Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Buggenhagen beschließt die Kündigung der Mitgliedschaft im Tourismusverband Vorpommern e.V. zum 31.12.2025.
Begründung:
Seit 28.01.2011 ist die Gemeinde Buggenhagen offizielles Mitglied im Tourismusverband Vorpommern e.V. (früher: Regionaler Fremdenverkehrsverband Vorpommern e.V.).
Mit Beschluss der Mitgliederversammlung des TVV e.V. vom 13.12.2023 regelt eine neue Beitragsordnung die Mitgliedsbeiträge ab dem 01.01.2024.
Laut § 1 „Mitgliedsbeitrag“, Punkt 2.3. „Städte, Ämter und Gemeinden“ entrichten diese entrichten einen Beitrag in Höhe von 0,105 € pro Einwohner / Jahr und 0,042 € pro Übernachtung / Jahr in 2024, 0,11 € pro Einwohner / Jahr und 0,044 € pro Übernachtung / Jahr in 2025, 0,12 € pro Einwohner / Jahr und 0,05 € pro Übernachtung / Jahr ab 2026; mindestens aber 500,00 €.
In den Jahren 2020 bis 2023 lag der zu entrichtende Betrag einer Mitgliedschaft zwischen 20,00 € und 22,00 €, mithin ist der nun gültige Mitgliedsbeitrag in Höhe von 500,00 € unverhältnismäßig hinsichtlich der Kosten und der daraus resultierenden Nutzung für die Gemeinde Buggenhagen.
Die Verwaltung empfiehlt eine Kündigung der Mitgliedschaft.
Laut § 5 der Vereinsatzung des TVV e.V. „Erlöschen der Mitgliedschaft“, Punkt 2.: „Ein Austritt muss schriftlich bis zum 30. Juni erklärt werden. Er ist zum Ende des darauffolgenden Geschäftsjahres wirksam.“ kann eine Kündigung zum 31.12.2025 wirksam werden.
Anlagen:
- Mitgliedschaft Buggenhagen
- Beitragsordnung TVV e.V. ab 01.01.2024
- Satzung TVV e.V.
Finanzielle
Auswirkungen: Ja / Nein |
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Produkt. . |
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Betrag im Jahr 2025: |
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Betrag im Jahr 2026: |
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