Beschlussvorschlag:
Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V i.V.m. Abschnitt 7 der GemHVO-Doppik beschließt die Gemeindevertretung Krummin den als Anlage beigefügten Jahresabschluss zum 31.12.2021.
Begründung:
Gemäß § 3a KPG hat das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss der Gemeinde Krummin zum 31. Dezember 2021 in der Zeit von 12.12.2023 bis 18.01.2024 geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Am Peenestrom hat in seiner Sitzung am 05.03.2024 der Gemeindevertretung Krummin empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2021 zu beschließen.
Die Bilanzsumme beträgt 1.662.705,09 EUR
Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2021 beträgt 61.648,17 EUR
Das Jahresergebnis 2021 beträgt nach Veränderung der Rücklagen 61.648,17 EUR
Die Finanzrechnung weist für 2021 einen Finanzmittelüberschuss /
-fehlbetrag aus von 133.678,56 EUR
Anlagen:
• Jahresabschluss der Gemeinde Krummin zum 31.12.2021 inkl. Anlagen
• Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Wolgast