauflächen W 18 und 19, die vorhandene Bebauung am Rosenweg und die Dauerkleingärten nördlich der Schulstraße und nördlich der Wohnbaufläche W 19 zu überprüfen und so zu verändern, dass die vg. Flächen außerhalb der 1.000 m Schutzzone liegen.
Begründung:
Der Entwurf der zweiten Änderung
des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern - Entwurf 2020 - 5. Beteiligung zu raumbedeutsamen Abwägungsergebnissen liegt in der Zeit vom 04.08.2020 bis zum 03.09.2020 im Fachdienst Bauen während der üblichen Öffnungszeiten aus.
Die 5. Beteiligung bezieht sich ausschließlich auf die 19 Eignungsgebiete, an denen raumbedeutsame Flächenveränderungen im Ergebnis
des 4. Beteiligungsverfahrens vorgenommen wurden,
sowie auf die Begründung der einzelnen Kriterien
für die Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen.
Stellungnahmen können u.a. schriftlich beim Regionalen Planungsverband Vorpommern, Am Gorzberg Haus 8, 17489 Greifswald oder per E-Mail
an beteiligunq@afrlvp.mv-reqierung.de abgegeben werden.
Auf Seite 8 ist das Gebiet N6/2017
Wolgast dargestellt. Das Eignungsgebiet
für Windenergieanlagen ist nicht mit dem derzeitigen
Geltungsbereich des B-Planes
Nr. 5 ,,Windpark Wolgast" identisch.
Auf Seite 31 wird das Eignungsgebiet
für Windenergieanlagen für Wolgast
mit einer Fläche von 50 ha und folgendem Hinweis zur Planung
angegeben:
„Wiederaufnahme des Gebietes
mit veränderter Gebietskulisse nach Überprüfung der Siedlungsabstände zu Wolgast und dem Ortsteil
Groß Ernsthof."
Das Eignungsgebiet
für Windenergieanlagen grenzt augenscheinlich östlich an die Greifswalder Straße. Die südöstliche Grenze des Eignungsgebietes liegt auf Höhe des Freester
Weges. Die westliche
Grenze liegt im Bereich des Bücklingsweges (Kreisstraße K 22)
Als „harte Tabuzone" (Erläuterung auf S. 10) sind u.a. Gebiete,
die nach BauNVO
dem Wohnen, der Erholung, dem Tourismus und der Gesundheit
dienen, einschließlich eines Abstandes von 400 m zu berücksichtigen.
Als „weiche Tabuzone" (Erläuterung auf S. 14), nach denen aufgrund
einer planerischen Entscheidung des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern keine Windenergieanlagen errichtet werden sollen,
werden
u.a. berücksichtigt:
Gebiete, die nach der BauNVO dem Wohnen,
der Erholung, dem Tourismus und der Gesundheit dienen über die harte Tabuzone hinausgehender zusätzlicher Vorsorgeabstand von 600 m.
Zitat aus
Entwurfsunterlagen, S. 15:
.Mit Blick auf das Vorsorgeprinzip und in Erwartung größerer leistungsstärkerer Anlagen
beträgt der sich aus der harten und weichen Tabuzone
ergebende Schutzabstand zu den entsprechenden Gebieten gemäß BauNVO damit insgesamt 1.000 m."
Die Karte
auf S. 8 in den Entwurfsunterlagen lässt keine genaue Abstandsmessung zu. Parzellenscharfe Auskünfte
können aus der Karte nicht
abgeleitet werden.
Die im Flächennutzungsplan der Stadt Wolgast ausgewiesenen unbebauten Wohnbauflächen W 18 und W 19, westlich
der vorhandenen Bebauung
am Tannenkampweg, liegen im 1.000 m Schutzbereich zum Eignungsgebiet für Windenergieanlagen. Auch die im Flächennutzungsplan nördlich
der Wohnbaufläche W 19 ausgewiesene
Kleingartensparte (westlich
der Wohnblöcke Waldstr. 1 – 8) liegt augenscheinlich innerhalb des 1.000 m
Schutzabstandes
Die Kleingärten nördlich der Schulstraße liegen ebenfalls, zu mindestens teilweise, in dem 1.000 m
Schutzbereich.
Teilweise könnte auch die Bebauung am Rosenweg in den 1.000 m Schutzbereich hineinragen.
Anlagen:
Auslegungsexemplar
Finanzielle Auswirkungen: Ja / Nein |
Finanzierung |
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Betrag im Jahr 2020: |
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Betrag im Jahr 2021: |
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