Betreff
Förderantrag - Ausbau des Landweges von der B-Reihe bis zur Gemarkungsgrenze
Vorlage
05-BV 2023-019
Art
Beschlussvorlage • Gemeindevertretung
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Krummin beschließt

- die Beantragung von Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern für den Ausbau des vorhandenen, unbefestigten Landweges von der B-Reihe bis zur Gemarkungsgrenze und die damit verbundene Umsetzung,

sowie

- die damit zusammenhängende gemeinsame Beantragung des ländlichen Weges von der B-Reihe bis zum Ortseingang des Ortsteiles Bannemin, der Gemeinde Mölschow,

sowie

- die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Gesamtkosten und den gemeindlichen Eigenanteil im Haushalt 2024 und Folgejahre.

 

Begründung:

Der Antrag wurde bereits 2022 für die Gemeinde Krummin durch die Verwaltung beim Zuwendungsgeber eingereicht. Jedoch erfolgte keine Berücksichtigung durch den Zuwendungsgeber, da der Ausbau des Weges an der Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Mölschow endet. Folglich endet der Weg nicht in einem Ort, sondern inmitten der Natur, sodass keine unmittelbare Verbindung der Ortsteile hergestellt gewesen wäre. Durch den Zuwendungsgeber, hier Landkreis V-G, wurde angestrebt, dass das Projektziel als Gemeinschaftsziel zu betrachten ist. Somit wurden für die Gemeinden fristgerecht bis zum 31.08.2023 Anträge eingereicht. Die bauliche Umsetzung soll jeweils durch die Gemeinden selbst betreut werden.

Im Auftrag der Gemeinde Krummin, über Amt Am Peenestrom, ist geplant den vorhandenen unbefestigten Landweg in der Ortslage Krummin (Ende der Dorfstraße „B-Reihe“) auf einer Länge von ca. 1.010 m und in einer Breite von 3,50 m bis zur Gemarkung Bannemin auszubauen.

Der vorhandene, unbefestigte Weg beginnt nördlich der Gemeindestraße „B-Reihe“ in der Gemeinde Krummin. In der Weiterführung verläuft der Weg vom Ortsteil weg, in nördliche Richtung und endet projekttechnisch an der Gemarkungsgrenze der Gemeinde Bannemin. Der geplante Baubereich verläuft ca. 1010 m zwischen Feldern und Äckern mit vorwiegender Feldfruchtnutzung.

Am Wegende in der Gemeinde erfolgt eine höhenmäßige Anpassung an die vorhandene Anschlussstraße. Auf der gesamten Strecke soll ein Deckenaufbau mit Asphaltoberfläche umgesetzt werden. Zudem werden eine Entwässerungsmulde und zwei Ausweichflächen für eventuellen Gegenverkehr angelegt. Auch Ausgleichsmaßnahmen für die neu versiegelte Fläche (Baumpflanzungen) sind im Maßnahme- und im Finanzplan enthalten.

Die Gemeinde Mölschow reichte zeitgleich einen mit dem Krumminer Projekt zusammenhängenden Antrag für den sich anschließenden vorhandenen unbefestigten Landweg von der Gemarkungsgrenze bis zum Feuerwehrgebäude im Ortsteil Bannemin ein.

Der auszubauende Weg dient als Anfahrt zu den landwirtschaftlichen Nutzflächen, als Transportweg für Forstfahrzeuge und als Gemeindeverbindungsweg der OL Krummin und Bannemin. Als Verbindungsweg kann er zudem für eine schnellere Hilfeleistung durch Feuerwehr und Rettungswagen genutzt werden.

Über den Landkreis V-G wurden beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt gemäß der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) Zuwendungen bis zum 31.08.2023 beantragt. Bei positiver Bescheidung erhält der Zuwendungsempfänger eine Förderung bis zu 75 % der förderfähigen (ff.) Kosten. Demzufolge muss die Gemeinde 25% der Gesamtkosten als Eigenanteil tragen.

Die derzeitige Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 588.525,00 EUR.

Zur Reduzierung des Eigenanteils der Gemeinde wird die Erstellung eines weiteren Förderantrages gegenüber dem Land M-V geprüft.

Die Umsetzung des Projekts, einschließlich der Planungsleistungen, ist für die Haushaltsjahre 2024/2025 geplant.

Finanzielle Auswirkungen:  Ja /  Nein

Finanzierung

Insgesamt:

     

Jährlich in Folge:

     

Zuschüsse/ Beiträge:

     

Eigenanteil:

     

Veranschlagung im

Ergebnishaushalt:

 Ertrag              /

 Aufwand

 

Finanzhaushalt:

 Einzahlung      /

 Auszahlung

Betrag im Jahr 2023:

     

Produkt.

     .

Konto

     

Betrag im Jahr 2024:

     

Betrag im Jahr 2025:

     

Betrag im Jahr 2026: