Beschlussvorschlag:
Gemäß § 60 Abs. 5 i.V.m. § 64 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V sowie Abschnitt 7 der GemHVO-Doppik beschließt die Stadtvertretung Wolgast den als Anlage beigefügten Jahresabschluss der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Wolgast Nord“ zum 31.12.2020.
Begründung:
Gemäß § 3a KPG hat das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Wolgast Nord“ zum 31. Dezember 2020 in der Zeit vom 28.03.2022 – 18.01.2024 geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt.
Die Bilanzsumme
beträgt |
54.613,36 EUR |
Das
Jahresergebnis 2020 beträgt |
0,00 EUR |
Die
Finanzrechnung weist für 2020 einen Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag aus
in Höhe von |
-12.799,93 EUR |
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Am Peenestrom hat in seiner Sitzung am 05.03.2024 der Stadtvertretung Wolgast empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2020 der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Wolgast Nord“ zu beschließen.
Anlagen:
· Jahresabschluss der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Wolgast Nord“ der Stadt Wolgast zum 31.12.2020 inkl. Anlagen
· Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Wolgast