Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
beschließt den Entwurf der Brandschutzbedarfsplanung für die Freiwillige
Feuerwehr Lassan.
Begründung:
Gemäß § 2 Absatz 1
Satz 2 Nummer 1 und 2 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V (BrSchG)
sind die Gemeinden verpflichtet, eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen
und auf dieser Basis eine für den abwehrenden Brandschutz und die Technische
Hilfeleistung leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten,
zu unterhalten und einzusetzen. Das Ingenieur- und Sachverständigenbüro Möws
wurde für die Erstellung der Brandschutzbedarfsplanung entspr. §2 Abs. 1 BrSchG
beauftragt.
Die
Brandschutzbedarfsplanung soll in der praktischen
Anwendung sowohl bei der Überprüfung der bestehenden Feuerwehrstruktur
als auch bei der Entscheidung über zukünftige Konzepte helfen. Eine
bedarfsgerechte Feuerwehrplanung, auch unter Berücksichtigung gemeindeübergreifender Hilfe, dient
nicht nur einer effektiven Aufgabenerledigung, sie ist darüber hinaus ein
wichtiges Planungsmittel zur Minderung der Probleme bei der Sicherstellung der Tageseinsatzbereitschaft.
Brandschutzbedarfspläne
dienen der Gemeinde zur Festlegung der Größe und Ausstattung der Feuerwehr.
Wegen der grundlegenden Bedeutung ist der Brandschutzbedarfsplan durch die
Gemeinde zu beschließen. An der Aufstellung des Planes ist allerdings in jedem Fall
die Leitung der Feuerwehr zu beteiligen, da sie für die Organisation und
Leitung der Feuerwehr verantwortlich ist. Seitens des Gemeindewehrführers der
Freiwilligen Feuerwehr Lassan und deren Stellvertreter wurde der Entwurf der
Brandschutzbedarfsplanung zum Beschluss freigegeben. Verwaltungsseitig wird empfohlen, dass die
Stadtvertretung den Entwurf zur Brandschutzbedarfsplanung beschließt.