Betreff
Entlastung des Bürgermeisters der Stadt Wolgast für das Haushaltsjahr 2021
Vorlage
01-BV 2024-049
Art
Beschlussvorlage • StV Wolgast

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 Kommunalverfassung M‑V die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021

1.     der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Historische Altstadt“

2.     der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Wolgast Nord“

3.     der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Fischerwiek“

Begründung:

 

Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Stadtvertretung jeweils in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung ist die abschließende Bewertung der Haushaltsführung. Die Beschlüsse beinhalteten die Billigung der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Soweit im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen keine wesentlichen Mängel festgestellt wurden, sind dem Bürgermeister die Entlastungen zu erteilen (Rechtsanspruch).

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Am Peenestrom hat in seiner Sitzung am 05.03.2024 der Stadtvertretung Wolgast empfohlen, die Entlastungen des Bürgermeisters der o. g. städtebaulichen Gesamtmaßnahmen „Wolgast Nord“ und „Fischerwiek“ zum 31.12.2021 zu beschließen.

Bezüglich der Gesamtmaßnahme „Historische Altstadt“ zum 31.12.2021 berät der Rechnungs-prüfungsausschuss des Amtes Am Peenestrom am 18.04.2024.