Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt:
1. Die zum Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Poppelberg“ in der Fassung von 06-2022 im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Bedenken wurden geprüft. Die Abwägung der Stellungnahmen wird gemäß Anlage 1 beschlossen.
2. Das Ergebnis der Abwägung ist den Trägern öffentlicher Belange mitzuteilen.
Begründung:
Die Gemeindevertretung beschloss am 31.08.2022 die Billigung des Entwurfes der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet am Poppelberg“ in der Fassung 06-2022 und die öffentliche Auslegung des Entwurfes. Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet am Poppelberg“ lag in der Zeit vom 26.09.22 bis zum 28.10.22 öffentlich im Fachdienst Stadtentwicklung der Stadt Wolgast aus.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.09.22 beteiligt. Die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen ist als Anlage 1 der Beschlussvorlage beigefügt.
Anlagen:
Abwägung
Finanzielle
Auswirkungen: Ja / Nein |
Finanzierung |
||
Insgesamt: |
Jährlich in Folge: |
Zuschüsse/ Beiträge: |
Eigenanteil: |
Veranschlagung im |
Ergebnishaushalt: |
Ertrag / |
Aufwand |
|
Finanzhaushalt: |
Einzahlung / |
Auszahlung |
|
Produkt. . |
Konto |
|
Betrag im Jahr 2024: |
|
||
Betrag im Jahr 2025: |
|
||
Betrag im Jahr 2026: |
|
|