Betreff
Kooperationsvereinbarungen zur Schulsozialarbeit an der Regionalen Schule „Carl Wilhelm Berthold Heberlein„ und der Grundschulde Wolgast Baustraße für das Jahr 2021
Vorlage
01-BV 2021-006
Art
Beschlussvorlage • StV Wolgast
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)    Der Hauptausschuss der Stadt Wolgast beschließt den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Schulsozialarbeit an der Regionalen Schule mit Grundschule „Carl Wilhelm Berthold Heberlein“ für das Jahr 2021 mit dem Träger der freien Jugendhilfe CJD e.V. in Höhe von 19.255,97 €.

Die Kooperationsvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 1).

 

b)    Der Hauptausschuss der Stadt Wolgast beschließt den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Schulsozialarbeit an der Grundschule Baustraße Wolgast für das Jahr 2021 mit dem Träger der freien Jugendhilfe CJD e.V. in Höhe von 20.645,28 €.

Die Kooperationsvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 2).

Begründung:

An den Regionalen Schule „Carl Wilhelm Berthold Heberlein“ und der Grundschule Baustraße Wolgast der Stadt Wolgast werden über den Träger der freien Jugendhilfe CJD e.V. seit 1994 Schulsozialarbeiterinnen beschäftigt. Diese Stellen werden aus Zuschüssen des Landes, des Landkreises und der Kommunen finanziert. Leider ist es bisher nicht gelungen, diese Stellen über das Bildungsministerium in feste Stellen umzuwandeln.

 

Gemäß § 4 Absatz 2 Schulgesetz M-V sind Schule und Unterricht auf gleiche Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler auszurichten. Eine den einzelnen Schülerinnen und Schülern angemessene Förderung von Fähigkeiten, Interessen und Neigungen ist zu gewährleisten. Schülerinnen und Schüler sind in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu stärken, individuellen Problemen ist durch geeignete Fördermaßnahmen entgegenzuwirken. Der kooperierende Träger der Jugendhilfe und das Jugendamt sind im Bedarfsfall einzubeziehen. Unterricht ist so zu gestalten, dass gemeinsames Lernen und Erziehen von Schülerinnen und Schülern in größtmöglichem Ausmaß verwirklicht werden kann. Jede Form äußerer Differenzierung dient ausschließlich der Förderung der einzelnen Schülerinnen und Schüler.

Die Verwirklichung des vorgenannten Schulauftrags ist auch Auftrag des Schulträgers, sodass an der Notwendigkeit dieser Stellen kein Zweifel bestehen sollte. Die Schulsozialarbeit hat sich seit 1994 bewährt. Leider müssen diese Stellen auch weiterhin über Zuschüsse finanziert werden.

Zwar hat der Träger keinen Anspruch auf den Zuschuss, aber es ist fraglich, ob diese Regelung im Falle eines Rechtsstreites durchsetzbar ist, weil die Beschäftigungsverhältnisse schon seit 1994 bestehen. Der Verein ist nicht in der Lage, den fehlenden Zuschuss aus eigenen Mitteln zu kompensieren.

 

Die Schulsozialarbeiterin an der Regionalen Schule „Carl Wilhelm Berthold Heberlein“ ist mit 30 Std. pro Woche beschäftigt.

Die Schulsozialarbeiterin an der Grundschule Baustraße Wolgast ist mit 20 Std. pro Woche beschäftigt.

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 04.12.2019 für das Jahr 2020 dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Schulsozialarbeit an der Regionalen Schule „Carl Wilhelm Berthold Heberlein“ mit dem CJD e.V. in Höhe von 21.940,07 € zugestimmt. Ebenso wurde dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Schulsozialarbeit an der Grundschule Baustraße Wolgast für das Jahr 2020 mit dem CJD e.V. in Höhe von 17.637,78 € zugestimmt.

 

Nunmehr bittet das CJD e.V. um Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Schulsozialarbeit für das Jahr 2021 an der Regionalen Schule „Carl Wilhelm Berthold Heberlein“ mit einer Beteiligung der Stadt Wolgast in Höhe von 19.255,97 € sowie den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Schulsozialarbeit an der Grundschule Baustraße Wolgast in Höhe von 20.645,28 €. Die Mittel sind im Haushalt 2021 eingestellt.

 

Damit geht für die Regionale Schule „Carl Wilhelm Berthold Heberlein“ eine Kostenverringerung, sowie für die Grundschule Baustraße Wolgast wiederum eine Kostensteigerung im Verhältnis zum Vorjahr wie folgt einher:

 

Schule

2019

2020

Erhöhung zum Vorjahr (2019)

2021

Erhöhung zum Vorjahr (2020)

Regionale Schule mit Grundschule "Carl Wilhelm Berthold Heberlein"

16.277,37 €

21.940,07 €

5.662,70 €

19.255,97 €

-2.684,10 €

Grundschule Baustraße Wolgast

16.904,51 €

17.637,78 €

733,27 €

20.645,28 €

3.007,50 €

Gesamt

33.181,88 €

39.577,85 €

6.395,97 €

39.901,25 €

323,40 €

 

 

Die Kostenentwicklung im Jahr 2021 ergibt sich aus dem Umstand, dass im Vergleich zum Vorjahr keine Auszahlung von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) erfolgt, jedoch die Finanzierung durch den Landkreis V-G erheblich gestiegen ist.

Zudem sind allgemeine jährliche Tarifsteigerungen entsprechend durch den Schulträger mitzutragen.

 

Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der Notwendigkeit den Abschluss der Kooperationsvereinbarungen.

Anlagen:

 

Anlage 1 – Kooperationsvereinbarung zur Schulsozialarbeit an der Regionalen Schule mit Grundschule „Carl Wilhelm Berthold Heberlein“

 

Anlage 2 – Kooperationsvereinbarung zur Schulsozialarbeit an der Grundschule Baustraße Wolgast

Finanzielle Auswirkungen:  Ja /  Nein

Finanzierung

Insgesamt:

39.901,25

Jährlich in Folge:

     

Zuschüsse/ Beiträge:

     

Eigenanteil:

     

Veranschlagung im

Ergebnishaushalt:

 Ertrag              /

 Aufwand

 

Finanzhaushalt:

 Einzahlung      /

 Auszahlung

Betrag im Jahr 2018:

44.000,00

Produkt.

24300.

Konto

54190

Betrag im Jahr 2019:

44.000,00

Betrag im Jahr 2020:

52.010,00

Betrag im Jahr 2021:

51.500,00