Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Fischerwiek" der Stadt Wolgast
Vorlage
01-BV 2024-042
Art
Beschlussvorlage • StV Wolgast

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 60 Abs. 5 i.V.m. § 64 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V sowie Abschnitt 7 der GemHVO-Doppik beschließt die Stadtvertretung Wolgast den als Anlage beigefügten Jahresabschluss der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Fischerwiek“ zum 31.12.2020.

Begründung:

 

Gemäß § 3a KPG hat das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Fischerwiek“ zum 31. Dezember 2020 in der Zeit vom 28.04.2022 bis 09.01.2024 geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Bilanzsumme beträgt

75.955,94 EUR

 

Das Jahresergebnis 2020 beträgt

         0,00 EUR

 

Die Finanzrechnung weist für 2020 einen Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag aus in Höhe von

4.199,36 EUR

 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes am Peenestrom hat in seiner Sitzung am 08.02.2024 der Stadtvertretung Wolgast empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2020 der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Fischerwiek“ zu beschließen.

 

Anlagen:

 

·    Jahresabschluss der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Fischerwiek“ der Stadt Wolgast zum 31.12.2020 inkl. Anlagen

·    Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Wolgast