Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung Wolgast beschließt die Weiterführung der Partnerschaft für
Demokratie im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie Leben!" für die
dritte Förderperiode von 2025 bis 2029.
Begründung:
Durch
das Bundesprogramm erhalten Städte, Gemeinden und Landkreise in ganz
Deutschland Unterstützung zur Entwicklung und Umsetzung von Handlungskonzepten
zur Förderung von Demokratie und Vielfalt.
Die
Partnerschaft für Demokratie bringt Verantwortliche aus der kommunalen Politik
und Verwaltung sowie Aktive aus der Zivilgesellschaft zusammen, um gemeinsam
auf die lokalen Gegebenheiten und Problemlagen abgestimmte Strategien zu
entwickeln.
Die
Ziele der Partnerschaften für Demokratie umfassen die Förderung demokratischen
Engagements vor Ort, die Stärkung der Zivilgesellschaft, die Entwicklung und
Etablierung demokratischer Beteiligungsverfahren, die Stärkung des öffentlichen
Engagements gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und andere
demokratiefeindliche Phänomene sowie den Aufbau von Fachwissen im Umgang mit
den bearbeiteten Herausforderungen.
Die
Partnerschaft für Demokratie wird auch in der kommenden Förderperiode ab 2025
in Wolgast zu strukturieren sein:
·
Eine
Koordinierungs- und Fachstelle, wird fortgeführt. Diese Stelle koordiniert die
Partnerschaft für Demokratie, berät inhaltlich-fachlich, begleitet
Einzelmaßnahmen und koordiniert die Arbeit des Begleitausschusses und des
Jugendforums.
·
Das
federführende Amt in der kommunalen Verwaltung wird eingesetzt, dass für die
ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel verantwortlich ist und die zentrale
Anlaufstelle für die Koordinierungs- und Fachstelle bildet.
·
Ein
Begleitausschuss, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aus relevanten
Ressorts der kommunalen Verwaltung, staatlichen Institutionen und der lokalen
Zivilgesellschaft, entscheidet über die Umsetzung von Projektideen und ist das
zentrale Gremium bei der Umsetzung der Partnerschaft für Demokratie.
·
Ein
Jugendforum, organisiert und geleitet von Jugendlichen selbst, wird
fortgeführt, um die Beteiligung junger Menschen an den Partnerschaften für
Demokratie zu stärken.
·
Zur
Umsetzung konkreter Vorhaben steht den geförderten Kommunen ein Aktions- und
Initiativfonds zur Verfügung.
·
Es
wird mindestens einmal pro Jahr eine lokale Demokratiekonferenz abgehalten, an
der alle relevanten zivilgesellschaftlichen Akteure sowie Vertreterinnen und
Vertreter aus Politik und Verwaltung teilnehmen, um den Stand, die Ziele und
die Ausrichtung der weiteren Arbeit in der Partnerschaft für Demokratie zu
besprechen und festzulegen.
·
Die
Stadtvertretung Wolgast erkennt das Ziel des Bundesprogramms "Demokratie
Leben!" an, das demokratische Engagement vor Ort zu fördern, die
Zivilgesellschaft zu stärken und extremistischen Tendenzen entgegenzuwirken.
Die Stadtvertretung unterstützt den Zuwendungszweck, der darauf abzielt,
Maßnahmen zur Förderung des Erhalts und der Stärkung der Demokratie, zur
Gestaltung von Vielfalt in der Gesellschaft und zur Vorbeugung gegen
Extremismus umzusetzen.
·
Die
Stadtvertretung erkennt die vier Handlungsbereiche des Programms an, nämlich
Bund, Land, Kommune und Modellprojekte, und stimmt zu, dass die Maßnahmen
innerhalb dieser Handlungsbereiche entsprechend den Förderrichtlinien
durchgeführt werden.
·
Die
Stadtvertretung akzeptiert die Zuwendungsbedingungen gemäß den
Förderrichtlinien und erkennt an, dass sowohl Gebietskörperschaften als auch
juristische Personen des privaten Rechts und deren Zusammenschlüsse
Zuwendungsempfänger sein können.
·
Die
Stadtvertretung stimmt den Bestimmungen zur Weiterleitung von Zuwendungen gemäß
den Förderrichtlinien zu und verpflichtet sich, diese entsprechend einzuhalten.
·
Die
Stadtvertretung nimmt die Regelungen zur Art und Höhe der Zuwendungen gemäß den
Förderrichtlinien zur Kenntnis und verpflichtet sich, die erforderlichen Eigen-
bzw. Drittmittel einzusetzen.
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Die
Stadtvertretung verpflichtet sich, die in den Förderrichtlinien festgelegten
Bestimmungen zu befolgen, insbesondere in Bezug auf die Nutzung der
Fördermittel und die Qualitätssicherung der geförderten Projekte.
·
Die
Stadtvertretung erkennt die Zuständigkeit der Regiestelle "Demokratie
Leben!" im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
(BAFzA) für die administrativen Umsetzung des Bundesprogramms an und
verpflichtet sich, Förderanträge gemäß den festgelegten Verfahren einzureichen.
·
Die
Stadtvertretung verpflichtet sich zur Qualitätssicherung der geförderten
Projekte gemäß den Förderrichtlinien und unterstützt die Regiestelle bei der
Erfolgskontrolle und Weiterentwicklung des Programms.
·
Die
Stadtvertretung unterstützt die wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung
der geförderten Projekte gemäß den Förderrichtlinien und verpflichtet sich zur
Zusammenarbeit mit der Programmevaluation.
Die
Fortführung des Bundesprogramms "Demokratie Leben!" mit der
Partnerschaft für Demokratie am Standort Wolgast für die dritte Förderperiode
von 2025 bis 2029 ist von entscheidender Bedeutung für unsere Stadt. In den
vergangenen Jahren hat dieses Programm bereits bedeutende positive
Veränderungen bewirkt und unsere Gemeinschaft gestärkt.
Durch
die Unterstützung des Bundesprogramms konnten wir in Wolgast eine Vielzahl
erfolgreicher Projekte realisieren, die einen nachhaltigen Beitrag zur
Förderung von Demokratie und Vielfalt geleistet haben. Zum Beispiel wurden
verschiedene Initiativen ins Leben gerufen, um das demokratische Engagement vor
Ort zu stärken und die Zivilgesellschaft zu unterstützen. Diese Projekte haben
dazu beigetragen, dass sich Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Gestaltung
ihres Lebensumfelds einbringen und sich für ein respektvolles Miteinander
einsetzen.
Zudem
haben wir durch die Zuwendungen des Bundesprogramms wichtige finanzielle
Ressourcen erhalten, um innovative Ideen umzusetzen und bestehende Maßnahmen
weiterzuentwickeln. Diese Fördermittel haben es uns ermöglicht, gezielt gegen
gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und andere demokratiefeindliche Phänomene
vorzugehen und präventive Maßnahmen zu etablieren.
Seit
dem Jahr 2006 haben wir in Wolgast beträchtliche Zuwendungen durch das
Bundesprogramm erhalten, die es uns ermöglicht haben, eine Vielzahl von
Projekten erfolgreich umzusetzen. Diese finanzielle Unterstützung hat dazu
beigetragen, dass Wolgast zu einem Vorreiter in der Förderung von Demokratie
und Vielfalt in unserer Region geworden ist.
Seit
dem Beginn des Programms im Jahr 2015 wurden insgesamt 95 Projekte mit einer
Gesamtfördersumme von 593.388,51 € umgesetzt. Diese Zahlen verdeutlichen das
breite Spektrum an Aktivitäten und Initiativen, die durch das Programm
unterstützt wurden.
Betrachtet
man die finanzielle Dimension genauer, wird die Bedeutung der Fördermittel für
die Stadt Wolgast noch deutlicher. Von 2015 bis 2019 stieg die mögliche
Fördersumme von 55.000 € auf 125.000 € an, was eine erhebliche Steigerung
darstellt.
Die
Vielzahl der bewilligten Projekte, trotz des Rückgangs in den letzten Jahren,
verdeutlicht die Effizienz und den Mehrwert der Mittelverwendung. Die Anzahl
der Projekte blieb relativ stabil oder stieg leicht an, was darauf hindeutet,
dass die verfügbaren Mittel effektiv genutzt wurden, um eine Vielzahl von
demokratiefördernden Maßnahmen zu unterstützen.
Angesichts
der Gesamtsumme von 1.135.000 €, die der Partnerschaft für Demokratie in den
Jahren von 2015 bis 2024 zur Verfügung standen und stehen, wird die Bedeutung
dieser Förderung für die Stärkung der demokratischen Kultur, die Förderung von
Toleranz und Vielfalt sowie die Bekämpfung von Extremismus und Diskriminierung
in Wolgast deutlich. Diese Zahlen unterstreichen die Notwendigkeit, die
Unterstützung auch in Zukunft fortzusetzen, um die positive Entwicklung der
Gemeinschaft weiter voranzutreiben und langfristige demokratische Werte zu
verankern.
Antragsteller
in Rahmen des Bundesprogramms waren Vereine, freie Träger, gemeinnützige
Gesellschaften der Stadt Wolgast und des Umkreises.
Die
Fortführung des Bundesprogramms in Wolgast ist daher von entscheidender
Bedeutung, um die positiven Entwicklungen der vergangenen Jahre fortzusetzen
und unsere Stadt als einen lebendigen und vielfältigen Ort des demokratischen
Zusammenlebens weiter zu stärken.
Finanzielle
Auswirkungen: Ja / Nein |
Finanzierung |
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Insgesamt: 15.000,00
€ |
Jährlich in Folge: |
Zuschüsse/ Beiträge: |
Eigenanteil: |
Veranschlagung im |
Ergebnishaushalt: |
Ertrag / |
Aufwand |
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Finanzhaushalt: |
Einzahlung / |
Auszahlung |
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Produkt. . |
Konto |
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Betrag im Jahr 2024: |
15.000,00 € |
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Betrag im Jahr 2025: |
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Betrag im Jahr 2026: |
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