Beschlussvorschlag:
Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V i.V.m. Abschnitt 7 der GemHVO-Doppik beschließt die Gemeindevertretung Krummin den als Anlage beigefügten Jahresabschluss zum 31.12.2020.
Begründung:
Gemäß § 3a KPG hat das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss der Gemeinde Krummin zum 31. Dezember 2020 in der Zeit von 16.08.2022 bis 17.11.2022 geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Am Peenestrom hat in seiner Sitzung am 22.02.2023 der Gemeindevertretung Krummin empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2020 zu beschließen.
Die Bilanzsumme beträgt 1.579.526,38 EUR
Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2020 beträgt 29.292,21 EUR
Das Jahresergebnis 2020 beträgt nach Veränderung der Rücklagen 29.292,21 EUR
Die Finanzrechnung weist für 2020 einen Finanzmittelüberschuss /
-fehlbetrag aus von 94.580,94 EUR
Anlagen:
• Jahresabschluss der Gemeinde Krummin zum 31.12.2020 inkl. Anlagen
• Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Wolgast