Betreff
Berichtspflicht des Bürgermeisters über den Haushaltsvollzug 2023 § 20 GemHVO-Doppik M-V
Vorlage
10-IV 2023-014
Art
InfoVorlage • Gemeindevertretung

Beschlussvorschlag:

 

Berichtspflicht des Bürgermeisters über den Haushaltsvollzug 2023

§ 20 GemHVO-Doppik M-V

 

Begründung:

Auf der Grundlage der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik), zuletzt geändert durch Artikel 13 der Verordnung vom 9. April 2020 (GVOBl. M-V S. 166, 181), ist im § 20 GemHVO-Doppik eine Berichtspflicht des/ der Bürgermeisters/in geregelt.

㤠20 GemHVO-Doppik - Berichtspflicht

Der Bürgermeister hat die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss spätestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.“

 

Aufbauend auf § 19 GemHVO-Doppik, der die laufende (verwaltungsinterne) Überwachung des Haushalts­vollzuges regelt, bestimmt § 20 GemHVO-Doppik eine Unterrichtungspflicht gegenüber der Stadt-/ Gemeinde­vertretung. Ziel ist es, die Stadt-/ Gemeindevertreter/innen über die Umsetzung des in der Haushaltssatzung zum Ausdruck kommenden politischen Willens zu unterrichten und die zukünftige Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Die Berichterstattung hat bis zum 30. Juni des Jahres zu erfolgen. D.h. die Unterrichtung ist demzufolge in der Sitzung des zuständigen Ausschusses bzw. der Stadt-/ Gemeindevertretung bis zum 30.06. vorzunehmen.

 

Bedingt der Beschlussfassung der Gemeinde Buggenhagen am 22.06.2023 und der nachfolgenden Rechtskraft am 01.08.2023 erfolgt die Berichtspflicht für das Haushaltsjahr 2023 am 20.09.2023.

 

Als erklärende Anlagen sind beigefügt:

       Muster 12 bzw. 12 a aus der vorläufigen Jahresrechnung mit Stand per 05.09.2023 (kurz u. ausführlich)
Dieses stellt die Ergebnisrechnung (Ertrag und Aufwand) im Plan, Ist und der Abweichung pro   Produktkonto dar.

       Muster 13 aus der vorläufigen Jahresrechnung mit Stand per 05.09.2023 (kurz u. ausführlich)
Dieses stellt die Finanzrechnung (Ein- und Auszahlung) im Plan, Ist und der Abweichung pro Produktkonto dar.

       vorläufige Investitionsrechnung per 05.09.2023

       vorläufige Rechnung über die einzeln aufgeführten Instandhaltungsmaßnahmen per 05.09.2023

 

 

Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Buggenhagen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Anlagen:

è  Ergebnisrechnung/ Muster 12 bzw. 12 a – Gemeinde Buggenhagen per 05.09.2023 (kurz u. ausführlich)

è  Finanzrechnung/ Muster 13 – Gemeinde Buggenhagen per 05.09.2023 (kurz u. ausführlich)

è  Investitionsrechnung – Gemeinde Buggenhagen per 05.09.2023

è  Instandhaltungsmaßnahmen Rechnung - Gemeinde Buggenhagen per 05.09.2023