Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Abwägung der im Verfahren zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 11 „Nördliche Schlossinsel“ eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage.
Begründung:
Die während des Verfahrens zur Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, Nachbargemeinden, von Trägern öffentlicher Belange, sowie von Bürgern müssen vor dem Satzungsbeschluss abgewogen werden.
Das Ergebnis der Abwägung ist den Einwendern mitzuteilen und in der Verfahrensakte zu dokumentieren.
Anlagen:
Abwägung
Finanzielle Auswirkungen: Ja / Nein |
Finanzierung |
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Insgesamt: |
Jährlich in Folge: |
Zuschüsse/ Beiträge: |
Eigenanteil: |
Veranschlagung im |
Ergebnishaushalt: |
Ertrag / |
Aufwand |
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Finanzhaushalt: |
Einzahlung / |
Auszahlung |
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Produkt. . |
Konto |
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Betrag im Jahr 2019: |
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Betrag im Jahr 2020: |
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Betrag im Jahr 2021: |
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