Beschlussvorschlag:
Berichtspflicht des Bürgermeisters
über den Haushaltsvollzug 2023
§ 20 GemHVO-Doppik M-V
Begründung:
Auf der Grundlage der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik), zuletzt geändert durch Artikel 13 der Verordnung vom 9. April 2020 (GVOBl. M-V S. 166, 181), ist im § 20 GemHVO-Doppik eine Berichtspflicht des/ der Bürgermeisters/in geregelt.
„§ 20 GemHVO-Doppik -
Berichtspflicht
Der Bürgermeister hat
die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss spätestens zum
30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug einschließlich der
Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.“
Aufbauend auf § 19 GemHVO-Doppik, der die laufende (verwaltungsinterne) Überwachung des Haushaltsvollzuges regelt, bestimmt § 20 GemHVO-Doppik eine Unterrichtungspflicht gegenüber der Stadt-/ Gemeindevertretung. Ziel ist es, die Stadt-/ Gemeindevertreter/innen über die Umsetzung des in der Haushaltssatzung zum Ausdruck kommenden politischen Willens zu unterrichten und die zukünftige Entscheidungsfindung zu unterstützen.
Die Berichterstattung hat bis zum 30. Juni des Jahres zu erfolgen. D.h. die Unterrichtung ist demzufolge in der Sitzung des zuständigen Ausschusses bzw. der Stadt-/ Gemeindevertretung bis zum 30.06. vorzunehmen.
Bedingt der Beschlussfassung der Gemeinde Buggenhagen am 22.06.2023 und der nachfolgenden Rechtskraft am 01.08.2023 erfolgt die Berichtspflicht für das Haushaltsjahr 2023 am 20.09.2023.
Als erklärende Anlagen sind beigefügt:
●
Muster 12 bzw. 12 a aus der vorläufigen
Jahresrechnung mit Stand per 05.09.2023 (kurz u.
ausführlich)
Dieses stellt die Ergebnisrechnung (Ertrag und Aufwand) im Plan, Ist und der
Abweichung pro Produktkonto dar.
●
Muster 13 aus der vorläufigen Jahresrechnung mit
Stand per 05.09.2023 (kurz u. ausführlich)
Dieses stellt die Finanzrechnung (Ein- und Auszahlung) im Plan, Ist und der
Abweichung pro Produktkonto dar.
● vorläufige Investitionsrechnung per 05.09.2023
●
vorläufige Rechnung über die einzeln
aufgeführten Instandhaltungsmaßnahmen per 05.09.2023
Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Buggenhagen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Anlagen:
è Ergebnisrechnung/ Muster
12 bzw. 12 a – Gemeinde Buggenhagen per 05.09.2023 (kurz u. ausführlich)
è Finanzrechnung/
Muster 13 – Gemeinde Buggenhagen per 05.09.2023 (kurz u. ausführlich)
è Investitionsrechnung
– Gemeinde Buggenhagen per 05.09.2023
è Instandhaltungsmaßnahmen Rechnung - Gemeinde Buggenhagen per 05.09.2023