Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt
1. Die Einleitung des Verfahrens zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 14/1, 15/1, 16/1, 17/1, 18/1, 21/5, 22/1, 23/1, 24/1, 27/1, 28/1, 29/1, 20/1, 31/1, 32/1, 33/1, 34/1, 35/1, 36/1, 37/1, 38/1, 39/1, 40/1, 41/1, 42/1, 43/1, 44/1, 45/1, 46, 47, 48/1, 49/1, 50/1, 51, 52, 53/1, 54/1, 55 und 57 der Flur 1 und Flurstück 1/6 der Flur 13 der Gemarkung Wolgast. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 31 ha und ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
2. Ziel der 12. Änderung des FNP ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung Windenergie.
3. Zur Sicherung des Planverfahrens seiner Durchführung und der Kostenübernahme ist zwischen der Stadt Wolgast und dem privaten Vorhabenträger ein Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 Abs. 1 BauGB zu schließen.
4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen.
Begründung:
Der Flächennutzungsplan ist eine vorbereitende Bauleitplanung auf deren Grundlage die verbindliche Bauleitplanung in Form von Bebauungsplänen aufbaut.
Beantragt wird die Einleitung des Verfahrens zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wolgast
dem Ziel der Darstellung eines Sonstigen Sondergebietes gem. § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung Windenergie. Grundlage hierfür ist die Anwendung der sogenannten Gemeindeöffnungsklausel gem. § 245e Abs. 5 BauGB.
Im Rahmen des „Energieparks Wolgast“ ist ein vollständiges Repowering des Windparks Wolgast geplant; das heißt, ein Rückbau aller Bestands-Windenergieanlagen (WEA) und die Errichtung von acht neuen Windenergieanlagen zur Stromerzeugung. Es ist die Stromeinspeisung ins Netz geplant sowie u.a. die Lieferung von Strom an die Anlagen der Wärmeversorgung Wolgast. Nähere Informationen sind dem Bericht zum Energiepark zu entnehmen (Anlage 3).
Von den acht neu geplanten WEA befinden sich fünf WEA innerhalb der Grenzen des Windeignungsgebietes (WEG) N6/2017 aus der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern und drei WEA außerhalb des WEG (siehe Anlage 1). Die Genehmigungsfähigkeit dieser drei WEA-Standorte soll über die beantragte Änderung des Flächennutzungsplanes erreicht werden. Die geplanten WEA haben eine Nennleistung von jeweils ca. 7,2 MW und eine Gesamtleistung von voraussichtlich 21,6 MW. Der Geltungsbereich des beantragten Sonstigen Sondergebietes Windenergie umfasst eine Fläche von ca. 31 ha.
Anlagen:
01 Übersichtsplan
02 Antrag mit Anlagen 1 bis 3– nicht öffentlich
03 Antrag Anlage 4
Finanzielle
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