Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „PVA I Zemitz- nördlich der Straße Weiblitz" der Gemeinde Zemitz. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 56 und 73 sowie jeweils teilweise die Flurstücke 55/4, 57, 58, 61 und 71 der Flur 2 der Gemarkung Zemitz. Es befindet sich nördlich der Straße Weiblitz und hat eine Größe von ca. 12 ha. Das Plangebiet ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
2. Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaikanlage.
3. Die Planung wird nach §§ 2 ff. BauGB aufgestellt. Die bestehenden Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei der Raumordnungsbehörde sind einzuholen und der Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung ist festzulegen.
4. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung erfolgen.
5. Der Vorhabenträger muss sich vor dem Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in einem mit der Gemeinde abgestimmten Plan zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten gemäß § 12 BauGB verpflichten.
6. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 ist der Flächennutzungsplan der Gemeinde gem. § 8 Abs. 3 BauGB (sog. Parallelverfahren) zu ändern.
7. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Begründung:
Es liegt ein Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vor. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 56 und 73 sowie jeweils teilweise die Flurstücke 55/4, 57, 58, 61 und 71 der Flur 2 der Gemarkung Zemitz. Es befindet sich nördlich der Straße Weiblitz und hat eine Größe von ca. 12 ha. Das Plangebiet ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Ziel des Bebauungsplans soll es sein, durch Festsetzung eines Sonstigen Sondergebiets gem. § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen (inkl. Energiespeicher) planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung und Speicherung von umweltfreundlichem Storm zu sichern.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Zemitz ist das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 als Fläche für die Landwirtschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB ausgewiesen. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 bedarf somit einer Änderung des Flächennutzungsplanes. Diese erfolgt im Parallelverfahren entsprechend § 8 Abs. 3 BauGB.
Anlagen:
01 Übersichtsplan
02 Antrag – nicht öffentlich
Finanzielle
Auswirkungen: Ja / Nein |
Finanzierung |
||
Insgesamt: |
Jährlich in Folge: |
Zuschüsse/ Beiträge: |
Eigenanteil: |
Veranschlagung im |
Ergebnishaushalt: |
Ertrag / |
Aufwand |
|
Finanzhaushalt: |
Einzahlung / |
Auszahlung |
|
Produkt. . |
Konto |
|
Betrag im Jahr 2024: |
|
||
Betrag im Jahr 2025: |
|
||
Betrag im Jahr 2026: |
|
|