Betreff
Erhöhung der Gebühren des RPA für Drittprüfungen
Vorlage
01-BV 2021-117
Art
Beschlussvorlage • StV Wolgast

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Wolgast beschließt mit Wirkung zum 01.01.2022 die Anpassung der Gebührensätze für Drittprüfungen des RPA und die damit einhergehende Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast (RPA Wolgast) der Stadt Wolgast“ gem. der beigefügten Anlagen.

Begründung:

Die Gebührensatzung des RPA Wolgast für die Gebühren im Rahmen der Drittprüfung stammt noch aus dem Jahr 2016 mit Wirkung ab 2017 und beinhaltete einen Tagessatz von 450 €.

Auf Grundlage dieser Satzung wurden in den Jahren 2017 bis 2021 in unterschiedlichem Umfang diverse Leistungen für Verwaltungen außerhalb der Verwaltungsgemeinschaft erbracht. 

Für das Jahr 2022 ist nun eine Anpassung und Überarbeitung der Satzung erfolgt.

Auf Grundlage des Gebührenerlasses 2020/2021 des Finanzministeriums wurde ein Gebührensatz von 465 € ermittelt. Aufgrund der zu erwartenden Kostensteigerungen ist  eine Empfehlung der Anhebung auf 500,00 € verbunden. Alternativ wäre auch eine Anhebung auf 475 € überlegenswert, um den Sprung abzumildern.

Drittprüfungen führen zu Kostensenkungen der Verwaltungsgemeinschaft, da die Abrechnung der Prüfertage regelmäßig geringer ausfallen. Sie sollen in der Vergütung jedoch auch so attraktiv bleiben, dass das RPA konkurrenzfähig bleibt. Ab einer Größenordnung von mind. 17.500 € könnte u. U. damit jedoch auch eine Umsatzsteuerverpflichtung für den Bereich der Drittprüfungen (Nicht der Abrechnung in der Verwaltungsgemeinschaft) ab 2023 entstehen. Inwiefern diese nur für private Vereine (z. B. Städte- und Gemeindetag) oder evtl. auch für weitere Verwaltungen entsteht, ist durch die Finanzverwaltung des Bundes noch nicht geklärt.

Insoweit wurde der Betrag als Nettobetrag ausgewiesen. Für den Fall einer eintretenden Umsatzsteuerverpflichtung, müsste die Steuer separat entrichtet und abgeführt werden. 

Folgende Sätze werden derzeit lt. Internetrecherche durch andere Prüfungsämter erhoben (jeweils zzgl. der Reisekosten):

 

Körperschaft

Jahr des Erlasses

Stundensatz €

Tagessatz €

Kreis Weimarer Land

2020

62

496

Landkreis Uckermark

2011

52,62

420,96

Landkreis Nordhausen

2011

--

464

Hochtaunuskreis

2015

68

544

Odenwaldkreis

2010

--

512

Region Hannover

2002

68

544

Unstrut-Hainich-Kreis

2020

56

448

 

Derzeit werden Leistungen für den kommunalen Arbeitgeberverband MV, den Städte- und Gemeindetag MV, das Amt Löcknitz-Penkun und ab September für die Stadt Greifswald erbracht. Im letzteren Fall wurde eine Ausschreibung für einen Zeitraum über 3 Jahre gewonnen und ein Auftrag seitens der Stadt Greifswald erteilt. Hierbei ist bereits auf die zu erwartenden Kostensteigerungen und ggfs. Umsatzsteuerverpflichtung hingewiesen worden.

Die Leistungen für den Städte- und Gemeindetag und die Stadt Greifswald werden nach derzeitigem Kenntnisstand grundsätzlich weiterhin erbracht. Inwiefern sich seitens der anderen genannten Auftraggeber Anschlussaufträge ergeben, ist aktuell nicht absehbar und entscheidet sich erst zum Jahresende.

Neue Auftragsanfragen würden mit den neuen Sätzen beantwortet werden. Das RPA ist grundsätzlich auch neuen Aufträgen gegenüber aufgeschlossen.

 

Die Gebührenerhöhung dient überwiegend der Sicherstellung der Kostendeckung. Möglich sind geringe Erträge, die jedoch nicht zu ermitteln sind, da das Auftragsvolumen nicht schätzbar ist.

 

Anliegend sind die Gebührenkalkulation, die Erläuterung zur Gebührenkalkulation und der Satzungsentwurf beigefügt.

Die Abfrage bei den anderen an der Verwaltungsgemeinschaft beteiligten Ämtern und amtsfreien Gemeinden/Städten mit o. g. Erläuterungen durch Frau Eschenauer ergab eine überwiegende Zustimmung zur Anhebung auf 500,00 €.

 

Die Gebührenerhöhung tritt mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft.

Anlagen:

·    Gebührenkalkulation Drittprüfungen

·    Erläuterungen Gebührenkalkulation Drittprüfung

·    Entwurf Satzungsänderung

 

Finanzielle Auswirkungen:  Ja /  Nein

Finanzierung

Insgesamt:

     

Jährlich in Folge:

     

Zuschüsse/ Beiträge:

     

Eigenanteil:

     

Veranschlagung im

Ergebnishaushalt:

 Ertrag              /

 Aufwand

 

Finanzhaushalt:

 Einzahlung      /

 Auszahlung

Betrag im Jahr 2021:

     

Produkt.

11801.

Konto

432

Betrag im Jahr 2022:

     

Betrag im Jahr 2023:

     

Betrag im Jahr 2024: