Betreff
Zustimmung zur Wahl der stellvertretendin Wehrführerin
Vorlage
09-BV 2024-014
Art
Beschlussvorlage • StV Lassan

Begründung:

Gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG) in der Fassung vom 21.12.2015 wählen die aktiven Mitglieder der Gemeindefeuerwehr für 6 Jahre ein Mitglied aus ihrer Mitte als Gemeindewehrführer und ein Mitglied als seinen Stellvertreter. Diese werden zu Ehrenbeamten ernannt.

Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Lassan hat nach ordnungs- und fristgemäßer Einberufung am 23.02.2024 die Kameradin Sandra Goniwiecha, geb. am 11.12.1980, mit der erforderlichen Stimmenmehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zur Stellvertreterin des Wehrführers gewählt.

Kameradin Goniwiecha verfügt über die erforderlichen Qualifikationen als ,,Leiter einer Feuerwehr“ als Mindestvoraussetzung für die Ernennung zum Ehrenbeamten nach den beamtenrechtlichen Regelungen.

Nach § 12 Abs. 1 Satz 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl der Zustimmung durch die Stadtvertretung.

Verwaltungsseitig wird empfohlen, dass die Stadtvertretung diese Zustimmung erteilt. 

 

Finanzielle Auswirkungen:  Ja /  Nein

Finanzierung

Insgesamt:

1.500,00 €

Jährlich in Folge:

1.500,00 €

Zuschüsse/ Beiträge:

     

Eigenanteil:

1.500,00 €

Veranschlagung im

Ergebnishaushalt:

 Ertrag              /

 Aufwand

 

Finanzhaushalt:

 Einzahlung      /

 Auszahlung

Betrag im Jahr 2023:

1.500,00 €

Produkt.

12600.

Konto

5019

Betrag im Jahr 2024:

1.500,00 €

Betrag im Jahr 2025:

1.500,00 €

Betrag im Jahr 2026:

1.500,00 €