Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Historische Altstadt" der Stadt Wolgast
Vorlage
01-BV 2024-046
Art
Beschlussvorlage • StV Wolgast

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 60 Abs. 5 i.V.m. § 64 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V sowie Abschnitt 7 der GemHVO-Doppik beschließt die Stadtvertretung Wolgast den als Anlage beigefügten Jahresabschluss der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Historische Altstadt“ zum 31.12.2021.

 

Begründung:

 

Gemäß § 3a KPG hat das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Historische Altstadt“ zum 31.12.2021 in der Zeit vom 22.01.2024 – 19.03.2024 geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Bilanzsumme beträgt

3.174.652,17 EUR

Das Jahresergebnis 2021 beträgt

0,00 EUR

Die Finanzrechnung weist für 2021 einen Finanzmittelüberschuss /

-fehlbetrag aus in Höhe von

255.690,51 EUR

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Am Peenestrom berät in seiner Sitzung am 18.04.2024 die Beschlussfassung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Historische Altstadt“ zu empfehlen.

Anlagen:

 

·    Jahresabschluss der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Historische Altstadt“ der Stadt Wolgast zum 31.12.2021 inkl. Anlagen

·    Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Wolgast