Betreff
Entlastung des Bürgermeisters der Stadt Lassan für das Haushaltsjahr 2020
Vorlage
09-BV 2023-022
Art
Beschlussvorlage • StV Lassan

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Lassan beschließt gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 Kommunalverfassung M‑V die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020.

Begründung:

Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Stadtvertretung in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung ist die abschließende Bewertung der Haushaltsführung. Der Beschluss beinhaltet die Billigung der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Soweit im Rahmen der Jahresabschlussprüfung keine wesentlichen Mängel festgestellt wurden, ist dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen (Rechtsanspruch).

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Am Peenestrom hat in seiner Sitzung am 25.05.2023 der Stadtvertretung Lassan empfohlen, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2020 die Entlastung zu erteilen.

 

Anlagen: