Betreff
Kündigung Mitgliedschaft im Tourismusverband Vorpommern e.V.
Vorlage
10-BV 2024-004
Art
Beschlussvorlage • Gemeindevertretung

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Buggenhagen beschließt die Kündigung der Mitgliedschaft im Tourismusverband Vorpommern e.V. zum 31.12.2025.

Begründung:

Seit 28.01.2011 ist die Gemeinde Buggenhagen offizielles Mitglied im Tourismusverband Vorpommern e.V. (früher: Regionaler Fremdenverkehrsverband Vorpommern e.V.).

 

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung des TVV e.V. vom 13.12.2023 regelt eine neue Beitragsordnung die Mitgliedsbeiträge ab dem 01.01.2024.

 

Laut § 1 „Mitgliedsbeitrag“, Punkt 2.3. „Städte, Ämter und Gemeinden“ entrichten diese  entrichten einen Beitrag in Höhe von 0,105 € pro Einwohner / Jahr und 0,042 € pro Übernachtung / Jahr in 2024, 0,11 € pro Einwohner / Jahr und 0,044 € pro Übernachtung / Jahr in 2025, 0,12 € pro Einwohner / Jahr und 0,05 € pro Übernachtung / Jahr ab 2026; mindestens aber 500,00 €.

 

In den Jahren 2020 bis 2023 lag der zu entrichtende Betrag einer Mitgliedschaft zwischen 20,00 € und 22,00 €, mithin ist der nun gültige Mitgliedsbeitrag in Höhe von 500,00 € unverhältnismäßig hinsichtlich der Kosten und der daraus resultierenden Nutzung für die Gemeinde Buggenhagen.

 

Die Verwaltung empfiehlt eine Kündigung der Mitgliedschaft.

 

Laut § 5 der Vereinsatzung des TVV e.V. „Erlöschen der Mitgliedschaft“, Punkt 2.: „Ein Austritt muss schriftlich bis zum 30. Juni erklärt werden. Er ist zum Ende des darauffolgenden Geschäftsjahres wirksam.“ kann eine Kündigung zum 31.12.2025 wirksam werden.

 

 

Anlagen:

-    Mitgliedschaft Buggenhagen

-    Beitragsordnung TVV e.V. ab 01.01.2024

-    Satzung TVV e.V.

Finanzielle Auswirkungen:  Ja /  Nein

Finanzierung

Insgesamt:

     

Jährlich in Folge:

     

Zuschüsse/ Beiträge:

     

Eigenanteil:

     

Veranschlagung im

Ergebnishaushalt:

 Ertrag              /

 Aufwand

 

Finanzhaushalt:

 Einzahlung      /

 Auszahlung

Betrag im Jahr 2023:

     

Produkt.

     .

Konto

     

Betrag im Jahr 2024:

     

Betrag im Jahr 2025:

     

Betrag im Jahr 2026: