Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung stimmt der Wahl des Kameraden Andreas Müller zum
Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Lassan zu.
Begründung:
Gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG) in
der Fassung vom 21.12.2015 wählen die aktiven Mitglieder der Gemeindefeuerwehr
für 6 Jahre ein Mitglied aus ihrer Mitte als Gemeindewehrführer und ein
Mitglied als seinen Stellvertreter. Diese werden zu Ehrenbeamten ernannt.
Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Lassan hat nach
ordnungs- und fristgemäßer Einberufung am 23.02.2024 den Kameraden Andreas
Müller, geb. am 30.10.1980, mit der erforderlichen Stimmenmehrheit von zwei
Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zum Wehrführer
wiedergewählt.
Kamerad Müller verfügt über die erforderlichen Qualifikationen als
,,Leiter einer Feuerwehr“ als Mindestvoraussetzung für die Ernennung zum
Ehrenbeamten nach den beamtenrechtlichen Regelungen.
Nach § 12 Abs. 1 Satz 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl der Zustimmung durch
die Stadtvertretung.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, dass die Stadtvertretung diese
Zustimmung erteilt.
Finanzielle
Auswirkungen: Ja / Nein |
Finanzierung |
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Insgesamt: 3.000,00 € |
Jährlich in Folge: 3.000,00 € |
Zuschüsse/ Beiträge: |
Eigenanteil: 3.000,00
€ |
Veranschlagung im |
Ergebnishaushalt: |
Ertrag / |
Aufwand |
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Finanzhaushalt: |
Einzahlung / |
Auszahlung |
3.000,00 € |
Produkt. 12600. |
Konto 5019 |
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Betrag im Jahr 2024: |
3.000,00 € |
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Betrag im Jahr 2025: |
3.000,00 € |
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Betrag im Jahr 2026: |
3.000,00 € |
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