Betreff
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.8 "PVA nördlich der Netzebander Straße"
Vorlage
01-BV 2024-034
Art
Beschlussvorlage • StV Wolgast

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt:

 

1.    Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „PVA nördlich der Netzebander Straße“. Das Plangebiet befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und umfasst die Flurstücke 76/1, 77/1, 78/1, 78/3 und 78/4 der Flur 1, die Flurstücke 1/1, 1/2,1/3,1/4,2,3,4,5/1,5/2 und 5/3 der Flur 14 der Gemarkung Wolgast, sowie jeweils teilweise die Flurstücke 75/1, 76/3 und 79/1 der Flur 1, die  Flurstücke 137/3, 137/5, 138/1, 139/1 und 140/1der Flur 2 und das Flurstück 7 der Flur 14 der Gemarkung Wolgast. Das Plangebiet liegt nördlich der Netzebander Straße und hat eine Größe von ca. 48,3 ha. Das Plangebiet ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

 

2.    Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung Freiflächen-Photovoltaik. 

 

3.    Die Planung wird nach §§ 2 ff. BauGB aufgestellt. Die bestehenden Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei der Raumordnungsbehörde sind einzuholen und der Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung ist festzulegen.

 

4.    Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung erfolgen.

 

5.    Der Vorhabenträger muss sich vor dem Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in einem mit der Stadt abgestimmten Plan zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten gemäß § 12 BauGB verpflichten.

 

6.    Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 ist der Flächennutzungsplan der Stadt Wolgast gem. § 8 Abs. 3 BauGB (sog. Parallelverfahren) zu ändern.

 

7.    Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

Begründung:

Es liegt ein Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vor. Das Plangebiet befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und umfasst die Flurstücke 76/1, 77/1, 78/1, 78/3 und 78/4 der Flur 1, die Flurstücke 1/1, 1/2,1/3,1/4,2,3,4,5/1,5/2 und 5/3 der Flur 14 der Gemarkung Wolgast, sowie jeweils teilweise die Flurstücke 75/1, 76/3 und 79/1 der Flur 1, die  Flst 137/3, 137/5, 138/1, 139/1 und 140/1der Flur 2 und das Flurstück 7 der Flur 14 der Gemarkung Wolgast. Das Plangebiet liegt nördlich der Netzebander Straße und hat eine Größe von ca. 48,3 ha. Das Plangebiet ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

 

Ziel des Bebauungsplans soll es sein, durch Festsetzung eines Sonstigen Sondergebiets gem. § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen (inkl. Energiespeicher) planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung und Speicherung von umweltfreundlichem Strom zu sichern.

 

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Wolgast ist das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 als Fläche für die Landwirtschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB  ausgewiesen. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 bedarf somit einer Änderung des Flächennutzungsplanes. Diese erfolgt im Parallelverfahren entsprechend § 8 Abs. 3 BauGB.

Anlagen:

Übersichtsplan

Antrag – nicht öffentlich

Finanzielle Auswirkungen:  Ja /  Nein

Finanzierung

Insgesamt:

     

Jährlich in Folge:

     

Zuschüsse/ Beiträge:

     

Eigenanteil:

     

Veranschlagung im

Ergebnishaushalt:

 Ertrag              /

 Aufwand

 

Finanzhaushalt:

 Einzahlung      /

 Auszahlung

Betrag im Jahr 2023:

     

Produkt.

     .

Konto

     

Betrag im Jahr 2024:

     

Betrag im Jahr 2025:

     

Betrag im Jahr 2026: