Betreff
Grundsatzbeschluss zur Weiterführung des Bundesprogramms "Demokratie Leben!" mit der Partnerschaft für Demokratie - Stadt Wolgast/ Amt Am Peenestrom - für die dritte Förderperiode ab 2025 - 2029
Vorlage
01-BV 2024-022
Art
Beschlussvorlage • StV Wolgast

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Wolgast beschließt die Weiterführung der Partnerschaft für Demokratie im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie Leben!" für die dritte Förderperiode von 2025 bis 2029.

Begründung:

Durch das Bundesprogramm erhalten Städte, Gemeinden und Landkreise in ganz Deutschland Unterstützung zur Entwicklung und Umsetzung von Handlungskonzepten zur Förderung von Demokratie und Vielfalt.

Die Partnerschaft für Demokratie bringt Verantwortliche aus der kommunalen Politik und Verwaltung sowie Aktive aus der Zivilgesellschaft zusammen, um gemeinsam auf die lokalen Gegebenheiten und Problemlagen abgestimmte Strategien zu entwickeln.

Die Ziele der Partnerschaften für Demokratie umfassen die Förderung demokratischen Engagements vor Ort, die Stärkung der Zivilgesellschaft, die Entwicklung und Etablierung demokratischer Beteiligungsverfahren, die Stärkung des öffentlichen Engagements gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und andere demokratiefeindliche Phänomene sowie den Aufbau von Fachwissen im Umgang mit den bearbeiteten Herausforderungen.

Die Partnerschaft für Demokratie wird auch in der kommenden Förderperiode ab 2025 in Wolgast zu strukturieren sein:

·         Eine Koordinierungs- und Fachstelle, wird fortgeführt. Diese Stelle koordiniert die Partnerschaft für Demokratie, berät inhaltlich-fachlich, begleitet Einzelmaßnahmen und koordiniert die Arbeit des Begleitausschusses und des Jugendforums.

·         Das federführende Amt in der kommunalen Verwaltung wird eingesetzt, dass für die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel verantwortlich ist und die zentrale Anlaufstelle für die Koordinierungs- und Fachstelle bildet.

·         Ein Begleitausschuss, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aus relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung, staatlichen Institutionen und der lokalen Zivilgesellschaft, entscheidet über die Umsetzung von Projektideen und ist das zentrale Gremium bei der Umsetzung der Partnerschaft für Demokratie.

·         Ein Jugendforum, organisiert und geleitet von Jugendlichen selbst, wird fortgeführt, um die Beteiligung junger Menschen an den Partnerschaften für Demokratie zu stärken.

·         Zur Umsetzung konkreter Vorhaben steht den geförderten Kommunen ein Aktions- und Initiativfonds zur Verfügung.

·         Es wird mindestens einmal pro Jahr eine lokale Demokratiekonferenz abgehalten, an der alle relevanten zivilgesellschaftlichen Akteure sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung teilnehmen, um den Stand, die Ziele und die Ausrichtung der weiteren Arbeit in der Partnerschaft für Demokratie zu besprechen und festzulegen.

·         Die Stadtvertretung Wolgast erkennt das Ziel des Bundesprogramms "Demokratie Leben!" an, das demokratische Engagement vor Ort zu fördern, die Zivilgesellschaft zu stärken und extremistischen Tendenzen entgegenzuwirken. Die Stadtvertretung unterstützt den Zuwendungszweck, der darauf abzielt, Maßnahmen zur Förderung des Erhalts und der Stärkung der Demokratie, zur Gestaltung von Vielfalt in der Gesellschaft und zur Vorbeugung gegen Extremismus umzusetzen.

·         Die Stadtvertretung erkennt die vier Handlungsbereiche des Programms an, nämlich Bund, Land, Kommune und Modellprojekte, und stimmt zu, dass die Maßnahmen innerhalb dieser Handlungsbereiche entsprechend den Förderrichtlinien durchgeführt werden.

·         Die Stadtvertretung akzeptiert die Zuwendungsbedingungen gemäß den Förderrichtlinien und erkennt an, dass sowohl Gebietskörperschaften als auch juristische Personen des privaten Rechts und deren Zusammenschlüsse Zuwendungsempfänger sein können.

·         Die Stadtvertretung stimmt den Bestimmungen zur Weiterleitung von Zuwendungen gemäß den Förderrichtlinien zu und verpflichtet sich, diese entsprechend einzuhalten.

·         Die Stadtvertretung nimmt die Regelungen zur Art und Höhe der Zuwendungen gemäß den Förderrichtlinien zur Kenntnis und verpflichtet sich, die erforderlichen Eigen- bzw. Drittmittel einzusetzen.

·         Die Stadtvertretung verpflichtet sich, die in den Förderrichtlinien festgelegten Bestimmungen zu befolgen, insbesondere in Bezug auf die Nutzung der Fördermittel und die Qualitätssicherung der geförderten Projekte.

·         Die Stadtvertretung erkennt die Zuständigkeit der Regiestelle "Demokratie Leben!" im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) für die administrativen Umsetzung des Bundesprogramms an und verpflichtet sich, Förderanträge gemäß den festgelegten Verfahren einzureichen.

·         Die Stadtvertretung verpflichtet sich zur Qualitätssicherung der geförderten Projekte gemäß den Förderrichtlinien und unterstützt die Regiestelle bei der Erfolgskontrolle und Weiterentwicklung des Programms.

·         Die Stadtvertretung unterstützt die wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung der geförderten Projekte gemäß den Förderrichtlinien und verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit der Programmevaluation.

 

Die Fortführung des Bundesprogramms "Demokratie Leben!" mit der Partnerschaft für Demokratie am Standort Wolgast für die dritte Förderperiode von 2025 bis 2029 ist von entscheidender Bedeutung für unsere Stadt. In den vergangenen Jahren hat dieses Programm bereits bedeutende positive Veränderungen bewirkt und unsere Gemeinschaft gestärkt.

Durch die Unterstützung des Bundesprogramms konnten wir in Wolgast eine Vielzahl erfolgreicher Projekte realisieren, die einen nachhaltigen Beitrag zur Förderung von Demokratie und Vielfalt geleistet haben. Zum Beispiel wurden verschiedene Initiativen ins Leben gerufen, um das demokratische Engagement vor Ort zu stärken und die Zivilgesellschaft zu unterstützen. Diese Projekte haben dazu beigetragen, dass sich Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Gestaltung ihres Lebensumfelds einbringen und sich für ein respektvolles Miteinander einsetzen.

Zudem haben wir durch die Zuwendungen des Bundesprogramms wichtige finanzielle Ressourcen erhalten, um innovative Ideen umzusetzen und bestehende Maßnahmen weiterzuentwickeln. Diese Fördermittel haben es uns ermöglicht, gezielt gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und andere demokratiefeindliche Phänomene vorzugehen und präventive Maßnahmen zu etablieren.

Seit dem Jahr 2006 haben wir in Wolgast beträchtliche Zuwendungen durch das Bundesprogramm erhalten, die es uns ermöglicht haben, eine Vielzahl von Projekten erfolgreich umzusetzen. Diese finanzielle Unterstützung hat dazu beigetragen, dass Wolgast zu einem Vorreiter in der Förderung von Demokratie und Vielfalt in unserer Region geworden ist.

Seit dem Beginn des Programms im Jahr 2015 wurden insgesamt 95 Projekte mit einer Gesamtfördersumme von 593.388,51 € umgesetzt. Diese Zahlen verdeutlichen das breite Spektrum an Aktivitäten und Initiativen, die durch das Programm unterstützt wurden.

Betrachtet man die finanzielle Dimension genauer, wird die Bedeutung der Fördermittel für die Stadt Wolgast noch deutlicher. Von 2015 bis 2019 stieg die mögliche Fördersumme von 55.000 € auf 125.000 € an, was eine erhebliche Steigerung darstellt.

Die Vielzahl der bewilligten Projekte, trotz des Rückgangs in den letzten Jahren, verdeutlicht die Effizienz und den Mehrwert der Mittelverwendung. Die Anzahl der Projekte blieb relativ stabil oder stieg leicht an, was darauf hindeutet, dass die verfügbaren Mittel effektiv genutzt wurden, um eine Vielzahl von demokratiefördernden Maßnahmen zu unterstützen.

Angesichts der Gesamtsumme von 1.135.000 €, die der Partnerschaft für Demokratie in den Jahren von 2015 bis 2024 zur Verfügung standen und stehen, wird die Bedeutung dieser Förderung für die Stärkung der demokratischen Kultur, die Förderung von Toleranz und Vielfalt sowie die Bekämpfung von Extremismus und Diskriminierung in Wolgast deutlich. Diese Zahlen unterstreichen die Notwendigkeit, die Unterstützung auch in Zukunft fortzusetzen, um die positive Entwicklung der Gemeinschaft weiter voranzutreiben und langfristige demokratische Werte zu verankern.

Antragsteller in Rahmen des Bundesprogramms waren Vereine, freie Träger, gemeinnützige Gesellschaften der Stadt Wolgast und des Umkreises.

Die Fortführung des Bundesprogramms in Wolgast ist daher von entscheidender Bedeutung, um die positiven Entwicklungen der vergangenen Jahre fortzusetzen und unsere Stadt als einen lebendigen und vielfältigen Ort des demokratischen Zusammenlebens weiter zu stärken.

Finanzielle Auswirkungen:  Ja /  Nein

Finanzierung

Insgesamt:

15.000,00 €

Jährlich in Folge:

     

Zuschüsse/ Beiträge:

     

Eigenanteil:

     

Veranschlagung im

Ergebnishaushalt:

 Ertrag              /

 Aufwand

 

Finanzhaushalt:

 Einzahlung      /

 Auszahlung

Betrag im Jahr 2023:

     

Produkt.

     .

Konto

     

Betrag im Jahr 2024:

15.000,00 €

Betrag im Jahr 2025:

     

Betrag im Jahr 2026: