Beschlussvorschlag:
Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V i.V.m. Abschnitt 7 der GemHVO-Doppik beschließt die Gemeindevertretung Zemitz den als Anlage beigefügten Jahresabschluss zum 31.12.2020.
Begründung:
Gemäß § 3a KPG hat das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss der Gemeinde Zemitz zum 31. Dezember 2020 in der Zeit von 28.03.2022 bis 06.03.2023 geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Am Peenestrom hat in seiner Sitzung am 25.05.2023 der Gemeindevertretung Zemitz empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2020 zu beschließen.
Die Bilanzsumme beträgt |
4.524.025,07 EUR |
Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2020 beträgt |
60.137,53 EUR |
Das Jahresergebnis 2020 beträgt nach Veränderung der Rücklagen |
60.137,53 EUR |
Die Finanzrechnung weist für 2020 einen Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag aus von |
245.674,49 EUR |
Es erfolgte keine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aufgrund des positiven Jahresergebnisses.
Anlagen:
• Jahresabschluss der Gemeinde Zemitz zum 31.12.2020 inkl. Anlagen
• Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Wolgast