Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
beschließt,
-
die Aufhebung des Beschlusses
der Stadtvertretung vom 20.03.2023 (Beschluss-Nr.: 01-B 2023-033/ Vorlage-Nr.:
01-BV 2023-067)
und
- die Bereitstellung von Kofinanzierungsmitteln in Höhe von 7.247,08 € für den LEADER-Förderantrag der Fischmarkt 3 Jacobs & Schütze GbR für die Errichtung einer Steganlage in T-Form in der Spitzenhörnbucht sowie eine landseitige Anbindung am Fischmarkt in Wolgast.
Begründung:
Die Stadtvertretung hat am 20.03.2023 beschlossen, keine Kofinanzierungsmittel für den
LEADER-Förderantrag der Fischmarkt 3 Jacobs & Schütze GbR für die
Errichtung einer Steganlage in T-Form in der Spitzenhörnbucht sowie eine
landseitige Anbindung am Fischmarkt in Wolgast bereitzustellen.
Das Abstimmungsergebnis lautet wie folgt:
abgelehnt – Ja 7 Nein 7
Enthaltung 6
Die Verwaltung stellte
vor der Beschlussfassung die Beschlussvorlage wie folgt vor (siehe Auszug vom
20.03.23).
Herr Inderfurth erläutert ausführlich den
Sachverhalt. Er erinnert an die Zurückstellung des Projektes „Heimathafen“ für
ein städtisches Projekt (Ufersicherung mit verbundener Steganlage). Aus
aktueller Sicht ist eine Förderung des städtischen Projektes nicht mehr
möglich, da keine Mittel zur Verfügung stehen. Dies wäre evtl. frühestens
2024/25 möglich. Die Förderkriterien hierfür sind noch nicht bekannt. Aus dem
Grund wurde die Kofinanzierung zum Projekt „Heimathafen“ in die Gremien
gegeben, um so evtl. eine Steganlage entstehen zu lassen. Sofern die Steganlage
gebaut wird, fällt eine solche für das städtische Projekt weg. Die Ufersicherung
müsste dann als ein neues Projekt mit touristischem Aspekt beantragt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die
Stadt Verkehrssicherungspflicht für die Uferbefestigung besteht, die
Ufersicherung muss daher durchgeführt werden.
Herr Inderfurth regt
als Alternative an, rechts von der Amazonenbrücke Landgewinnung zu betreiben
und dort einen touristischen Aspekt in ein Projekt einfließen zu lassen.
An der Diskussion
beteiligen sich die Stadtvertreter Koplin, Köppen, Wendtland und Eigbrecht
sowie der Vorsitzende und der Bürgermeister.
U. a. wird vorgeschlagen, die
Vorlage zu verschieben, um für die Förderung der Ufersicherung klare Aussagen
einzuholen. Der Bürgermeister gibt zu bedenken, dass der Vorhabenträger dann
kein Interesse mehr hat und seinen Antrag zurückzieht. Die Nachfrage, ob das
Projekt in das Markenkonzept passt, wird durch den Bürgermeister bejaht.
Verwaltungsseitig wird dafür geworben, die Fördermittel nicht verfallen zu
lassen.
Auf Nachfrage nach dem genauen Standort der vom
Vorhabenträger geplanten Steganlage, wird auf das „Luftbild“ verwiesen.
Die im Rahmen der Uferkantensanierung geplanten
Steganlage, die sich nach obiger Darstellung von Herrn Inderfurth nicht
realisieren lässt, wurde am gleichen Standort geplant, siehe „Luftbild Uferkantenförderung“.
Nach erneuter interner Prüfung ist eine
Förderung für die Maßnahme „Ausbau Uferpromenade mit öffentlich zugänglicher
Steganlage“ durch das Land M-V, insofern Ufersicherung, nicht in Aussicht gestellt
und nicht zu erlangen. Zudem ist eine Förderung nicht abhängig von der
Realisierung einer Steganlage gemacht worden, sondern von einem touristischen
Anziehungspunkt. Insofern besteht kein sachlicher verbindlicher Zusammenhang.
Der Vorhabenträger für das LEADER Projekt ist
weiterhin bereit, das Vorhaben durchzuführen.
Die Fischmarkt 3 Jacobs & Schütze GbR
beabsichtigt die Errichtung einer Steganlage in T-Form in der Spitzenhörnbucht
sowie eine landseitige Anbindung am Fischmarkt in Wolgast.
Auf die „Zeichnung Steganlage“ und die
Baugenehmigung wird verwiesen.
Nach Auffassung der Verwaltung ist die
Errichtung einer Steganlage auf der Grundlage des Antrages der Fischmarkt 3
Jacobs & Schütze GbR weiter zu forcieren.
Die Deckung der notwendigen Kofinanzierungsmittel für den
Antrag in Höhe von insgesamt 14.494,16 € erfolgt zur Hälfte durch
eine Zuwendung aus dem Fonds zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen
und kulturellen Entwicklung, des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der
regionalen Identität in Vorpommern und im östlichen Mecklenburg.
Die Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils in Höhe von
7.247,08 € ist durch Mehreinzahlungen innerhalb des Teilhaushaltes 3 gedeckt.
Der Bürgermeister beantragte daher, den früheren Beschluss aufzuheben und wie folgt neu zu beschließen:
Die Stadtvertretung
beschließt,
-
die Aufhebung des
Beschlusses-Nr.: 01-B 2023-033 der Stadtvertretung vom 20.03.2023
und
- die Bereitstellung von Kofinanzierungsmitteln in Höhe von 7.247,08 € für den LEADER-Förderantrag der Fischmarkt 3 Jacobs & Schütze GbR für die Errichtung einer Steganlage in T-Form in der Spitzenhörnbucht sowie eine landseitige Anbindung am Fischmarkt in Wolgast.
Finanzielle
Auswirkungen: Ja / Nein |
Finanzierung |
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Insgesamt: 7.247,08 € |
Jährlich in Folge: |
Zuschüsse/ Beiträge: |
Eigenanteil: 7.247,08 € |
Veranschlagung im |
Ergebnishaushalt: |
Ertrag / |
Aufwand |
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Finanzhaushalt: |
Einzahlung / |
Auszahlung |
7.247,08 € |
Produkt. 54800. |
Konto 78942000 |
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Betrag im Jahr 2024: |
7.247,08 € |
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Betrag im Jahr 2025: |
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Betrag im Jahr 2026: |
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