Betreff
Umwidmung einer Verpflichtungsermächtigung für die Erweiterung der Kriegsgräber in Wolgast
Vorlage
01-BV 2022-180
Art
Beschlussvorlage • StV Wolgast

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt

 

1. die Umwidmung der Verpflichtungsermächtigung aus der Investitionsmaßnahme (Inv. 548002022001) „Wasserwanderrastplatz Südhafen“ in Höhe von 70.000,- € für die Maßnahme „Erweiterung der Kriegsgräber“ auf dem Friedhof in Wolgast und

 

2. die Umsetzung des Bauvorhabens „Erweiterung der Kriegsgräber“ auf dem Friedhof in Wolgast nach dem Gestaltungsvorschlag vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.

 

Begründung:

Auf dem Alten Friedhof in Wolgast befindet sich ein Sammelgrab für die Gefallenen des 2. Weltkrieges, welches nach einem Gestaltungsvorschlag des Volksbundes überarbeitet, 2019 neu gestaltet und 2020 fertiggestellt wurde.

Durch Recherchen im Belegungsbuch der Friedhofsverwaltung der Stadt Wolgast für die Jahre 1945 bis 1948, durchgeführt vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. und dem Landesamt für innere Verwaltung M-V | Fachbereich Kriegsgräber, fanden sich zahlreiche weitere registrierte Kriegsopfer – hauptsächlich Flüchtlinge.

 

Derzeit besteht die Gedenkstätte aus vier Pultsteinen, mit den Namen und Daten der Kriegstoten und einer zentralen Granitsäule mit Gedenktext.

Vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. wird für die nachträglich ermittelten 185 weiteren Namen und Daten von Flüchtlingen eine Erweiterung der vorhandenen Gedenkstätte um vier weitere Pultsteine empfohlen (ausgearbeitete Liste von Herrn Müller vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. Kassel, in Absprache mit Herrn Bockholdt vom Landesamt für innere Verwaltung M-V)

 (Quelle: Referat - Gestaltungsvorschlag vom 26.01.2021 v. Sabine Konrad-Schotte vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.)

 

Eine Kostenschätzung für die Erweiterung um vier weitere Pultsteine inkl. Gravur der Namen und Daten der Kriegsopfer ergab eine Gesamtauszahlung in Höhe von 70.000 € in 2023.

 

Am 31.08.2022 wurde eine telefonische Abfrage beim Landesamt für innere Verwaltung M-V über eine mögliche Förderung der Erweiterung der Kriegsgräber auf dem Alten Friedhof für das Jahr 2023 abgefragt.

Im Gespräch wurde dem Sachbereich Fördermittel mitgeteilt, dass eine Förderung für das Jahr 2023 ungewiss ist, aber im Jahr 2022 noch Gelder zur Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung stehen.

In Folge dessen erhielt die Stadt eine E-Mail vom zuständigen Sachbearbeiter, dass für die Stadt Wolgast eine 100 %ige Förderung in Höhe von 70.000 € für die Umsetzung der Maßnahme vorgemerkt wurde.

 

Die Ausschreibung der Maßnahme soll zeitnah nach der Beschlussfassung erfolgen, sodass in der 47. KW im Jahr 2022 die Submission erfolgt. Das wirtschaftlichste Angebot wird dem Fördermittelgeber übersandt und zeitnah wird die Fördermittelsumme der Stadt Wolgast in Form eines Vorschusses überwiesen.

 

Ein Antrag der Fördermittel im Haushaltsjahr 2023 wäre erst nach der Genehmigung des Haushaltes der Stadt möglich, da mit dem Antrag das zu beauftragende Angebot als verpflichtende Anlage beim Landesamt für innere Verwaltung M-V mit einzureichen ist. Dies setzt eine Ausschreibung voraus, die wiederum erst mit Haushaltsgenehmigung erfolgen dürfte.

 

Zusammengefasst, ist die 100%ige Förderung im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 70.000 € für die Maßnahme der Erweiterung der Kriegsgräberstätte auf dem Alten Friedhof in Wolgast beim Landesamt für innere Verwaltung M-V vorgemerkt und somit die zeitnahe Auszahlung der Fördermittelsumme in Form eines Vorschusses nach Einreichung des wirtschaftlichsten Angebotes zugesichert.

 

Jedoch ist die Voraussetzung für ein Vergabeverfahren, und die daraus hervorgehende mögliche Auftragsvergabe, vorab die finanzielle Deckung der Maßnahme bzw. wie in diesem Fall die Genehmigung einer VE, auch wenn absehbar ist, dass die 100%ige Fördersumme bewilligt wird. Die Investitionsmaßnahme ist jedoch auch Bestandteil des Haushaltes 2023.

 

Gem. § 54 Abs. 1 u. 3 KV M-V dürfen Verpflichtungen, die zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren führen, nur eingegangen werden, wenn der Haushaltsplan dazu ermächtigt (Verpflichtungsermächtigung). Verpflichtungsermächtigungen (VE) gelten bis zum Ende des Haushaltsjahres, und wenn die Haushaltssatzung für das folgende Haushaltsjahr nicht rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht wird, bis zur öffentlichen Bekanntmachung dieser Haushaltssatzung.

In Bezug auf die Investitionsmaßnahme „Erweiterung der Kriegsgräber“ auf dem Alten Friedhof in Wolgast wurde jedoch im Haushalt 2022 keine Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2023 angemeldet und veranschlagt, welche Auszahlungen von Planansätzen in den Folgejahren bzw. in der vorläufigen Haushaltsführung 2023 ermächtigt, um die Auszahlung in 2023 vorzunehmen.

 

Gem. § 19 GemHVO-Doppik (Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik) i.V.m. § 43 Abs. 2 KV M-V dürfen Ansätze erst in Anspruch genommen werden, wenn die notwendigen finanziellen Mittel gesichert sind und bereitstehen. Die Auftragsvergabe der Investitionsmaßnahme der „Erweiterung der Kriegsgräber“ auf dem Alten Friedhof in Wolgast setzt eine Ausschreibung voraus. Diese wiederum setzt die Inanspruchnahme einer VE voraus, welche der Haushalt 2022 für das Haushaltsjahr 2023 nicht bereitstellt. Diesbezüglich ist die Investitionsmaßnahme „Erweiterung der Kriegsgräber“ auf dem Alten Friedhof in Wolgast für das Haushaltsjahr 2023 nicht abgesichert, eine Ausschreibung kann bzw. darf nicht erfolgen.

 

Für den Haushalt 2022 der Stadt Wolgast wurde die Investitionsmaßnahme „Wasserwanderrastplatz Südhafen“ angemeldet und in die Investitionsplanung 2022 mit aufgenommen (Invest.-Nr. 548002022001). Die in diesem Zusammenhang angemeldete VE beläuft sich auf 240.000 €.

 

In Rücksprache mit Frau Krause aus dem Fachdienst Stadtentwicklung wird die VE für die geplante Investitionsmaßnahme „Wasserwanderrastplatz Südhafen“ nicht mehr umgesetzt.

In Rücksprache mit dem Fachdienst Finanzen ist die Umwidmung dieser genehmigten VE in 2022 möglich. Sobald der Beschluss gefasst wurde, kann die Ausschreibung für die in 2023 angemeldete Maßnahme „Erweiterung der Kriegsgräber“ auf dem Alten Friedhof in Wolgast erfolgen.

 

Ursprüngliche VE aus dem HH-Plan 2022 für 2023:     

Investitionsmaßnahme:    Wasserwanderrastplatz Südhafen

Invest-Nr. 548002022001

Höhe der VE: 240.000 €

Umwidmung der VE für die Investitionsmaßnahme (HH-Plan 2023):         „Erweiterung der Kriegsgräber“ auf dem Alten Friedhof in Wolgast

Invest-Nr. 553002023001

Ansatz: 70.000 €

Anlagen:

   - Gestaltungsvorschlag vom Januar 2021 vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.

Finanzielle Auswirkungen:  Ja /  Nein

Finanzierung

Insgesamt:

70.000,00 €

Jährlich in Folge:

     

Zuschüsse/ Beiträge:

70.000,00 €

Eigenanteil:

0,00 €

Veranschlagung im

Ergebnishaushalt:

 Ertrag              /

 Aufwand

 

Finanzhaushalt:

 Einzahlung      /

 Auszahlung

Betrag im Jahr 2022:

     

Produkt.

55300.

Konto

78522

Betrag im Jahr 2023:

70.000,00 €

Betrag im Jahr 2024:

     

Betrag im Jahr 2025: