Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Zemitz zum 31.12.2020
Vorlage
07-BV 2023-009
Art
Beschlussvorlage • Gemeindevertretung

Beschlussvorschlag:

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V i.V.m. Abschnitt 7 der GemHVO-Doppik beschließt die Gemeindevertretung Zemitz den als Anlage beigefügten Jahresabschluss zum 31.12.2020.

 

Begründung:

 

Gemäß § 3a KPG hat das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss der Gemeinde Zemitz zum 31. Dezember 2020 in der Zeit von 28.03.2022 bis 06.03.2023 geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Am Peenestrom hat in seiner Sitzung am 25.05.2023 der Gemeindevertretung Zemitz empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2020 zu beschließen.

 

 

Die Bilanzsumme beträgt

4.524.025,07 EUR

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2020 beträgt

60.137,53 EUR

Das Jahresergebnis 2020 beträgt nach Veränderung der Rücklagen

60.137,53 EUR

Die Finanzrechnung weist für 2020 einen Finanzmittelüberschuss /

-fehlbetrag aus von

245.674,49 EUR

 

Es erfolgte keine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aufgrund des positiven Jahresergebnisses.

 

Anlagen:

 

        Jahresabschluss der Gemeinde Zemitz zum 31.12.2020 inkl. Anlagen

        Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Wolgast