Betreff
Einleitung des Verfahrens zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans
Vorlage
01-BV 2024-032
Art
Beschlussvorlage • StV Wolgast

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt

1. Die Einleitung des Verfahrens zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 14/1, 15/1, 16/1, 17/1, 18/1, 21/5, 22/1, 23/1, 24/1, 27/1, 28/1, 29/1, 20/1, 31/1, 32/1, 33/1, 34/1, 35/1, 36/1, 37/1, 38/1, 39/1, 40/1, 41/1, 42/1, 43/1, 44/1, 45/1, 46, 47, 48/1, 49/1, 50/1, 51, 52, 53/1, 54/1, 55 und 57 der Flur 1 und Flurstück 1/6 der Flur 13 der Gemarkung Wolgast. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 31 ha und ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

 

2. Ziel der 12. Änderung des FNP ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung Windenergie. 

 

3. Zur Sicherung des Planverfahrens seiner Durchführung und der Kostenübernahme ist zwischen der Stadt Wolgast und dem privaten Vorhabenträger ein Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 Abs. 1 BauGB zu schließen.

 

4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen.

 

Begründung:

Der Flächennutzungsplan ist eine vorbereitende Bauleitplanung auf deren Grundlage die verbindliche Bauleitplanung in Form von Bebauungsplänen aufbaut.

 

Beantragt wird die Einleitung des Verfahrens zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wolgast

dem Ziel der Darstellung eines Sonstigen Sondergebietes gem. § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung Windenergie. Grundlage hierfür ist die Anwendung der sogenannten Gemeindeöffnungsklausel gem. § 245e Abs. 5 BauGB.

Im Rahmen des „Energieparks Wolgast“ ist ein vollständiges Repowering des Windparks Wolgast geplant; das heißt, ein Rückbau aller Bestands-Windenergieanlagen (WEA) und die Errichtung von acht neuen Windenergieanlagen zur Stromerzeugung. Es ist die Stromeinspeisung ins Netz geplant sowie u.a. die Lieferung von Strom an die Anlagen der Wärmeversorgung Wolgast. Nähere Informationen sind dem Bericht zum Energiepark zu entnehmen (Anlage 3).

Von den acht neu geplanten WEA befinden sich fünf WEA innerhalb der Grenzen des Windeignungsgebietes (WEG) N6/2017 aus der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern und drei WEA außerhalb des WEG (siehe Anlage 1). Die Genehmigungsfähigkeit dieser drei WEA-Standorte soll über die beantragte Änderung des Flächennutzungsplanes erreicht werden. Die geplanten WEA haben eine Nennleistung von jeweils ca. 7,2 MW und eine Gesamtleistung von voraussichtlich 21,6 MW. Der Geltungsbereich des beantragten Sonstigen Sondergebietes Windenergie umfasst eine Fläche von ca. 31 ha.

Anlagen:

01 Übersichtsplan

02 Antrag mit Anlagen 1 bis 3– nicht öffentlich

03 Antrag Anlage 4

Finanzielle Auswirkungen:  Ja /  Nein

Finanzierung

Insgesamt:

     

Jährlich in Folge:

     

Zuschüsse/ Beiträge:

     

Eigenanteil:

     

Veranschlagung im

Ergebnishaushalt:

 Ertrag              /

 Aufwand

 

Finanzhaushalt:

 Einzahlung      /

 Auszahlung

Betrag im Jahr 2023:

     

Produkt.

     .

Konto

     

Betrag im Jahr 2024:

     

Betrag im Jahr 2025:

     

Betrag im Jahr 2026: