Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Zemitz beschließt gemäß § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung M‑V die Annahme und Verwendung der folgenden Spende aus dem Jahr 2022:
lfd.Nr. |
Einzahler |
Einzahlungs-datum |
Betrag |
Zweck |
Art der Spende (Geld- oder Sachspende) |
1 |
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Zemitz e.V. |
31.10.2022 |
400,00 |
Spende zur Anschaffung eines Grills |
Geldspende |
Gesamt: 400,00
Begründung:
Die Gemeinde Zemitz hat in 2022 die im Beschlussvorschlag aufgeführte Spende erhalten. Die benannte Geldspende wird zweckgebunden verwendet.
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M‑V i. V. m. § 6 Abs. 3 i der Hauptsatzung der Gemeinde Zemitz entscheidet über die Annahme von Spenden:
è bei Beträgen unter 100 Euro der Bürgermeister und
è bei Beträgen ab 100 Euro die Gemeindevertretung.
Um Beschlussfassung über die Annahme der Spenden wird gebeten.
Finanzielle
Auswirkungen: Ja / Nein |
Finanzierung |
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Insgesamt: |
Jährlich in Folge: |
Zuschüsse/ Beiträge: |
Eigenanteil: |
Veranschlagung im |
Ergebnishaushalt: |
Ertrag / |
Aufwand |
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Finanzhaushalt: |
Einzahlung / |
Auszahlung |
400,00 € |
Produkt. 57300. |
Konto 23159 |
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Betrag im Jahr 2023: |
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Betrag im Jahr 2024: |
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Betrag im Jahr 2025: |
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