Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Lassan für das Jahr 2024
Vorlage
09-BV 2024-019
Art
Beschlussvorlage • StV Lassan

Beschlussvorschlag:

Haushaltssatzung der Stadt Lassan

für das Haushaltsjahr 2024

 

Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 02.04.2024 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

 

1. im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

2.693.910  EUR

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

4.196.500  EUR

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

-1.293.590  EUR

2. im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

2.519.150  EUR

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

3.903.880  EUR

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

-1.384.730  EUR

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

362.590  EUR

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

1.354.410  EUR

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

-991.820  EUR

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen

(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

775.700  EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

2.078.000  EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf    

3.349.360  EUR

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen

(Grundsteuer A) auf

350 v. H.

b)  für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf

438 v. H.

2. Gewerbesteuer auf

400 v. H.

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt  5,3846 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7 Regelungen zur Deckungsfähigkeit

1.     Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend

§ 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik M-V für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

2.     Innerhalb eines Teilhaushaltes werden gem. § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik M-V Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.

§ 8 Regelungen zur Übertragbarkeit

1.    Gem. § 15 Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V werden Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für

       ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushaltes für ganz oder teilweise übertragbar erklärt, sofern der

       Haushaltsausgleich im Haushaltsfolgejahr erreicht werden kann.

2.    Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen werden gem. § 15 Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V für ganz oder

       teilweise übertragbar erklärt, auch wenn der Haushalt im Haushaltsjahr nicht ausgeglichen ist oder der

       Haushaltsausgleich im Haushaltsfolgejahr nicht erreicht werden kann.

       3.   Gem. § 15 Abs. 4 GemHVO-Doppik M-V gilt Abs. 1 und 2 entsprechend für Ermächtigungen zu überplan-

             mäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie Abs. 3 für Ermächtigungen zu

             überplanmäßigen und außerplanmäßigen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit.

§ 9 Festlegung der Wertgrenze zur Darstellung von Investitionen in den Teilhaushalten

Nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik M-V wird festgesetzt, dass Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ab einem Wert von 5.000 € einzeln darzustellen sind.

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

-3.191.287,18 EUR

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

-3.222.444,05 EUR

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

4.714.908,70  EUR



[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen


Begründung:

1. Ergebnishaushalt

Der Haushalt der Stadt Lassan für das Haushaltsjahr 2024 weist im Ergebnishaushalt ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen in Höhe von ‑1.502.590,00 € aus. Nach Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis ‑1.293.590,00 €. Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt ist nicht gegeben.

2. Finanzhaushalt

Laufendes Ergebnis:

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung:       ‑1.332.770,00 €

Planmäßige Tilgung für Investitionskredite:                                                                              ‑51.960,00 €

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen:                                                                      ‑1.384.730,00 €

Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2024 wird nicht erreicht. Basierend auf den feststehenden Jahresabschlüssen bis einschließlich dem Jahr 2022 und dem vorläufigen Ergebnis des Jahres 2023 ergibt sich ein negativer vorzutragender Saldo. Auch in den Folgejahren sowie am Ende des Finanzplanungszeitraumes kann der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden.

Ergebnis Investitionshaushalt und Ermittlung des Investitionskredites:

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit:                                                     -991.820,00 €

Sondertilgung aus Altschuldenhilfe                                                                                             - 169.300,00 €

Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten:                                                       775.686,06 €

Vortrag aus Haushaltsvorjahren lt. Muster 5b                                                                               385.433,94 €

Die Höhe des Investitionskredites ergibt sich aus Muster 5b, Spalte 4 Zeile 8 (Vortrag aus Haushaltsvorjahren), Zeile 10 (Saldo der Ein- und Auszahlungen 2024) und Zeile 11 (Sondertilgung aus Altschuldenhilfe). In der Haushaltssatzung wird der gerundete Betrag i. H. v. 775.700,00 € beantragt.

3. Verpflichtungsermächtigungen

Um eine reibungslose, jahresübergreifende Ausführung der im Haushaltsplan 2024 vorgesehenen Investitionsförderungsmaßnahmen zu gewährleisten, muss die Stadt Lassan bereits im Jahr 2024 für künftige Haushaltsjahre Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen in Höhe von 2.078.000,00 € eingehen. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen bedarf im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.

6. Kassenkredit

Die Stadt hat jederzeit ihre Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann sie Kassenkredite bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten und genehmigten Höchstbetrag aufnehmen, soweit keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Der Bankbestand der Stadt Lassan weist am 31.12.2023 einen Betrag i. H. v. -515.788,00 € aus. Der Bankbestand der Wohnungsverwaltung kann nicht in die Berechnungen einbezogen werden, da sich diese Mittel nicht auf dem laufenden Konto der Stadt Lassan befinden und bereits für die Modernisierung von Wohnungen verplant sind.

Für den laufenden Bereich ist, zuzüglich des negativen Bankbestandes der Stadt Lassan, insgesamt ein Betrag in Höhe von -1.900.518,00 finanziell sicherzustellen. Da die Mittel aus dem beantragten Investitionskredit noch nicht vorhanden sind, die Weiterführung bzw. Durchführung der investiven Maßnahmen jedoch keinen Aufschub duldet, ist es erforderlich, den Saldo der Ein- und Auszahlung aus Investitionstätigkeit i. H. v. -1.161.120,00 € (Fehlbetrag 2024 i. H. v. -991.820,00 € und Sondertilgung Altschuldenhilfe i. H. v. -169.300,00 €) in voller Höhe mit einzuberechnen. Des Weiteren besteht ein Kreditbedarf i. H. v. -287.720,00 € für die Vorfinanzierung verauslagter Haushaltsmittel im Zusammenhang mit der Auszahlung von Fördermitteln, für die im Jahr 2024 eingeplanten Maßnahmen, sowohl im Aufwand als auch investiv lt. Aufstellung. Diese Situation entsteht, da die Fördermittel erst ausgereicht werden, wenn die Stadt dem Fördermittelgeber die abschnittsweise bezahlten Rechnungen nachgewiesen hat, diese aber im Vorfeld von der Stadt bereits verauslagt werden mussten. Somit kann es bezüglich des Bankbestandes des Stadtkontos zu erheblichen Finanzspitzen kommen.

Bei der Berechnung des Kassenkredites wurden alle möglichen Eventualitäten berücksichtigt und ergeben mit einem Betrag von insgesamt -3.349.358 € die höchste Finanzspitze.

Ermittlung des Kassenkreditbedarfs

Bankbestand am 31.12.2023 (Konto der Stadt Lassan, ohne dem Konto, welches bei der bws Anklam GmbH verwaltet wird)

-515.788

Jahresbezogener Saldo der Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung (FH Zeile 18)

-1.332.770

Auszahlungen für planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (FH Zeile 32)

-51.960

ZS 1 laufender Bereich:

-1.900.518

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit inkl. Sondertilgung

-1.161.120

ZS 2 investiver Bereich

-1.161.120

Kreditbedarf zur Vorfinanzierung verauslagter Haushaltsmittel (Fördermittel im Zusammenhang mit den eingeplanten Maßnahmen im Aufwand und investiv)

-287.720

ZS 3 Mittel zur Vorfinanzierung

-287.720

Gesamtbedarf Kassenkredit für das Jahr 2024

-3.349.358

Die Stadt Lassan beantragt insgesamt einen Kassenkredit in Höhe von 3.349.360 €.

Der genehmigungsfreie Betrag in Höhe von 10% der veranschlagten laufenden Einzahlung (251.915,00 €) wird überschritten und eine Genehmigung des Kassenkredites von der unteren Rechtsaufsichtsbehörde ist einzuholen.

Übersicht über die Vorfinanzierung verauslagter Haushaltsmittel

(Fördermittel im Zusammenhang mit den geplanten Instandhaltungs- / Investitionsmaßnahmen)

Instandhaltungsmaßnahmen

Betrag

Akustikdecke Grundschule Lassan

18.750

Sanierung Pulower See

54.770,00

Zwischensumme laufender Bereich

73.520,00

Investitionsmaßnahmen

Betrag

Spielplätze

49.200,00

Ausbau Hafen

165.000,00

Zwischensumme investiver Bereich

214.200,00

Gesamtsumme vorfinanzierte Fördermittel

287.720,00

7. Hebesätze

Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 12.12.2023 wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B ab dem 01.01.2024 von 427 v.H. auf 438 v.H. angehoben.

8. Stellenplan

Der Stellenplan der Stadt Lassan weist für das Haushaushaltsjahr 2024 insgesamt 5,3846  Vollzeitäquivalente (VzÄ) aus und bleibt damit gegenüber dem Vorjahr unverändert.