Betreff
Beschluss der Brandschutzbedarfsplanung
Vorlage
09-BV 2023-035
Art
Beschlussvorlage • StV Lassan

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt den Entwurf der Brandschutzbedarfsplanung für die Freiwillige Feuerwehr Lassan.

 

Begründung:

Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V (BrSchG) sind die Gemeinden verpflichtet, eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen und auf dieser Basis eine für den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Das Ingenieur- und Sachverständigenbüro Möws wurde für die Erstellung der Brandschutzbedarfsplanung entspr. §2 Abs. 1 BrSchG beauftragt.

Die Brandschutzbedarfsplanung soll in der praktischen Anwendung sowohl bei der Überprüfung der bestehenden Feuerwehrstruktur als auch bei der Entscheidung über zukünftige Konzepte helfen. Eine bedarfsgerechte Feuerwehrplanung, auch unter Berücksichtigung gemeindeübergreifender Hilfe, dient nicht nur einer effektiven Aufgabenerledigung, sie ist darüber hinaus ein wichtiges Planungsmittel zur Minderung der Probleme bei der Sicherstellung der Tageseinsatzbereitschaft.

Brandschutzbedarfspläne dienen der Gemeinde zur Festlegung der Größe und Ausstattung der Feuerwehr. Wegen der grundlegenden Bedeutung ist der Brandschutzbedarfsplan durch die Gemeinde zu beschließen. An der Aufstellung des Planes ist allerdings in jedem Fall die Leitung der Feuerwehr zu beteiligen, da sie für die Organisation und Leitung der Feuerwehr verantwortlich ist. Seitens des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Lassan und deren Stellvertreter wurde der Entwurf der Brandschutzbedarfsplanung zum Beschluss freigegeben. Verwaltungsseitig wird empfohlen, dass die Stadtvertretung den Entwurf zur Brandschutzbedarfsplanung beschließt.