Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung wählt für Frau Brigitte Grugel
· …………………………… als Mitglied in den Hauptausschuss,
· …………………………… als stellv. Mitglied in den Hauptausschuss,
· …………………………… als 2. stellv. Mitglied in den Begleitausschuss Stadtentwicklungskonzept.
2. Die Stadtvertretung wählt:
· …………………………… als 1. stellv. Mitglied in den Sozial- und Kulturausschuss
· …………………………… als 2. stellv. Mitglied in den Sozial- und Kulturausschuss
· …………………………… als 1. Stellv. Mitglied in den Ausschuss für Bauen, Wirtschaft, Verkehr und
Umwelt
· …………………………… als 2. Stellv. Mitglied in den Ausschuss für Bauen, Wirtschaft, Verkehr und
Umwelt
3. Die Stadtvertretung beschließt, für Frau Brigitte Grugel
· …………………………… als Mitglied der Gesellschafterversammlung der WoWi GmbH
(§ 13 I des GV i.V.m. § 71 KV M-V) zu bestellen
· …………………………… als Mitglied in den Freiwilligen Beirat Hafengesellschaft mbH zu bestellen.
Begründung:
Frau Brigitte Grugel legte mit Wirkung vom 01.01.2021 ihr Mandat in der Stadtvertretung Wolgast nieder.
Nachrücker für Frau Grugel als Stadtvertreter ist Herr Thomas Mante.
Frau Grugel war
- Mitglied im Hauptausschuss
- 2. Stellvertretendes Mitglied im Begleitausschuss Stadtentwicklungskonzept
- Mitglied in der Gesellschafterversammlung der WoWi GmbH
- Mitglied im Freiwilligen Beirat Hafengesellschaft mbH
Es ist nunmehr erforderlich, die entsprechenden Positionen neu zu besetzen.
Die Besetzung von Ausschüssen erfolgt gemäß § 36 (1) Satz 2 KV M‑V nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, die Regelungen dazu finden sich in § 32 (2) KV M‑V.
Vorschläge werden von der Fraktion DIE LINKE vorgebracht.
Seitens der Fraktion ist ebenfalls vorgesehen, eine Änderung
in der Besetzung der Stellvertreterpositionen im Sozial- und Kulturausschuss
sowie im Bauausschuss vorzuschlagen, ebenso für den Hauptausschuss.