Beschlussvorschlag:
Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V i.V.m. Abschnitt 7 der GemHVO-Doppik beschließt die Gemeindevertretung Zemitz den als Anlage beigefügten Jahresabschluss zum 31.12.2021.
Begründung:
Gemäß § 3a KPG hat das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss der Gemeinde Zemitz zum 31. Dezember 2021 in der Zeit von 28.03.2023 bis 08.01.2024 geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Am Peenestrom hat in seiner Sitzung am 08.02.2024 der Gemeindevertretung Zemitz empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2021 zu beschließen.
Die Bilanzsumme beträgt |
4.584.778,15 EUR |
Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2021 beträgt |
-4.907,95 EUR |
Das Jahresergebnis 2021 beträgt nach Veränderung der Rücklagen |
0,00 EUR |
Die Finanzrechnung weist für 2021 einen Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag aus von |
176.828,23 EUR |
Da der Jahresfehlbetrag u.a. durch planmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entstanden ist, konnte gemäß § 18 (4) GemHVO-Doppik durch die Entnahme der investiv gebundenen Zuweisungen aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage der Jahresfehlbetrag um 4.907,95 EUR verbessert werden.
Anlagen:
• Jahresabschluss der Gemeinde Zemitz zum 31.12.2021 inkl. Anlagen
• Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Wolgast