Betreff
Kofinanzierung Leader-Förderung
Vorlage
01-IV 2023-100
Art
InfoVorlage • HA Wolgast

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt,

 

-    die Aufhebung des Beschlusses der Stadtvertretung vom 20.03.2023 (Beschluss-Nr.: 01-B 2023-033/ Vorlage-Nr.: 01-BV 2023-067)

 

und

 

-    die Bereitstellung von Kofinanzierungsmitteln in Höhe von 7.247,08 € für den LEADER-Förderantrag der Fischmarkt 3 Jacobs & Schütze GbR für die Errichtung einer Steganlage in T-Form in der Spitzenhörnbucht sowie eine landseitige Anbindung am Fischmarkt in Wolgast.

Begründung:

Die Stadtvertretung hat am 20.03.2023 beschlossen, keine Kofinanzierungsmittel für den LEADER-Förderantrag der Fischmarkt 3 Jacobs & Schütze GbR für die Errichtung einer Steganlage in T-Form in der Spitzenhörnbucht sowie eine landseitige Anbindung am Fischmarkt in Wolgast bereitzustellen.

Das Abstimmungsergebnis lautet wie folgt:

 

abgelehnt – Ja 7  Nein 7  Enthaltung 6 

 

Die Verwaltung stellte vor der Beschlussfassung die Beschlussvorlage wie folgt vor (siehe Auszug vom 20.03.23).

 

Herr Inderfurth erläutert ausführlich den Sachverhalt. Er erinnert an die Zurückstellung des Projektes „Heimathafen“ für ein städtisches Projekt (Ufersicherung mit verbundener Steganlage). Aus aktueller Sicht ist eine Förderung des städtischen Projektes nicht mehr möglich, da keine Mittel zur Verfügung stehen. Dies wäre evtl. frühestens 2024/25 möglich. Die Förderkriterien hierfür sind noch nicht bekannt. Aus dem Grund wurde die Kofinanzierung zum Projekt „Heimathafen“ in die Gremien gegeben, um so evtl. eine Steganlage entstehen zu lassen. Sofern die Steganlage gebaut wird, fällt eine solche für das städtische Projekt weg. Die Ufersicherung müsste dann als ein neues Projekt mit touristischem Aspekt beantragt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Stadt Verkehrssicherungspflicht für die Uferbefestigung besteht, die Ufersicherung muss daher durchgeführt werden.

Herr Inderfurth regt als Alternative an, rechts von der Amazonenbrücke Landgewinnung zu betreiben und dort einen touristischen Aspekt in ein Projekt einfließen zu lassen.

An der Diskussion beteiligen sich die Stadtvertreter Koplin, Köppen, Wendtland und Eigbrecht sowie der Vorsitzende und der Bürgermeister.

U. a. wird vorgeschlagen, die Vorlage zu verschieben, um für die Förderung der Ufersicherung klare Aussagen einzuholen. Der Bürgermeister gibt zu bedenken, dass der Vorhabenträger dann kein Interesse mehr hat und seinen Antrag zurückzieht. Die Nachfrage, ob das Projekt in das Markenkonzept passt, wird durch den Bürgermeister bejaht. Verwaltungsseitig wird dafür geworben, die Fördermittel nicht verfallen zu lassen.

 

Auf Nachfrage nach dem genauen Standort der vom Vorhabenträger geplanten Steganlage, wird auf das „Luftbild“ verwiesen.

Die im Rahmen der Uferkantensanierung geplanten Steganlage, die sich nach obiger Darstellung von Herrn Inderfurth nicht realisieren lässt, wurde am gleichen Standort geplant, siehe „Luftbild Uferkantenförderung“.

 

Nach erneuter interner Prüfung ist eine Förderung für die Maßnahme „Ausbau Uferpromenade mit öffentlich zugänglicher Steganlage“ durch das Land M-V, insofern Ufersicherung, nicht in Aussicht gestellt und nicht zu erlangen. Zudem ist eine Förderung nicht abhängig von der Realisierung einer Steganlage gemacht worden, sondern von einem touristischen Anziehungspunkt. Insofern besteht kein sachlicher verbindlicher Zusammenhang.

 

Der Vorhabenträger für das LEADER Projekt ist weiterhin bereit, das Vorhaben durchzuführen.

Die Fischmarkt 3 Jacobs & Schütze GbR beabsichtigt die Errichtung einer Steganlage in T-Form in der Spitzenhörnbucht sowie eine landseitige Anbindung am Fischmarkt in Wolgast.

Auf die „Zeichnung Steganlage“ und die Baugenehmigung wird verwiesen.

 

Nach Auffassung der Verwaltung ist die Errichtung einer Steganlage auf der Grundlage des Antrages der Fischmarkt 3 Jacobs & Schütze GbR weiter zu forcieren.

 

Die Deckung der notwendigen Kofinanzierungsmittel für den Antrag in Höhe von insgesamt 14.494,16 € erfolgt zur Hälfte durch eine Zuwendung aus dem Fonds zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung, des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der regionalen Identität in Vorpommern und im östlichen Mecklenburg.

Die Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils in Höhe von 7.247,08 € ist durch Mehreinzahlungen innerhalb des Teilhaushaltes 3 gedeckt.

 

Der Bürgermeister beantragte daher, den früheren Beschluss aufzuheben und wie folgt neu zu beschließen:

 

Die Stadtvertretung beschließt,

 

-       die Aufhebung des Beschlusses-Nr.: 01-B 2023-033 der Stadtvertretung vom 20.03.2023

 

und

 

-       die Bereitstellung von Kofinanzierungsmitteln in Höhe von 7.247,08 € für den LEADER-Förderantrag der Fischmarkt 3 Jacobs & Schütze GbR für die Errichtung einer Steganlage in T-Form in der Spitzenhörnbucht sowie eine landseitige Anbindung am Fischmarkt in Wolgast.

 

Finanzielle Auswirkungen:  Ja /  Nein

Finanzierung

Insgesamt:

7.247,08 €

Jährlich in Folge:

     

Zuschüsse/ Beiträge:

     

Eigenanteil:

7.247,08 €

Veranschlagung im

Ergebnishaushalt:

 Ertrag              /

 Aufwand

 

Finanzhaushalt:

 Einzahlung      /

 Auszahlung

Betrag im Jahr 2023:

7.247,08 €

Produkt.

54800.

Konto

78942000

Betrag im Jahr 2024:

7.247,08 €

Betrag im Jahr 2025:

     

Betrag im Jahr 2026: