Beschlussvorschlag:
Haushaltssatzung der Stadt Lassan
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V)
wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 02.04.2024 und nach Bekanntgabe der
rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen
Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2024 wird
1. im Ergebnishaushalt
auf |
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einen Gesamtbetrag der
Erträge von |
2.693.910 EUR |
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einen Gesamtbetrag der
Aufwendungen von |
4.196.500 EUR |
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ein Jahresergebnis
nach Veränderung der Rücklagen von |
-1.293.590
EUR |
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2. im Finanzhaushalt
auf |
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a) |
einen Gesamtbetrag der
laufenden Einzahlungen von |
2.519.150 EUR |
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einen Gesamtbetrag der
laufenden Auszahlungen[1] von |
3.903.880 EUR |
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einen jahresbezogenen
Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von |
-1.384.730
EUR |
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b) |
einen Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
362.590 EUR |
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einen Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
1.354.410 EUR |
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einen Saldo der Ein-
und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
-991.820 EUR |
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festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag
der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf |
775.700 EUR |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird festgesetzt auf |
2.078.000 EUR |
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der
Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf
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3.349.360 EUR |
§ 5 Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie
folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
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a) für die
land- und forstwirtschaftlichen Flächen |
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(Grundsteuer A) auf |
350 v. H. |
b) für die Grundstücke |
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(Grundsteuer B) auf |
438 v. H. |
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2. Gewerbesteuer auf |
400 v. H. |
§ 6
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan
ausgewiesenen Stellen beträgt 5,3846
Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7 Regelungen zur Deckungsfähigkeit
1.
Innerhalb
eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
entsprechend
§ 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik M-V für
gegenseitig deckungsfähig erklärt.
2.
Innerhalb
eines Teilhaushaltes werden gem. § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik M-V Ansätze für
ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.
§ 8 Regelungen zur Übertragbarkeit
1.
Gem. § 15 Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V werden Ansätze für ordentliche
Aufwendungen und für
ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushaltes für ganz oder teilweise
übertragbar erklärt, sofern der
Haushaltsausgleich im Haushaltsfolgejahr erreicht werden kann.
2.
Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen werden gem. § 15 Abs. 1
GemHVO-Doppik M-V für ganz oder
teilweise übertragbar erklärt, auch wenn der Haushalt im Haushaltsjahr
nicht ausgeglichen ist oder der
Haushaltsausgleich im Haushaltsfolgejahr nicht erreicht werden kann.
3. Gem. § 15 Abs. 4
GemHVO-Doppik M-V gilt Abs. 1 und 2 entsprechend für Ermächtigungen zu
überplan-
mäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie Abs. 3
für Ermächtigungen zu
überplanmäßigen und außerplanmäßigen Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit.
§ 9 Festlegung der Wertgrenze zur Darstellung von Investitionen in den
Teilhaushalten
Nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik M-V wird
festgesetzt, dass Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen ab einem Wert von 5.000 € einzeln darzustellen
sind.
Nachrichtliche Angaben:
1. |
Zum Ergebnishaushalt |
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Das Ergebnis zum 31.
Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
-3.191.287,18 EUR |
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2. |
Zum Finanzhaushalt |
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Der Saldo der
laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt
voraussichtlich |
-3.222.444,05 EUR |
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3. |
Zum Eigenkapital |
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Der Stand des Eigenkapitals
zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
4.714.908,70
EUR |
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Begründung:
1. Ergebnishaushalt
Der Haushalt der Stadt Lassan für das Haushaltsjahr 2024 weist im Ergebnishaushalt ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen in Höhe von ‑1.502.590,00 € aus. Nach Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis ‑1.293.590,00 €. Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt ist nicht gegeben.
2. Finanzhaushalt
Laufendes Ergebnis:
Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung: ‑1.332.770,00 €
Planmäßige Tilgung für Investitionskredite: ‑51.960,00 €
Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen: ‑1.384.730,00 €
Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2024 wird nicht erreicht. Basierend auf den feststehenden Jahresabschlüssen bis einschließlich dem Jahr 2022 und dem vorläufigen Ergebnis des Jahres 2023 ergibt sich ein negativer vorzutragender Saldo. Auch in den Folgejahren sowie am Ende des Finanzplanungszeitraumes kann der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden.
Ergebnis
Investitionshaushalt und Ermittlung des Investitionskredites:
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit: -991.820,00 €
Sondertilgung aus Altschuldenhilfe - 169.300,00 €
Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten: 775.686,06 €
Vortrag aus Haushaltsvorjahren lt. Muster 5b 385.433,94 €
Die Höhe des Investitionskredites ergibt sich aus Muster 5b, Spalte 4 Zeile 8 (Vortrag aus Haushaltsvorjahren), Zeile 10 (Saldo der Ein- und Auszahlungen 2024) und Zeile 11 (Sondertilgung aus Altschuldenhilfe). In der Haushaltssatzung wird der gerundete Betrag i. H. v. 775.700,00 € beantragt.
3. Verpflichtungsermächtigungen
Um eine reibungslose, jahresübergreifende Ausführung der im Haushaltsplan 2024 vorgesehenen Investitionsförderungsmaßnahmen zu gewährleisten, muss die Stadt Lassan bereits im Jahr 2024 für künftige Haushaltsjahre Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen in Höhe von 2.078.000,00 € eingehen. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen bedarf im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.
6. Kassenkredit
Die Stadt hat jederzeit
ihre Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Zur rechtzeitigen Leistung ihrer
Auszahlungen kann sie Kassenkredite bis zu dem in der Haushaltssatzung
festgesetzten und genehmigten Höchstbetrag aufnehmen, soweit keine anderen
Mittel zur Verfügung stehen. Der Bankbestand der Stadt Lassan weist am 31.12.2023
einen Betrag i. H. v. -515.788,00 € aus. Der Bankbestand der Wohnungsverwaltung kann nicht in die Berechnungen
einbezogen werden, da sich diese Mittel nicht auf dem laufenden Konto der Stadt
Lassan befinden und bereits für die Modernisierung von Wohnungen verplant sind.
Für den laufenden Bereich
ist, zuzüglich des negativen Bankbestandes der Stadt Lassan, insgesamt ein
Betrag in Höhe von -1.900.518,00 finanziell
sicherzustellen. Da die Mittel aus dem beantragten Investitionskredit noch
nicht vorhanden sind, die Weiterführung bzw. Durchführung der investiven
Maßnahmen jedoch keinen Aufschub duldet, ist es erforderlich, den Saldo der
Ein- und Auszahlung aus Investitionstätigkeit i. H. v. -1.161.120,00 € (Fehlbetrag 2024 i. H. v. -991.820,00 € und
Sondertilgung Altschuldenhilfe i. H. v. -169.300,00 €) in voller Höhe mit
einzuberechnen. Des Weiteren besteht ein Kreditbedarf i. H. v. -287.720,00 € für die Vorfinanzierung verauslagter Haushaltsmittel im Zusammenhang
mit der Auszahlung von Fördermitteln, für die im Jahr 2024 eingeplanten
Maßnahmen, sowohl im Aufwand als auch investiv lt. Aufstellung. Diese Situation
entsteht, da die Fördermittel erst ausgereicht
werden, wenn die Stadt dem Fördermittelgeber die abschnittsweise bezahlten
Rechnungen nachgewiesen hat, diese aber im Vorfeld von der Stadt bereits
verauslagt werden mussten. Somit kann es bezüglich des Bankbestandes des
Stadtkontos zu erheblichen Finanzspitzen kommen.
Bei der Berechnung des Kassenkredites wurden alle möglichen Eventualitäten
berücksichtigt und ergeben mit einem Betrag von insgesamt -3.349.358 € die höchste Finanzspitze.
Ermittlung des Kassenkreditbedarfs |
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Bankbestand am 31.12.2023 (Konto der Stadt Lassan, ohne dem Konto,
welches bei der bws Anklam GmbH verwaltet wird) |
-515.788 |
Jahresbezogener Saldo der Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung (FH
Zeile 18) |
-1.332.770 |
Auszahlungen für planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (FH Zeile 32) |
-51.960 |
ZS 1 laufender Bereich: |
-1.900.518 |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit inkl.
Sondertilgung |
-1.161.120 |
ZS 2 investiver Bereich |
-1.161.120 |
Kreditbedarf zur Vorfinanzierung verauslagter Haushaltsmittel (Fördermittel
im Zusammenhang mit den eingeplanten Maßnahmen im Aufwand und investiv) |
-287.720 |
ZS 3 Mittel zur Vorfinanzierung |
-287.720 |
Gesamtbedarf Kassenkredit für das Jahr 2024 |
-3.349.358 |
Die Stadt Lassan beantragt insgesamt einen Kassenkredit in
Höhe von 3.349.360 €.
Der genehmigungsfreie
Betrag in Höhe von 10% der veranschlagten laufenden Einzahlung (251.915,00 €)
wird überschritten und eine Genehmigung des Kassenkredites von der unteren
Rechtsaufsichtsbehörde ist einzuholen.
Übersicht über die Vorfinanzierung verauslagter Haushaltsmittel |
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(Fördermittel im Zusammenhang mit den geplanten Instandhaltungs- /
Investitionsmaßnahmen) |
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Instandhaltungsmaßnahmen |
Betrag |
Akustikdecke Grundschule Lassan |
18.750 |
Sanierung Pulower See |
54.770,00 |
Zwischensumme laufender Bereich |
73.520,00 |
Investitionsmaßnahmen |
Betrag |
Spielplätze |
49.200,00 |
Ausbau Hafen |
165.000,00 |
Zwischensumme investiver Bereich |
214.200,00 |
Gesamtsumme vorfinanzierte Fördermittel |
287.720,00 |
7. Hebesätze
Mit Beschluss
der Stadtvertretung vom 12.12.2023 wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B ab
dem 01.01.2024 von 427 v.H. auf 438 v.H. angehoben.
8. Stellenplan
Der Stellenplan der Stadt Lassan weist für das Haushaushaltsjahr 2024 insgesamt 5,3846 Vollzeitäquivalente (VzÄ) aus und bleibt damit gegenüber dem Vorjahr unverändert.