Beschlussvorschlag:
Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V i.V.m. Abschnitt 7 der GemHVO-Doppik beschließt die Gemeindevertretung Buggenhagen den als Anlage beigefügten Jahresabschluss zum 31.12.2020.
Begründung:
Gemäß § 3a KPG hat das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss der Gemeinde Buggenhagen zum 31. Dezember 2020 in der Zeit vom 16.08.2022 bis 08.02.2023 geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.
Die Bilanzsumme
beträgt |
866.242,46 EUR |
Das
Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2020 beträgt |
33.295,29 EUR |
Das
Jahresergebnis 2020 beträgt nach Veränderung der Rücklagen |
33.295,29 EUR |
Die
Finanzrechnung weist für 2019 einen Finanzmittelüberschuss aus in Höhe von |
85.979,92 EUR |
Es erfolgte keine Entnahme aus den zweckgebundenen Kapitalrücklagen
aufgrund des positiven Jahresergebnisses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Am Peenestrom hat in seiner Sitzung am 22.02.2023 der Gemeindevertretung Buggenhagen empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2020 zu beschließen.
Anlagen:
• Jahresabschluss der Gemeinde Buggenhagen zum 31.12.2020 inkl. Anlagen
• Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Wolgast