Betreff
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 "Ferienlager Wangelkow - nördlich des Straßensees" OT Wangelkow
Vorlage
10-BV 2024-001
Art
Beschlussvorlage • Gemeindevertretung

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1.       Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 „Ferienlager Wangelkow – nördlich des  Straßensees“ OT Wangekow mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung von 01-2024 gebilligt.

2.       Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Ferienlager Wangelkow – nördlich des Straßensees“ OT Wangelkow der Gemeinde Buggenhagen Stand 01-2024, bestehend aus Plan mit Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht erfolgen.

3.       Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen.

4.       Der Beschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen


Begründung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buggenhagen hat in ihrer Sitzung am 22. Juni 2023 den Beschluss gefasst, die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Ferienlager Wangelkow - nördlich des Straßensees“ OT Wangelkow der Gemeinde Buggenhagen aufzustellen.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 31/1 und 35 sowie teilweise die Flurstücke 21, 22/1, 31/4, 32/1, 34, 37, 38, 73/3 und 74 der Flur 1 der Gemarkung Wangelkow und hat eine Fläche von ca. 1,8 ha. Südlich des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 2 befindet sich der Straßensee und westlich der Große Pinnower See. Im Norden wird der Plangeltungsbereich durch die Straße Wangelkow und vorhandene Bebauung, im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Süden durch den Straßensee und im Westen durch das gesetzlich geschützte Biotop Trockengebüsch bei Wangelkow begrenzt.

Der Bebauungsplan Nr. 2 wird gemäß § 2 ff. Baugesetzbuch (BauGB) erarbeitet. Eine Umweltprüfung wird in diesem Zusammenhang durchgeführt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Ferienlager Wangelkow - nördlich des Straßensees“ OT Wangelkow der Gemeinde Buggenhagen sollen ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Camping“ gemäß § 10 Baunutzungsverordnung (BauNVO), ein Dorfgebiet (MD) gemäß § 5 BauNVO sowie ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden. Ziel ist die Schaffung von Baurecht für einen Campingplatz, ca. 3 Wohngebäude, 3 Tiny-Houses, 2 Bauwagen für einen ständig wechselnden Personenkreis, ein Wirtschaftsgebäude, einen Unterstand bzw. Stall, einen Hofladen und einer Ferienwohnung sowie die Wiedernutzbarmachung des ehemaligen Ferienlagers für Wohneinheiten und für Vereinsräume.

Nach Billigung der Vorentwurfsunterlagen und Beschlussfassung der Gemeindevertretung folgen die Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der betroffenen Träger öffentlicher Belange und Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.


Anlagen:

Vorentwurf Planzeichnung

Vorentwurf Begründung


Finanzielle Auswirkungen:  Ja /  Nein

Finanzierung

Insgesamt:

     

Jährlich in Folge:

     

Zuschüsse/ Beiträge:

     

Eigenanteil:

     

Veranschlagung im

Ergebnishaushalt:

 Ertrag              /

 Aufwand

Finanzhaushalt:

 Einzahlung      /

 Auszahlung

Betrag im Jahr 2023:

     

Produkt.

     .

Konto

     

Betrag im Jahr 2024:

     

Betrag im Jahr 2025:

     

Betrag im Jahr 2026: