Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt
1. die Umwidmung der Verpflichtungsermächtigung aus der
Investitionsmaßnahme (Inv. 548002022001) „Wasserwanderrastplatz Südhafen“ in Höhe
von 70.000,- € für die Maßnahme „Erweiterung der Kriegsgräber“ auf dem Friedhof
in Wolgast und
2. die Umsetzung des Bauvorhabens „Erweiterung der Kriegsgräber“ auf dem
Friedhof in Wolgast nach dem Gestaltungsvorschlag vom Volksbund Deutsche
Kriegsgräberfürsorge e. V.
Begründung:
Auf dem Alten
Friedhof in Wolgast befindet sich ein Sammelgrab für die Gefallenen des 2.
Weltkrieges, welches nach einem Gestaltungsvorschlag des Volksbundes überarbeitet, 2019 neu gestaltet und 2020
fertiggestellt wurde.
Durch Recherchen im Belegungsbuch der
Friedhofsverwaltung der Stadt Wolgast für die Jahre 1945 bis 1948, durchgeführt
vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. und dem Landesamt für innere
Verwaltung M-V | Fachbereich Kriegsgräber, fanden sich zahlreiche weitere
registrierte Kriegsopfer – hauptsächlich Flüchtlinge.
Derzeit besteht die Gedenkstätte aus vier
Pultsteinen, mit den Namen und Daten der Kriegstoten und einer zentralen
Granitsäule mit Gedenktext.
Vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge
e. V. wird für die nachträglich ermittelten 185 weiteren Namen und Daten von
Flüchtlingen eine Erweiterung der vorhandenen Gedenkstätte um vier weitere
Pultsteine empfohlen (ausgearbeitete Liste von Herrn Müller vom Volksbund
Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. Kassel, in Absprache mit Herrn Bockholdt
vom Landesamt für innere Verwaltung M-V)
(Quelle: Referat - Gestaltungsvorschlag vom
26.01.2021 v. Sabine Konrad-Schotte vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge
e. V.)
Eine Kostenschätzung für die Erweiterung um
vier weitere Pultsteine inkl. Gravur der Namen und Daten der Kriegsopfer ergab
eine Gesamtauszahlung in Höhe von 70.000 € in 2023.
Am 31.08.2022 wurde eine telefonische Abfrage beim Landesamt für innere
Verwaltung M-V über eine mögliche Förderung der Erweiterung der Kriegsgräber
auf dem Alten Friedhof für das Jahr 2023 abgefragt.
Im Gespräch wurde dem Sachbereich Fördermittel mitgeteilt, dass eine
Förderung für das Jahr 2023 ungewiss ist, aber im Jahr 2022 noch Gelder zur
Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung stehen.
In Folge dessen erhielt die Stadt eine E-Mail vom zuständigen
Sachbearbeiter, dass für die Stadt Wolgast eine 100 %ige Förderung in Höhe von
70.000 € für die Umsetzung der Maßnahme vorgemerkt wurde.
Die Ausschreibung der Maßnahme soll zeitnah nach der Beschlussfassung
erfolgen, sodass in der 47. KW im Jahr 2022 die Submission erfolgt. Das
wirtschaftlichste Angebot wird dem Fördermittelgeber übersandt und zeitnah wird
die Fördermittelsumme der Stadt Wolgast in Form eines Vorschusses überwiesen.
Ein Antrag der Fördermittel im Haushaltsjahr 2023 wäre erst nach der
Genehmigung des Haushaltes der Stadt möglich, da mit dem Antrag das zu
beauftragende Angebot als verpflichtende Anlage beim Landesamt für innere
Verwaltung M-V mit einzureichen ist. Dies setzt eine Ausschreibung voraus, die
wiederum erst mit Haushaltsgenehmigung erfolgen dürfte.
Zusammengefasst, ist die 100%ige Förderung im Haushaltsjahr 2022 in Höhe
von 70.000 € für die Maßnahme der Erweiterung der Kriegsgräberstätte auf dem
Alten Friedhof in Wolgast beim Landesamt für innere Verwaltung M-V vorgemerkt
und somit die zeitnahe Auszahlung der Fördermittelsumme in Form eines
Vorschusses nach Einreichung des wirtschaftlichsten Angebotes zugesichert.
Jedoch ist die Voraussetzung für ein Vergabeverfahren, und die daraus
hervorgehende mögliche Auftragsvergabe, vorab die finanzielle Deckung der
Maßnahme bzw. wie in diesem Fall die Genehmigung einer VE, auch wenn absehbar
ist, dass die 100%ige Fördersumme bewilligt wird. Die Investitionsmaßnahme ist
jedoch auch Bestandteil des Haushaltes 2023.
Gem. § 54 Abs. 1 u. 3 KV M-V dürfen Verpflichtungen, die zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren führen, nur eingegangen werden, wenn der Haushaltsplan dazu ermächtigt (Verpflichtungsermächtigung). Verpflichtungsermächtigungen (VE) gelten bis zum Ende des Haushaltsjahres, und wenn die Haushaltssatzung für das folgende Haushaltsjahr nicht rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht wird, bis zur öffentlichen Bekanntmachung dieser Haushaltssatzung.
In Bezug auf die Investitionsmaßnahme „Erweiterung der Kriegsgräber“ auf dem Alten Friedhof in Wolgast wurde jedoch im Haushalt 2022 keine Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2023 angemeldet und veranschlagt, welche Auszahlungen von Planansätzen in den Folgejahren bzw. in der vorläufigen Haushaltsführung 2023 ermächtigt, um die Auszahlung in 2023 vorzunehmen.
Gem. § 19 GemHVO-Doppik (Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik) i.V.m. § 43 Abs. 2 KV M-V dürfen Ansätze erst in Anspruch genommen werden, wenn die notwendigen finanziellen Mittel gesichert sind und bereitstehen. Die Auftragsvergabe der Investitionsmaßnahme der „Erweiterung der Kriegsgräber“ auf dem Alten Friedhof in Wolgast setzt eine Ausschreibung voraus. Diese wiederum setzt die Inanspruchnahme einer VE voraus, welche der Haushalt 2022 für das Haushaltsjahr 2023 nicht bereitstellt. Diesbezüglich ist die Investitionsmaßnahme „Erweiterung der Kriegsgräber“ auf dem Alten Friedhof in Wolgast für das Haushaltsjahr 2023 nicht abgesichert, eine Ausschreibung kann bzw. darf nicht erfolgen.
Für den Haushalt 2022 der Stadt Wolgast wurde die Investitionsmaßnahme „Wasserwanderrastplatz Südhafen“ angemeldet und in die Investitionsplanung 2022 mit aufgenommen (Invest.-Nr. 548002022001). Die in diesem Zusammenhang angemeldete VE beläuft sich auf 240.000 €.
In Rücksprache mit Frau Krause aus dem Fachdienst Stadtentwicklung wird die VE für die geplante Investitionsmaßnahme „Wasserwanderrastplatz Südhafen“ nicht mehr umgesetzt.
In Rücksprache mit dem Fachdienst Finanzen ist die Umwidmung dieser genehmigten VE in 2022 möglich. Sobald der Beschluss gefasst wurde, kann die Ausschreibung für die in 2023 angemeldete Maßnahme „Erweiterung der Kriegsgräber“ auf dem Alten Friedhof in Wolgast erfolgen.
Ursprüngliche VE aus
dem HH-Plan 2022 für 2023:
Investitionsmaßnahme: Wasserwanderrastplatz Südhafen
Invest-Nr. 548002022001
Höhe der VE: 240.000 €
Umwidmung der VE für die Investitionsmaßnahme (HH-Plan 2023): „Erweiterung der Kriegsgräber“ auf dem Alten Friedhof in Wolgast
Invest-Nr. 553002023001
Ansatz: 70.000 €
Anlagen:
- Gestaltungsvorschlag vom Januar 2021 vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.
Finanzielle
Auswirkungen: Ja / Nein |
Finanzierung |
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Insgesamt: 70.000,00 € |
Jährlich in Folge: |
Zuschüsse/ Beiträge: 70.000,00 € |
Eigenanteil: 0,00 € |
Veranschlagung im |
Ergebnishaushalt: |
Ertrag / |
Aufwand |
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Finanzhaushalt: |
Einzahlung / |
Auszahlung |
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Produkt. 55300. |
Konto 78522 |
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Betrag im Jahr 2023: |
70.000,00 € |
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Betrag im Jahr 2024: |
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Betrag im Jahr 2025: |
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