Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Bericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 14.03.2022 zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung wie folgt zu beauftragen:
1. Die im Bericht über die überörtliche Prüfung unter den jeweils geprüften Sachverhalten sowie unter Punkt 3 Schlussbemerkung festgestellten Handlungsbedarfe sind zukünftig umzusetzen.
Begründung:
Gemäß § 6 des
Kommunalen Prüfungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KPG M-V) vom 6. April 1993
obliegt dem Landrat als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde die überörtliche
Prüfung der kommunalen Körperschaften.
Das Rechnungs- und
Gemeindeprüfungsamt kündigte mit Schreiben vom 07.05.2019 die überörtliche
Prüfung der kommunalen Körperschaft an (Prüfungsauftrag ist dieser Vorlage als
Anlage beigefügt).
Die Prüfung umfasste:
- (1)
die bestätigten doppischen Jahresabschlüsse ab 2012
- (2)
ausgewählte Vergaben nach VOB/VOL der Jahre 2017 und 2018
- (3)
die Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Verwaltungstätigkeit
Die Prüfung erfolgte im
Zeitraum Oktober 2021.
Der Verwaltung wurden Entwürfe
der Prüfberichte zur Verfügung gestellt. Diese nutzte die Verwaltung zur
schriftlichen Stellungnahme. Eine Anpassung des Prüfberichtes infolge der
Stellungnahme der Verwaltung war nicht erforderlich.
Der Bericht über die
überörtliche Prüfung des Amtes Am Peenestrom ist dieser Vorlage beigefügt. Die
Feststellungen werden unter den jeweils geprüften Sachverhalten dargestellt.
Ebenso ein sich daraus ergebender Handlungsbedarf. Den FB-Leitern wurde der Prüfbericht
zur Verfügung gestellt. Erforderliche Anpassungen bzw. Änderungen (sofern
möglich) werden unverzüglich durch die Fachbereiche/Fachdienste umgesetzt.
Verwaltungsseitig wird
um Kenntnisnahme der Berichte und um den Beschluss der Handlungsfelder
(wesentliche Feststellungen der Prüfberichte) gebeten.
Anlagen:
- Prüfungsankündigung
- Prüfbericht über die überörtliche Prüfung des Amtes Am Peenestrom
- Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Prüfberichtes
Finanzielle
Auswirkungen: Ja / Nein |
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