Beschlussvorschlag:
Gemäß § 60 Abs. 5 i.V.m. § 64 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V sowie Abschnitt 7 der GemHVO-Doppik beschließt die Stadtvertretung Wolgast den als Anlage beigefügten Jahresabschluss der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Fischerwiek“ zum 31.12.2020.
Begründung:
Gemäß § 3a KPG hat das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Fischerwiek“ zum 31. Dezember 2020 in der Zeit vom 28.04.2022 bis 09.01.2024 geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt.
Die Bilanzsumme
beträgt |
75.955,94 EUR |
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Das
Jahresergebnis 2020 beträgt |
0,00 EUR |
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Die
Finanzrechnung weist für 2020 einen Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag aus
in Höhe von |
4.199,36 EUR |
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Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes am Peenestrom hat in seiner Sitzung am 08.02.2024 der Stadtvertretung Wolgast empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2020 der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Fischerwiek“ zu beschließen.
Anlagen:
· Jahresabschluss der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Fischerwiek“ der Stadt Wolgast zum 31.12.2020 inkl. Anlagen
· Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Wolgast